Aufwandsgebühr, Mahngebühr, Verzugszinsen einfordern?

Hi.

Ich habe im November 2020 bei einer Firma Ware (3 Artikel) bestellt.
Ware, die eigentlich Kleinkram und auf Lager sein sollte.
Ich habe den gesamten Warenwert auch schon im November bezahlt. Das wurde auch so bestätigt.

Nun bekam ich Anfang Januar (erst auf Nachfrage) mitgeteilt, dass 1 Artikel erst im Mai lieferbar sei. Daraufhin habe ich direkt diesen 1 Artikel storniert, und um Teil-Rückbuchung gebeten.
Doch ist bisher nichts geschehen. Weder Lieferung noch Teil-Rückbuchung.

Ich habe jetzt ein 4. Mal die Firma angeschrieben, und zur Lieferung und Teil-Rückbuchung aufgefordert, mit einer Frist zum 31.01.2021.

Frage:
Kann ich in diesem Zusammenhang eine Aufwandsgebühr und/oder Mahngebühr und/oder Verzugszinsen einfordern?
Immerhin habe ich mittlerweile einige Zeit aufgewendet und weder Geld noch Ware erhalten.

M.

Mit welcher Methode hast Du denn bezahlt?

Aufwand muss nachweisbar und bezifferbar sein. Bei einer Privatperson, die das selbst erledigt, ist insbesondere Letzteres regelmäßig nicht möglich. Das gleiche gilt für Mahngebühren.

Bei Verzugszinsen stellt sich die Frage, welchen Zinssatz Du da ansetzen möchtest. Guthaben wird von den Banken in der Regel irgendwo unterhalb 0,5% verzinst … soweit man überhaupt noch Zinsen bekommt.

BGB Paragraph 288 sagt: Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Könnte das gelten?

Nein, man darf pauschal 40€ ansetzen. Vgl. §288 Abs. 5.

Nein, dieser beträgt 5% über dem Basiszinssatz, also 5% - 0,88% = 4,12%

Das alles setzt Fälligkeit und Verzug voraus.

Ich weiß gerade nicht, ob es eine gesetzliche Frist für die Rückzahlung gibt und daher kann ich dir nicht sagen, ob und wann die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn du die 40€ Pauschale verlangen kannst, dann sind diese 40€ auf die Kosten der Rechtsverfolgung anzurechnen. Hattest du belegbar höhere Kosten als 40€, um dein Recht auf Zahlung durchzusetzen, dann sind diese höheren Kosten zu begleichen - das wird dir bei selbst verfassten Mahnschreiben nicht gelingen.

Da eine Teilstornierung eines Vertrags gar nicht vom Gesetz vorgesehen ist, würde ich hier davon ausgehen, dass noch gar nichts fällig ist. Vor Ende der gesetzten Frist auch ohnehin nicht.

Aber ich bin auch nur ein Laie.