Aufwendungen für Berufsausbildung - verteilbar?

Guten Abend, liebe Experten,

folgende abstrakte Situation:

jemand macht ein berufsbegleitendes Erststudium und außerdem noch im Laufe des Jahres einige Seminare, die als Fortbildung bei der Arbeit gesehen werden können.
Allein die Studiengebühren mit Fahrtkosten für das Erststudim betragen mehr als 4.000 €. Und 4.000 ist die Grenze, die anerkannt wird.
Diese Aufwendungen werden bei dem Hauptbogen Einkommenssteuererklärung notiert.
Und die Aufwendungen für die Fortbildung kommen als Werbungskosten bei der „Anlage N“, die liegen bei ca. 200 €.

Daher die Frage. Dürfte man die weiteren Aufwendungen, die eingentlich vom Studium kommen (Studienbücher, Ordner, Taschenrechner etc.) zu den Aufwendungen für die Fortbildung schreiben oder nicht?

An dieser Stelle noch eine Frage.
Wenn in so einer Situation jemand ist, der eigentlich selbständig ist, aber in diesem Jahr keine Verdienste gemacht hat, dürfte derjenige solche Sachen wie Taschenrechner, Ordner etc. bei den Ausgaben eintragen, obwohl er keine Einnahmen hatte?

Vielen Dank für die Aufklärung
Anna