Hallo,
habe gerade einen interessanten Link zum Thema
Aufwendungsersatz gefunden:
http://www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel.ph…
Ist meine Ansicht richtig, wenn ich sage, dass Verpflegungsmehraufwendungen, die ja steuer- und sozialversicherungsfrei sind, immer zusätzlich(!) zum geschuldeten Arbeitslohn zu zahlen sind. Manche AG wollen nämlich die Sozialversicherungsbeiträge sparen und kürzen den Arbeitslohn und zahlen dann stattdessen die Verpflegungspauschale. So eine Regelung ist sicherlich gesetzeswidrig (auch wenn arbeitsvertraglich so vereinbart), oder?