wie ist es eigentlich, wenn jemand ein EFH besitzt, welches noch eine Kohleheizung (Ofen je Zimmer) hat, diese Person dann z. B. einen Schlaganfall erleidet, und der Ehepartner während des KKH-Aufenthaltes das Haus auf Gasheizung umstellen lassen würde, da absehbar ist, daß der Kranke nach seiner Rückkehr keine Kohleheizung mehr betreiben kann. Ob man diese Aufwendungen (Einbau Therme) als außergewöhnliche Belastungen absetzen könnte? Und wie könnte die Ehefrau dies begründen, würde die KKH Entlassungsbescheinigung, wo der Grund der Einlieferung steht, evtl. ausreichen?
Denn Anträge auf Behinderung etc. werden üblicherweise erst später gestellt und bewilligt, z. B. während der Reha. Und wenn der Schlaganfall im Dezember war (Winter, deshalb auch der dringende Umbau), wäre dies auch ein anderes Einkommenssteuerjahr als das Jahr der Bewilligung der folgenden Behinderung.
da würde mich ja mal interessieren, wo man diese auflistung findet.
In dem von mir verwendeten Steuerratgeber (Akademische Arbeitsgemeinschaft) *smile*.
Dort steht wörtlich „Die außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art sind im Gesetz einzeln genannt: Sie werden auf Seite 3 des Mantelbogens ausdrücklich abgefragt.“ Darauf habe ich mich bezogen. Verwiesen wird dort auf den § 33 ESTG, wobei ich heute morgen nicht nachgelesen habe, ob dort die Auflistung steht.
Ich muß mich aber insofern korrigieren, das es auch zulässig ist, nicht im Gesetz genannte Aufwendungen einzeln nachzuweisen. Das hatte ich bei meiner ersten Antwort nicht parat.