Hallo Experten,
nun habe ich noch eine weitere Frage zur ESt-Erklärung.
In den Erläuterungen heisst es, zum Thema Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung: „Steuerfreie Bezüge zur unmittelbaren Förderung der Aus- oder Weiterbildung sind von den Aufwendungen abzuziehen.“
Bedeutet das, dass ein BAFöG-Empfänger, nur diejenigen Aufwendungen absetzen kann, die das BAFöG übersteigen?
Danke & Gruß
Sebastian