Aufzug in Nebenkasten Pattere

Nur mal eine kurze Frage? Ist es zulässig das in einen Mehrfamilien Haus die Mieter Pattere in den Nebenkosten auch den Aufzug mitbezahlen müssen? Obwohl dieser niemals Benutzt wird ,was bei einer Pattere Wohnung ja blödsinn wäre.

Wenn Ja warum muss man für etwas bezahle das man nicht nutzen kann?
Vielen Dank für die Unterstützung

Hallo,

man könnte in den Keller fahren oder jemanden im 5. OG besuchen. Nur woher soll der Vermieter das wissen?

Spaß beiseite: Nebenkosten müssen pauschalisiert abgerechnet werden können, weil ja niemand weiß, ob Mieter X nicht ab und zu doch den Lift benutzt und Familie A ja vielleicht öfter als Nachbar B, der alleinstehend ist. Vielleicht ist es aber auch umgekehrt, weil B häufig das Haus verlässt.

Den Nebenkosten wohnt da auch eine „soziale“ Komponente innen, dass alle an diesen Kosten anteilig beteiligt werden, ob dieser Anteil ihrer konkreten Nutzung entspricht oder nicht. Es gibt nun mal noch nicht für alle Nebenkosten eine verbrauchsabhängige Erfassung (gibt es ja schon immerhin für Heizung, Wasser und sogar für den Müll).

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

als erstes möchte ich sagen, das E.Krull recht hat.

Denn ein Verteilungsmodus nach dem Verursacherprinzip wäre - ähnlich wie bei Gemeinschaftsantenne, Treppenhausreinigung oder Gartenpflege - zu kompliziert und daher unpraktikabel, entschloss der BGH.

Gruß
Stiefel

Hallo,

Nur mal eine kurze Frage? Ist es zulässig das in einen
Mehrfamilien Haus die Mieter Pattere in den Nebenkosten auch
den Aufzug mitbezahlen müssen? Obwohl dieser niemals Benutzt
wird ,was bei einer Pattere Wohnung ja blödsinn wäre.

Du zahlst auch für die Waschküche, auch wenn deine Maschine in der eigenen Wohnung steht, Du zahlst für den Fahrradkeller, auch wenn Du kein Fahrrad hast, Du zahlst für das Dach, auch wenn Du keins brauchst, weil über deiner Wohnung noch sechs Etagen sind, …

Wenn Ja warum muss man für etwas bezahle das man nicht nutzen
kann?

Wieso, Du kannst doch jederzeit den Aufzug nutzen. Z.B. um auf den Speicher zu gelangen, andere Mieter zu besuchen, nur zum Spaß, …

Aber vielleicht kannst Du deinen Vermieter ja für das Modell einer Bremer Wohnungsgesellschaft begeistern, die neuerdings Münzautomaten in den Aufzügen montiert hat. Da zählt dann das Verursacherprinzip.

Gruß vom Wiz

Wir wohnen im Hochpaterre, und können den Aufzug auch nicht nutzen, um vom Hauseingang zur Wohnung zu gelangen. Als ich die erste Nebkostenabrechnung gelesen habe, war ich ganz erstaunt, dass wir den Aufzug nicht mitbezahlen. Weil mein Verständnis sagt mir schon, dass Dinge, die der Hausgemeinschaft dienen, auch von der Gemeinschaft bezahlt werden müssten. (Und ich nutze sehr wohl den Lift, um meine Pakete abzuholen, die bei diversen Nachbarn deponiert werden.)

Ich freue mich also, dass wir weniger Kosten haben, würde aber niemals mokieren, wenn wir doch mal mehr bezahlen sollten.

Nicolle