Aufzugs Recht ab dem 5. Stock?

Lieber Experte

ich habe gehört, dass es neue Auflagen gibt und es gesetzlich neue Vereinbarungen für Häuser ab dem 5 Stock ein Aufzug auch ohne Mehrheitsbeschluss gebaut werden darf ?
Wer kennt sich damit aus ??
Wie werden die Kosten für den Bau des Aufzugs verteilt?
Besteht diese „Aufzugspflicht ab dem 5. Stock und wie sind die aktuellen gesetzlichen Vorschriften ?“
Danke für Infos !!

Guten Abend Herr Klaiber,
in der Regel werden Aufzüge bei Neubauten gleich
eingeplant und gebaut.In diesem Fall muß es um eine
Nachrüstung handeln was eigentlich selten ist.
Bezüglich den Vorschriften ist hier die Baubehörde
zuständig und für die Kosten müßte dies in der
Teilungserklärung stehen.Im andern Fall fragen Sie
bitte den Auftraggeber welcher die Baumaßnahmen
in Auftrag gegeben hat.Mehr kann ich z.Zt.dazu
nicht sagen. Ich hoffe daß ich dennoch etwas helfen konnte.
Freundliche Grüße
Martin Gann

Hallo Herr Gann,

vielen Dank für die Antwort!
Ja es handelt sich um eine Nachrüstung. In der Teilungserklärung steht nur, dass ein Aufzug gebaut werden darf, aber nichts zu den Kosten!
Der Bau hat noch nicht begonnen. Ab welchem Stockwerk wird mitbezahlt ?

Vielen Dank

Hallo Herr Klaiber,
nach meiner Rechtsauffassung sind hier die Eigentümer
ab der 5. Etage für die Kosten zuständig.
Jedoch darf ich als Verwalter keine rechtliche Aussage nach dem Gesetz machen.Aus diesem Grund habe ich die
o.g. Formulierung gewählt. Ich empfehle Ihnen deshalb,
sich ggf. einen anwaltlichen Rat einzuholen.
Achten Sie bitte darauf, daß der Anwalt als Tätigkeits-
schwerpunkt das WEG - Recht ausübt.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen,gesegneten Sonntag.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gann

Vielen Dank !