Aufwendungen von Medikamenten ohne Verordnung

Guten Abend liebe Experten!

Wie kann es sein, daß ein Finanzamt im Bereich der „Außergewöhnlichen Belastungen“ Aufwendungen für Medikamente ohne Verordnung ablehnt?

Mal angenmmen es handelt sich hierbei um nicht verordnungsfähige, jedoch aber apothekenpflichtige Medikamente. Soll ein Kranker jedes Mal zum Arzt gehen (Praxisgebühr, Wartezeiten), wenn er z. B. Schmerztabletten oder Grippemittel braucht? Bekommt er doch dann eh nur auf Privat-Rezept.

Würde das FA ggf. eine Verordnung solcher, nach § 34 SGB V ausgeschlossener Arznei- und Hilfsmittel durch ein „Privat-Rezept“ eines Heilpraktikers akzeptieren müssen (sofern dieser dann solche Medikamente überhaupt verordnen darf)?

So, das ist jetzt eine Knobel-Aufgabe, oder?
Vielen Dank schon mal für die ganze Mühe, die Ihr Euch macht!

Gruß von Simse

Kurze Gegenfragen:

Ist man mit der Höhe der Aufwendungen für die Medikamente über die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung gekommen?

Hat das Finanzamt die Ablehnung begründet.

VG
e

Kurze Gegenfragen:

Ist man mit der Höhe der Aufwendungen für die Medikamente über
die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung gekommen?

Grenze der zumutbaren Eigenbelastung wurde überschritten, jedoch nicht nur durch die Höhe der Aufwendungen für Medikamente!

Hat das Finanzamt die Ablehnung begründet.

Nein!

Gruß von Simse

VG
e

Außergewöhnliche Belastungen
Hallo!

Man sollte sich dies begründen lassen, denn sogesehen sind die medikamente abzugsfähig, wenn die entsprechenden nachweise vorlagen.
bei krankheitskosten wird die notwendigkeit und zwangsläufigkeit unterstellt, auch wenn vielleicht eine gesündere lebensweise dies hätte verhindern können.

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005/r33.4…

Viele Grüße
e

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Sie widersprechen sich hier. Sie schreiben ja genau das Gegenteil von dem, was die von Ihnen verlinkte Richtlinie vorschreibt.

Hallo!
Eher unglücklich ausgedrückt: Es sollte gezeigt werden, dass Medikamente abgezogen werden können. Ein Nachweis muss schon erbracht werden in Form von Belegen. Aber es muss nicht nachgewiesen werden, warum es zu dieser Notwendigkeit und Zwangsläufigkeit kam.

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