Aufwandspauschale bei FernAbGesetz erlaubt?

hi,

mal ne Frage:

ist eine Aufwandspauschale von 15€ beim FernABGesetz beim Internethandel überhaupt zulässig?

Textauszug von PCKauf2000

„Eine Aufwandpauschale von 15 € übernehme ich im Falle einer Rückbuchung, die durch mein Kreditinstitiu getätigt wird.“

Ist das erlaubt?

cu
yose

Hallo!

Hier geht es ja um Kosten, die entstehen, wenn die Bankverbindung z.B. falsch angegeben wurde. Das hat nichts mit dem eigentlichen Kauf oder einer Einschränkung der Rückgaberechte zu tun und ist damit m.E. nicht durch das Fernabsatzgesetz eingeschränkt. Der Händler muß sich ja gegen schwarze Schafe oder Trottel auch noch wehren können.

Viele Grüße,
Snoef

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