Aufzeichnen von TV-Sendungen

Hallo,

wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn ein Lehrer Fernsehsendungen aufzeichnet, um sie in seiner Schulklasse zu zeigen?

Darf er das? Und falls nicht: Was müsste er tun, um es zu dürfen?

Macht es einen Unterschied, ob es sich um Nachrichten, Dokumentarsendung oder Spielfilm handelt?

Gruß
Peter

hallo,

wieso sollte das ein vergehen sein?
dann dürfte niemand was im fernsehen auf video aufnehmen und seinem nachbarn oder sonst wem geben.

also in meiner schulzeit gab es noch diese komischen sendungen aufm WDR, wo ein schlecht gekleideter lehrer (oder was das für ein typ war) einem mathematik, biologie usw. erklärt hat. diese dinger hat auch schon mal ein lehrer gezeigt. da kann ich mich noch gut dran erinnern. aber vielleicht ist das ja heute verboten. früher war eh alles besser :wink:)

Laura

Hallo,
das Problem besteht darin, dass man für den privaten Gebrauch Aufnahmen vom Fernsehen machen darf; diese dürfen jedoch nicht öffentlich aufgeführt werden…
Wie es sich mit Sendungen des Schulfernsehens verhält, weiss ich nicht…
Gruß von Fennchurch

Hallo,
das Problem besteht darin, dass man für den privaten Gebrauch
Aufnahmen vom Fernsehen machen darf; diese dürfen jedoch nicht
öffentlich aufgeführt werden…

Ich hab mich mal eben bei den TV-Sendern (3. Programme) umgesehen, dort steht (sinngemäßes Zitat) „privatgebrauch ok, kommerziell erst nach Lizenz“.
Eine Schule ist für mich nichts kommerzielles, von daher sollte das kein Problem sein. Ich als Lehrer würde mich da a) beim Chef informieren oder b) einfach mal eine Email an die Sender schreiben.
Wobei ich allerdings dann auch sagen muss „wo kein Kläger da kein Richter“, und das ein TV-Sender einen Schulunterricht verklagt will ich erst mal sehen :wink:

Bei uns war das jedenfalls gang und gebe - in Englisch irgendwelchen Scheiß von der BBC, in Geschichte so einen Typen mit Brille und total mies gemachten Filmen. Alle 2 Minuten wurde dann auf Stopp gedrückt und irgendwas gefragt was der Typ eben gesagt hat…

hallo,

wieso sollte das ein vergehen sein?
dann dürfte niemand was im fernsehen auf video aufnehmen und
seinem nachbarn oder sonst wem geben.

Hi,
so einfach ist die Sache nicht. Bei der Vorführung eines Films im Unterricht handelt es sich um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des § 15 III UrhG: eine Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind. Der Charakter der persönlichen Beziehungen (zwischen Lehrer und Schülern) wird für den Unterricht verneint. Grundsätzlich ist daher das Vorführen von privat aufgenommenen Fernsehsendungen unzulässig. In der Praxis werden aber bei einer freundlichen Anfrage die Rechteinhaber gegen eine Verwendung im Unterricht selten etwas einzuwenden haben, schon allein aus Imagegründen.

also in meiner schulzeit gab es noch diese komischen sendungen
aufm WDR, wo ein schlecht gekleideter lehrer (oder was das für
ein typ war) einem mathematik, biologie usw. erklärt hat.
diese dinger hat auch schon mal ein lehrer gezeigt.

Schulfernsehen ist was anderes. Hier wird von den Sendeanstalten meist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorführen im Unterricht (nicht aber z.B. bei Fortbildungsveranstaltungen) zulässig ist. Im Zweifelsfall am Besten beim jeweiligen Sender nachfragen. Wenn ich mich nicht irre, ist auch das Vorführen von Nachrichtensendungen jedenfalls zulässig.
Grüße, Peter

Hallo Peter!

wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn ein Lehrer
Fernsehsendungen aufzeichnet, um sie in seiner Schulklasse zu
zeigen?

Darf er das?

Ja, wenn man folgende Regeln einhält.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html
Unter Teil 1 Urheberrecht, dann Abschnitt 6 und dann §52a.

Macht es einen Unterschied, ob es sich um Nachrichten,
Dokumentarsendung oder Spielfilm handelt?

Ja, es macht einen Unterschied.
Z.B. Nachrichten §50Urhg -> immer erlaubt

Gruß
Stefan

Vielen Dank!
Hallo Stefan,

endlich mal eine gute Nachricht, das beruhigt mich! :smile:

Natürlich gilt hier, wie schon von jemandem gesagt wurde: wo kein Kläger, da kein Richter. Es müsste ja erst mal ein Schüler oder Elternteil Anzeige erstatten und dann der betroffene Sender mitziehen.

Aber ein ungutes Gefühl hatte ich manchmal trotzdem.

Nochmal vielen Dank,
Peter