Aufwendungen Studium

Moinsen zusammen,
mal angenommen man befindet sich in einem Arbeitsverhältnis und studiert nebenbei, um das Arbeitsverhältnis zu festigen bzw. Aufstiegsmöglichkeiten zu erhalten. In diesem Zusammenhang können die Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden.

Was passiert nun, wenn man den Job verliert? Das Studium wird weitergeführt. Können die Aufwendungen weiter als Werbungskosten geltend gemacht werden oder sind es nun Sonderausgaben? Kleine Anmerkung: Bisher liegt keine abgeschlossene Berufsausbildung vor.

Vielen Dank für Tipps und Hinweise
e

Hallo,

Wenn die Studienkosten bisher als Werbungskosten anerkannt waren, weil sie der ausgeübten Arbeit förderlich waren, sollte dies auch weiterhin so sein. Vor allem, wenn man laufende Bemühungen (Bewerbungen) nachweisen kann, die bisherige Arbeit (natürlich auch bei anderen Arbeitgebern) weiter ausüben zu können :wink:

Gruß,
Markus

Moin!
Dann hatte mein Bauchgefühl ja Recht :wink: Vielen Dank!
Gibt es dazu irgendwelche Urteile o.ä? Ich konnte zu dem Fall nix finden. Mein Haufe lässt mich schmählichst im Stich…
Viele Grüße
e

Hallo,

Urteil hab ich leider keins dazu - war nur

a) eine logische Überlegung (ja, ich weiß - Logik und Steuerrecht :wink:) )
b) wie ich den Fall (dienstlich) behandeln würde.

LG,
Markus

Bauchgefühl
Moin!

a) eine logische Überlegung (ja, ich weiß - Logik und
Steuerrecht :wink:)

=> ich dachte immer: Logik und FA… böser Scherz!

b) wie ich den Fall (dienstlich) behandeln würde.

=> habe gerade in letzter Zeit festgestellt, dass man sich viel zu sehr an Gesetzen, Richtlinien und Rechtsprechungen festbeißt. Man sollte lieber mit gesundem Menschenverstand an Sachen rangehen - jaja, im Rahmen der Gesetzmäßigkeiten

Einen schönen Tag wünscht
e

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