Sind die Aufwendungen für die Krankenversicherung denn auch schon für den VAZ 2009 abzugsfähig oder gilt diese Regelung erst ab 2010? Falls diese Regelung erst ab 2010 gilt -> Was ist mit den Steuerpflichtigen die diese Kosten aufgrund des laufenden Verfahrens immer erklärt haben und dann Einspruch gegen den Bescheid eingelegt haben? Wenn deren Steuerbescheid neu berechnet wird ist nicht das gleiche Vorgehen für 2009 möglich? Vielen Dank für eure Antworten!
Moin,
bei der Einkommensteuer gilt die sogenannte Abschnittsbesteuerung. Für 2009 gilt das Einkommensteuergesetz 2009 und für 2010 das Einkommsteuergesetz für 2010. Also gilt die Regelung für die Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen ab 2010 auch nur für 2010 (naja und dann auch für die Zukunft bis die sich was Neues einfallen lassen).
Die Steuerpflichtigen, die für 2009 Einspruch eingelegt haben und wahrscheinlich das Ruhen des Verfahrens beantragt haben, müssen warten bis eine Entscheidung gefällt wird.
Schöne Grüße
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