Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum Markenrecht (Trademark, Registered Trademark) im Impressum auf Internetseiten, die einen gewerblichen Hintergrund haben. (Geschäftszweck: Anbieten von diversen IT-Dienstleistungen großer Softwarehersteller) Auf unseren Seiten finden sich sehr viele Informationen zu Softwareprodukte von Microsoft, SAP,….
Wenn man auf seiner Webseite die geschützten Markennamen von großen Softwareherstellern wie Microsoft®, SAP®, Oracle®, IBM®,…, die man auf seinen verschiedenen Internetseiten nennt, im Impressum ALLE einmalig auflistet. Meine Frage dabei ist:
- Reicht diese einmalige Auflistung der Markennamen für alle weiteren Seiten auf der Homepage mit den Markennamen aus der Sicht des Markenrechts im Internet aus? Oder ist es auf jeder Seite erforderlich beim erstmaligen Nennen des Markennamen z. b. SAP® mit dem Registered-Zeichen zu ergänzen und bei allen weiteren Nennungen das Registered-Zeichen nicht mehr aufzuführen.
- Wo finde ich dazu eventuell Informationen zum Nachlesen im Internet? Nach langer Google®-Suche mit verschiedensten Keywords (z. B.: Markennamen Impressum, Markenrecht Impressum ….) bin ich noch auf keine passende Seite gestoßen, die mir passende Antworten auf meine Frage liefert.
Ich bin sehr dankbar für nützliche Tipps und Informationen von eurer Seite!
Viele Grüße
R. Bayer
P. S. Meine erste Forumsfrage überhaupt seit 10 jährigen Nutzung des Internet.