Aufwandspauschale

Hallo allerseits,

muss eine Aufwandspauschale, die man für ein Amt in einem Verein erhält, eigentlich versteuert werden? Es geht um 50 Euro/Monat, die die eigentlichen Kosten eh kaum decken.

Nur wäre es ein Höllen-Aufwand, die konkreten Kosten in einer Steuererklärung dagegen zu rechnen (hie rein Telefonant vom Festnetz, da vom Handy, hier ein paar Briefmarken und Umschläge, dort eine Stapel Kopien etc.). Dafür ist es ja eigentlich eine Pauschale.

Wird sowas für den Verein eigentlich Netto für Brutto gebucht? Auch wenn der Empfänger Vosteuerabzugsberechtigt wäre?

Danke
…Michael

Hi,

muss eine Aufwandspauschale, die man für ein Amt in einem
Verein erhält, eigentlich versteuert werden? Es geht um 50
Euro/Monat, die die eigentlichen Kosten eh kaum decken.

Ja

Nur wäre es ein Höllen-Aufwand, die konkreten Kosten in einer
Steuererklärung dagegen zu rechnen (hie rein Telefonant vom
Festnetz, da vom Handy, hier ein paar Briefmarken und
Umschläge, dort eine Stapel Kopien etc.). Dafür ist es ja
eigentlich eine Pauschale.

Um Aufzeichnungen für 1-2 Jahre wirst du nicht herumkommen. Danach kann man ja versuchen, ob das Finanzamt das für die Zukunft akzeptiert.

Pauschal wird man ohne Aufzeichnungen nicht 100% Ausgaben anerkannt bekommen.

Für „Verwaltungsjobs“ in Vereinen ist die Übungsleiterregelung in § 3 Nr 26 EStG auch nicht anwendbar.

Bis 410 € jährlich sind steuerfrei nach § 46 Abs.2 EStG (=Summe aller anderen Einkünfte, die nicht der Lohnsteuer unterlegen haben).

Wird sowas für den Verein eigentlich Netto für Brutto gebucht?
Auch wenn der Empfänger Vosteuerabzugsberechtigt wäre?

Da kann keine Vorsteuer herausgerechnet werden!! Du bist doch kein Unternehmer.

Viele Grüße
Cirwalda