Aufzählung: mit 'zu' oder ohne 'zu'?

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Erklärungen, ich habe mir alles notiert, wie immer.

Hier ist noch eine unklare Situation, die nur mit Eurer wertvollen Hilfe geklärt werden kann.

Der Partner muss vertragsgemäß das folgende leisten:

  1. eine Marktforschung durchZUführen
  2. das Unternehmen registrieren ZU lassen
  3. neue Projekte ZU erarbeiten
  4. neue Partner ZU finden

Wird bei solch einer Aufzählung „zu“ gestellt oder weggelassen?

Soll dieser Satz viellleicht so aussehen?

  1. eine Marktforschung durchführen
  2. das Unternehmen registrieren lassen
  3. neue Projekte erarbeiten
  4. neue Partner finden

Mit freundlichem Gruß
und vielem Dank im Voraus
Wladimir

Auch hallo.

Der Partner muss vertragsgemäß das folgende leisten:

  1. eine Marktforschung durchZUführen

Besser: ‚…ist durchzuführen‘

  1. das Unternehmen registrieren ZU lassen

‚…ist registrieren zu…‘

  1. neue Projekte ZU erarbeiten

‚Der Partner hat/soll/muss/… neue Projekte (zu) erarbeiten‘

  1. neue Partner ZU finden

Entweder ‚Der Partner muss neue Partner finden‘ oder analog zu 3.) ‚Der Partner hat/soll neue Partner zu finden‘ (Imperativform)

Wird bei solch einer Aufzählung „zu“ gestellt oder
weggelassen?

Kommt drauf an. Mit ‚zu‘ sind aber mehr Wörter zu verwenden.

Soll dieser Satz viellleicht so aussehen?

  1. eine Marktforschung durchführen
  2. das Unternehmen registrieren lassen
  3. neue Projekte erarbeiten
  4. neue Partner finden

Alles möglich :smile:

mfg M.L.

Vorsicht Beamtendeutsch!
Hallo Wladimir

Ich würde versuchen, jede Konstruktion mit «ist zu» oder «sind zu» zu
vermeiden!
Dies ist nämlich eine Spezialität von unsympathischen Beamten und
herrschsüchtigen Hausmeistern oder Schulhausabwarten.
Beispiele:
«Jegliches Lärmen im Treppenhaus ist zu unterlassen.»
«Die Fahrräder sind im Fahrradraum abzustellen.»
«Die Briefkästen sind täglich zu kontrollieren und zu leeren.»
«Der Hauseingang ist freizuhalten.»
u.s.w.!

Viel freundlicher wären doch Sätze wie
«Bitte vermeiden Sie es, im Treppenhaus unnötig zu lärmen.»

In deinem Beispiel sind die Sätze ohne «zu» okay, weil ja der
vorangesrtellte Satz klarmacht, dass das Aufgezählte alles Pflichten
eines künftigen Partners sind.

Grüsse
Rolf

Hallo Wladimir.

Der Partner muss vertragsgemäß das folgende leisten:

  1. eine Marktforschung durchZUführen
  2. das Unternehmen registrieren ZU lassen
  3. neue Projekte ZU erarbeiten
  4. neue Partner ZU finden

Dazu gibt es keine festen Regeln. Das ist eine Stilfrage.
Da es sich um Forderungen und Vorgaben handelt, sollte meiner Meinung nach der Einleitungssatz auch prägnanter gebildet werden:

Diese Forderungen sollen (müssen) vom Partner vertragsgemäß geleistet (erfüllt) werden:

  1. eine Marktforschung durchführen
  2. das Unternehmen registrieren lassen
  3. neue Projekte erarbeiten
  4. neue Partner finden

Deine zweite Version ohne ‚zu‘ ist besser!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berrsheim

Hallo Wladimir und Alexander!

Deine zweite Version ohne ‚zu‘ ist besser!

Sie ist aus einem sehr einfachen Grund besser: Der Einleitungssatz, auf den sich die Aufzählung bezieht, lautet ja „Der Partner muss … leisten“. Hier steht der Infinitiv auch ohne „zu“.

Besten Gruß, Wolfgang