Aufwendungen fuer Arbeit in gemeinn. Verein

Hallo allerseits,

eine grundlegende Frage:

Im Fall eine Taetigkeit fuer einen gmeinnuetzigen Verein fallen u.U. Kosten an( Fahrten, Uebernachtungen…), kann man diese ewt. in der Einkommensteuer geltend machen und wenn ja unter welchen Bedingungen und als welche Aufwendungen.

Angenommen die Person ist im Vorstand taetig und auch diesbezgl. beim Amtgericht fuer diesen Verein im Register eingetragen.

Gruesse aus Bayern
Peter

hi,

nein nur über den umweg aufwandsspende. aber einfacher wäre es, wenn der verein mit dir eine kostenübernahme macht (schriftlich) und diese auch auszahlt und du in gleichem umfang zurückspendest. dann kannst du dir spendenquittungen ausstellen und diese sind gem. § 10b EStG als sonderausgaben abzugsfähig bei der einkommensteuer.

also prüfen, ob kostenübernahme möglich (mit verein besprechen), dann prüfen ob verein spendenbescheinigungen ausstellen kann.

gruss vom

showbee

Hi !

Bei der Einkommensteuer können Aufwendungen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang stehen. Wenn der Aufsichtsrat also eine Vergütung erhält, so können die entstandenen Aufwendungen bei der Berechung der Einkünfte berücksichtigt werden.

Ansonsten nur als Spende, siehe Ausführungen von showbee.

BARUL76

Besten Dank fuer die Info
tschau
Peter