Aufzeichnungspflicht ohne Fahrtenschreiber

Hallo,
es besteht eine Aufzeichnungspflicht bei gewerblich geführten Fahrzeugen > 2,8 Tonnen

Aufzeichnungspflicht besteht für Fahrpersonal;d.h. für Fahrer,die dafür bezahlt werden.Dann greifen auch Lenkzeit und Pausenregelungen.Wenn der Chef selbst fährt kann ich persönlich das nicht so erkennen.
Andererseits wird er ja bei der Entfernung kaum davon betroffen sein.(Maximale Lenkzeit,Pausen)Warum also keine Aufzeichnung freiwillig?
Ich würde mich an die IHK wenden.

Grüße

Wenn der Chef selbst fährt kann ich
persönlich das nicht so erkennen.

bedeutet das im umkehrschluss, dass jeder besitzer einer spedition, oder deren disponenten keine scheibe einlegen müssen, oder eine fahrerkarte brauchen?

hi,
das alles regelt die vo 561/ 2006 .
nicht mit dem kontrollgerät ausgerüstet darf sein.

  • Personenbeförderung im Linienverkehr, wenn die
    Linienstrecke nicht mehr als 50 km
  • Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht
    mehr als 40km/h
  • Fahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes,
  • Nichtgewerbliche Fahrten für humanitäre Hilfe
  • Pannenhilfefahrzeuge
  • Historische Nutzfahrzeuge zur nichtgewerblichen
    Beförderung, etc.

alle anderen müssen das gerät betreiben.

hauptmann