Hoffe bin im richtigen Brett für das posting.Ich muß diese Aufgabe lösen, habe aber nichts wo ich nachschauen kann.
Die Aufwendungen und Erträge der Finanzbuchhaltung können betrieblich oder neutral sein.
Aufgabe:
Nennen Sie die Unterschiede und die Auswirkungen auf die Kosten- u. Leistungsrechnung.
da muß ich glatt mal wieder an die Schule denken. Mal sehen, ob ich es hinbekomme.
Betrieblicher Aufwand = alles, was man braucht, damit der Laden (betrieblich) läuft und Geld kostet. Also Büroklammer, Kuli usw.
Betriebl. Ertrag = alles, was die Büroklammer bezahlt
neutraler Aufwand im Betrieb = Was nix mit dem Laden zu tun hat, also Krankenversicherung von Chef wird aus der Firmenkasse bezahlt
neutraler Ertrag = Lottogewinn landet im Unternehmen (weil es sonst pleite wäre). Die Kohle kommt aus einer Ecke, die nichts mit dem Betrieb (grundsätzlich) zu tun hat.
Ich könnte es natürlich auch komplizierter schreiben, doch ich denke, die schrägen Beispiele helfen weiter.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Aufwendungen und Erträge der
Finanzbuchhaltung können betrieblich oder
neutral sein.
Aufgabe:
Nennen Sie die Unterschiede und die
Auswirkungen auf die Kosten- u.
Leistungsrechnung.
eine betriebliche Aufwendung fällt unter Kosten, und kann daher in die Kostenrechnung miteinfliessen. Ein neutraler Aufwand hingegen nicht.
Dies ist z.B. wichtig für die innerbetriebliche Kostenrechnung, wenn z.B. die Herstellungskosten für ein bestimmtes Produkt untersucht werden sollen.
Gleiches gilt für die Leistungsrechnung. Zum Beispiel würde es das Leistungsbild eines Betriebes verfälschen, wenn in die Leistungsrechnung ein riesiger Lottogewinn einfliessen würde. Dann sähe das zwar finanztechnisch gut aus, aber es könnte trotzdem sein, dass das Unternehmen mit seiner betrieblichen Tätigkeit nur Miese macht
Und nochwas: Kosten- und Leistungsrechnung dient in erster Linie innerbetrieblichen Zwecken. Man will also wissen, was der Betrieb, die Produktion, eine Produktpalette, eine bestimme Abteilung etc. leistet. Da haben dann neutrale Aufwendung und Erträge nichts zu suchen-.
Noch Fragen ?
Gruss
Marion, bei der das schon lange her ist
eine betriebliche Aufwendung fällt unter
Kosten, und kann daher in die
Kostenrechnung miteinfliessen. Ein
neutraler Aufwand hingegen nicht.
Hi Marion, neutraler Aufwand sind zB. Zinsen, natürlich fliessen die in die Kostenrechnung ein, müssen auch bei längeren Darlehen als Dauerschulden versteuert werden.
Dies ist z.B. wichtig für die
innerbetriebliche Kostenrechnung, wenn
z.B. die Herstellungskosten für ein
bestimmtes Produkt untersucht werden
sollen.
Gleiches gilt für die Leistungsrechnung.
Zum Beispiel würde es das Leistungsbild
eines Betriebes verfälschen, wenn in die
Leistungsrechnung ein riesiger
Lottogewinn einfliessen würde. Dann sähe
das zwar finanztechnisch gut aus, aber es
könnte trotzdem sein, dass das
Unternehmen mit seiner betrieblichen
Tätigkeit nur Miese macht
Das würde als Privateinlage gebucht, hätte mit dem Betriebsergebnis nichts zu tun.
Rainer
Betriebliche Aufwendungen sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck dienen.
Aufwendungen, die mit diesem Betriebszweck nichts zu tun haben sind betriebsfremd (Klassisches Beispiel: Aufwendungen für Betriebswohnungen; Aufwendungen für ein Lagegebäude, das nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird). Außerordentliche Aufwendungengelten i.A. auch als neutral (Fabrikgebäude brennt ab -alle Aufwendungen zur Wiederherstellung sind außerordentlich)
Analog dazu: Erträge sind neutral, die entweder betriebsfremd oder betrieblich außerordentlich sind.