Aufzugskosten

Hallo Zuammen,
heutztage werden ja immer mehr Neubauten seniorengerecht, und somit mit Aufzug, erstellt.
Mich würde einfach mal interessieren welche Kosten (Gesamtsumme)pro Jahr hier auf die Mieter oder Eigentümergemeinschaft zukommen und wie diese verteilt werden.
Speziell bei Eigentumswohnungen wäre auch interessant ob die Erdgeschossbewohner an den Kosten beteiligt werden.
Vielleicht schildert ihr mal die Situation bei Euch?
Vielen Dank, Gerd

Hallo !

Doch,diese Kosten müssen alle Bewohner zahlen,auch im EG.
Es geht nämlich nicht darum,ob man es nutzt,nur ob man es nutzen könnte.
Es gibt doch sicherlich noch andere Gemeinschaftseinrichtungen,die auch von allen bezahlt werden müssen,obwohl sie nicht von allen benutzt werden.
Nur ein Beispiel, Gemeinschaftsantennenanlage,wenn die nun ein Bewohner nicht nutzt(weil DVB-T-Direktempfang ),zahlt er trotzdem mit.

MfG
duck313

Hallo,

wie Duck es schon richtig sagte, werden auch Eigentümer im EG an den Aufzugskosten beteiligt.

Das ist ja auch völlig klar, denn wenn der Erdgeschossbewohner eine Freundin im 20. Stock hat, dann wird er den Aufzug vielleicht häufiger benutzen, als ein Senior aus dem 25. Stock, der nur einmal wöchentlich zum Einkaufen oder zum Arzt muss…

Die Kosten fallen natürlich völlig unterschiedlich aus, je nachdem, was geboten wird:

Eine Einkabinenanlage in einem 5-Stöckigen Haus kostet verständlicherweise weniger, als eine Doppelanlage, die ab einer bestimmten Stockwerkhöhe vorgeschrieben ist.

Und im Burj Khalifa werden die knapp 60 Aufzüge mit Expressliftsystemen auch ein etws größerer Posten bei den Nbenkosten sein.

Bei mir ist es konkret so: 20 Stockwerke mit ca 80 Wohnungen, 2 getrennte Aufzugssysteme:

Monatliche umgelegte Kosten pro Wohnung ca 30.-

Für diese 80 x 30 = 2.400.- existiert ein Wartungsvertrag mit dem Hersteller, der durchgehende Verfügbarkeit mindestens eines Fahrstuhls garantieren muss.

Gruss
Hummel

Hallo !

Doch,diese Kosten müssen alle Bewohner zahlen,auch im EG.
Es geht nämlich nicht darum,ob man es nutzt,nur ob man es
nutzen könnte.

Nö. Es geht darum, was in der Teilungserklärung etc. steht. Ich kenne einen Fall, da wohnte jemand im Erdgeschoss und hatte seinen Keller (wichtig) in einem Halbgeschoss, musste/konnte den Aufzug also nicht nutzen. Und er zahlte keine Aufzugskosten.

lg
Richard

Danke für die Infos,
die Erdgeschossproblematik mal ausgeklammert interessiert mich einfach mal die Höhe der laufenden Kosten aufs Jahr für Wartung, Strom, TÜV, Notruf bezogen für eine kleine Anlage mit einer Kabine über 4 Etagen.
Gruß Gerd

Ich bin Eigentümer eine EG Wohnung. Es werden nur die KOsten für Wartung und Instandhaltumg auf die EG-Wohnungen umgelegt. Die Energiekosten für den laufenden Betrieb zahlen die Mieter ab 1.OG.

Der Knebelvertrag mit dem Fahrstuhlhersteller weist für die reinen Wartungskosten ca. 3500,- jährlich aus, für eine Einzelanlage mit 5 OG´s

Gruß