Hi liebe Gemeinde,
Kann jemand Infos geben, was den Bezug von finanziellen Aufwandsentschädigungen, z.B. durch Blutspenden, Teilnahme an der Marktforschung, als Filmkomparse(in) u. dergleichen angeht?
Können solche Beträge bei Arbeitslosengeld- und Harz 4- Empfängern event. als „Nebeneinkünfte“ angerechnet werden?
Wie verhält es sich bei Arbeitslosen, die sich zu medizinischen Studienzwecken als freiwiller Proband ambulant u./oder stationär in einer Klinik aufhalten? Obliegen diese noch der „Erreichbarkeitspflicht“?
Müssen solche Aktivitäten der Arbeitsagentur gemeldet werden? Ist man solchen Fällen noch krankenversichert?
Noch eine kleine Frage: Wie ist es bei einer 2 jährigen steuerpflichtigen Tätigkeit im Ausland:
Besteht in solchem Fall als Alleinwohnender Junggeselle die Möglichkeit zur weiteren Sicherung der bisherigen Wohnung durch die Arge? Oder ist dies mit dem künftigen Arbeitgeber auszuhandeln?
Danke schonmal im Vorraus, Grüße Zottel
Achso, hier eine recht gute Info-Seite für Arbeitslose, hat mich allerdings zu den obigen Sachen nicht viel weitergebracht:
http://www.also-zentrum.de/
Hallo,
Aufwandsentschädigungfür Blutspende darfst Du behalten, die anderen genannten werden als Einkommen angerechnet.
u./oder stationär in einer Klinik aufhalten? Obliegen diese
noch der „Erreichbarkeitspflicht“?
Wenn Du auf den „Pharmastrich“ gehst, dann ist die Aufwandsentschädigung anrechenbares Einkommen. Wenn Du deswegen für weniger als drei Stunden am Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dann fällst Du natürlich aus dem Leistungsbezug.
Noch eine kleine Frage: Wie ist es bei einer 2 jährigen
steuerpflichtigen Tätigkeit im Ausland:
Besteht in solchem Fall als Alleinwohnender Junggeselle die
Möglichkeit zur weiteren Sicherung der bisherigen Wohnung
durch die Arge?
In welcher Welt lebst Du?
Gruß, Bernd
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Noch eine kleine Frage: Wie ist es bei einer 2 jährigen
steuerpflichtigen Tätigkeit im Ausland:
Besteht in solchem Fall als Alleinwohnender Junggeselle die
Möglichkeit zur weiteren Sicherung der bisherigen Wohnung
durch die Arge?
Definitiv nein.
Warum sollte eine nicht bewohnte Wohnung aus Steuergeldern finanziert werden?
Gruß
Nelly
Hallo
Hi liebe Gemeinde,
Kann jemand Infos geben, was den Bezug von finanziellen
Aufwandsentschädigungen, z.B. durch Blutspenden, Teilnahme an
der Marktforschung,
wie ebend Marktforschung sind prinzipiell verboten, weil man da die Einhaltung der 14,9 Std nicht minutiös nachweisen kann. Das gibt mächtig Ärger, wenn man sowas macht, wurde mir jedenfalls angedroht, voriges jahr im Herbst. Dürfte sich wohl nicht geändert haben. Als NV zählen wohl nur solche Sachen mit AG und einer monatlichen Bescheinigung, welcher auch Sozialabgaben abführt.
LG
Mikesch