Aufwendungsersatz nach § 670 BGB

Hallo,

habe gerade einen interessanten Link zum Thema
Aufwendungsersatz gefunden:

http://www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel.ph…

Ist meine Ansicht richtig, wenn ich sage, dass Verpflegungsmehraufwendungen, die ja steuer- und sozialversicherungsfrei sind, immer zusätzlich(!) zum geschuldeten Arbeitslohn zu zahlen sind. Manche AG wollen nämlich die Sozialversicherungsbeiträge sparen und kürzen den Arbeitslohn und zahlen dann stattdessen die Verpflegungspauschale. So eine Regelung ist sicherlich gesetzeswidrig (auch wenn arbeitsvertraglich so vereinbart), oder?

Manche AG wollen
nämlich die Sozialversicherungsbeiträge sparen und kürzen den
Arbeitslohn und zahlen dann stattdessen die
Verpflegungspauschale. So eine Regelung ist sicherlich
gesetzeswidrig (auch wenn arbeitsvertraglich so vereinbart),
oder?

Das steht mit Sicherheit so nicht direkt im Vertrag, dass die ersetzten Aufwendungen mit Lohnabzug finanziert werden. Es steht i.d.R. nur der Lohn + Aufwendungen.
Wenn der AN mit seinem Lohn unzufrieden ist, muss er mit seinem AG reden. Werden jedoch dadurch tariflich Mindestlöhne unterschritten sieht es anders aus.