Hier geht es ja um Kosten, die entstehen, wenn die Bankverbindung z.B. falsch angegeben wurde. Das hat nichts mit dem eigentlichen Kauf oder einer Einschränkung der Rückgaberechte zu tun und ist damit m.E. nicht durch das Fernabsatzgesetz eingeschränkt. Der Händler muß sich ja gegen schwarze Schafe oder Trottel auch noch wehren können.
Viele Grüße,
Snoef
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