Aufzeichnung von Telefongesprächen

Hallo WWWler,

ist es ok, wenn ich bei einer Firma anrufe und dort zu Beginn eine Bandansage läuft, wonach das Gespräch für QUalitätszwecke aufgezeichnet wird und ich, wenn ich nicht einverstanden bin, zu Beginn gleich widesprechen kann.

Oder müsste ich beim Anruf nocheinmal persönlich mein Einverständnis geben?

Vielen Dank für alle Infos hierzu.

Marco

,

Ja auf welche Frage?

Hallo!

wenn ich nicht einverstanden bin, zu Beginn gleich widesprechen kann.
Oder nocheinmal persönlich mein Einverständnis geben?

Wo ist der Unterschied??? In beiden Fällen widersprichst du doch persönlich! Oder ruft erst deine Mutter an und gibt dir dann den Hörer?

Gruß
Falke

Naja: Bei der Bandansage widerspreche ich, wenn ich es denn auch wirklich gehört habe (kann ja nebenbei weggehört haben). WEnn mich aber die Telefonistin gleich am Anfang noch mal persönlich fragt ist sichergestellt, dass ich auch wirklich einverstanden bin mit der Aufzeichnung.

Also alles egal oder wie?

Oder müsste ich beim Anruf nocheinmal persönlich mein
Einverständnis geben?

Du musst dein Einverständnis klar ausdrücken, damit aufgezeichnet werden darf. Ob das bei der Bandansage passiert, oder später im Gespräch mit dem Sachbearbeiter, ist egal. Umgekehrt ist es nicht erforderlich, der Aufzeichnung ausdrücklich zu widersprechen, wenn sie nicht gewünscht ist.

IANAL

Tatsächlich so rum?

Ich habe in den letzten Tagen bei drei unterschiedlichen Anbietern die gleiche Ansage gehört: Es wird aufgezeichnet, wenn sie dies nicht wünschen, geben sie unserem Sachbearbeiter am Anfang des Gesprächs bescheid.

Das wäre doch genau entgegen deiner Aussage, oder?

(Du meintest es doch wie bei uns mit dem Organe spenden - solange nicht ausdrücklich zugestimmt wurde, bleibt alles drin?)

Ich habe in den letzten Tagen bei drei unterschiedlichen
Anbietern die gleiche Ansage gehört: Es wird aufgezeichnet,
wenn sie dies nicht wünschen, geben sie unserem Sachbearbeiter
am Anfang des Gesprächs bescheid.

Das wäre doch genau entgegen deiner Aussage, oder?

Im Zweifel wird das ein Richter entscheiden müssen. Die Aufnahme des Gesprächs ist laut § 201 STGB verboten, wenn sie unbefugt erfolgt. Ich halte es für sehr zweifelhaft, dass es als Erlaubnisgewährung gewertet werden kann, wenn einer entspr., zudem automatischen Ansage nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Dass viele Unternehmen das anders halten, mag sein. Mit Datenschutz hat’s die deutsche Wirtschaft bekanntlich nicht so dolle…

IANAL