Aufwandsentschädigung und Finanzamt / Krankenkasse

Angenommen, Frau X. möchte bei einer ABC- gGmbH stundenweise ein behindertes Kind, welches eine Pflegestufe hat, betreuen. Die ABC-gGmbH würde dafür eine Aufwandsentschädigung von maximal 200 Euro pro Monat zahlen, im Rahmen einer „Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeit §3 Nr. 26 EStG“.

Frau X. ist nicht sozialversicherungspflichtig tätig sondern übt einen 450-Euro-Job aus. Sie ist über ihren Mann familienversichert.

Muss Frau X. diese Aufwandsentschädigung beim Finanzamt (LstJA) angeben?
Muss Frau X. diese Aufwandsentschädigung als „sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts“ der Krankenkasse melden?