Auftraggeber schreibt ein Softwareprojekt aus, welches vom Auftragnehmer angenommen wird. Vereinbart wird die Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden. Der erste Teil ist die ausführliche Konzeption mit einer sehr genauen Aufwandsschätzung über die zu erwarteten Stunden.
Nachdem die Aufwandsschätzung um 100% überschritten worden ist (also Aufwandsschätzung * 2), wird der Auftraggeber informiert, dass der Gesamtumfang um ca. 200% überschritten wird.
Der Auftragnehmer hat die Auffassung, dass die Aufwandsschätzung unverbindlich war (kein Kostenvoranschlag im Sinne BGB $ 650) und der Auftraggeber die bisher geleisteten Stunden zu bezahlen hat und alle weiteren anfallenden. Der Auftraggeber hat die Aufassung, dass die Aufwandsschätzung verbindlich ist.
Auftraggeber schreibt ein Softwareprojekt aus, welches vom
Auftragnehmer angenommen wird.
Also als Vertrag auf der Grundlage des Angebots des AN?
Vereinbart wird die Abrechnung
nach tatsächlich geleisteten Stunden. Der erste Teil ist die
ausführliche Konzeption mit einer sehr genauen
Aufwandsschätzung über die zu erwarteten Stunden.
Jetzt noch „Schätzung“, nach dem der Auftrag, auf der Grundlage eines Angebots, angenommen wurde und zwischen beiden Parteien ein Vertrag zustande kam?
Nachdem die Aufwandsschätzung
??? Stundenabrechnung, oder? Aufwandsentschädigung ist eigentlich was anderes!?
um 100% überschritten worden ist
(also Aufwandsschätzung * 2), wird der Auftraggeber
informiert,
Bissl spät, wenn vorher was anderes vereinbart wurde. Der AN hätte vorher den AG darüber infomieren sollen, dass er erheblich (und das doppelte ist erheblich) überzeihen muss.
dass der Gesamtumfang um ca. 200% überschritten
wird.
Der Auftragnehmer hat die Auffassung, dass die
Aufwandsschätzung unverbindlich war (kein Kostenvoranschlag im
Sinne BGB $ 650) und der Auftraggeber die bisher geleisteten
Stunden zu bezahlen hat und alle weiteren anfallenden. Der
Auftraggeber hat die Aufassung, dass die Aufwandsschätzung
verbindlich ist.