Hallo Leute,
bei einem neu einzustellenden Omnibusfahrer (Führerschein muss alle 5 Jahre velängert werden) soll in den AV aufgenommen werden, dass die Kosten für die Verlängerung des Busscheines (Arztkosten für vorgeschriebene Untersuchungen, Behördenkosten) der AG trägt. Kann man das steuerlich geltend machen? Müssen die Belege dann auf den AG ausgestellt sein oder ist es okay, wenn sie auf den AN ausgestellt sind, der sie sammelt und mit einer Aufstellung beim AG abgibt und über die Zahlung an den AN wird eine Quittung gefertigt?
Danke
HariBoo
Hi !
Grundsätzlich werden Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer entstehen, aber durch den Arbeitgeber ausgeglichen werden, als Arbeitslohn behandelt. Da dann allerdings für die Übernahme dieser Aufwendungen auch noch Steuern und Sozialversicherungen anfallen, ist es möglich, wenn die Übernahme der Aufwendungen „im ganz überwiegend betrieblichen Interesse“ liegt, diese sofort als Aufwand des Arbeitgebers zu behandeln.
Bei einem Busunternehmen, das einen Busfahrer anstellt, dürfte dieses Interesse wohl regelmäßig bestehen.
Ertragsteuerlich abzugsfähig beim Unternehmen sind die Belege auch dann, wenn sie auf den Arbeitnehmer ausgestellt sind. Zu empfehlen wäre jedoch, den Arbeitgeber notieren zu lassen.
Umsatzsteuerlich ist der Unternehmer nur dann berechtigt, die Vorsteuer zu ziehen, wenn er selbst als Leistungsempfänger anzusehen ist. Daher sollte der Arbeitgeber im eigenen Namen den Fahrer zu den Nachprüfungen anmelden und so dafür Sorge tragen, auch auf der Rechnung zu erscheinen. Damit ist ihm dann der Vorsteuerabzug möglich.
BARUL76