Hallo und guten Tag,
darf man alle anfallenden Vollwartungskosten auf die Mieter umlegen, oder bleibt ein Rest als Instandhaltung bei dem Vermieter hängen.
Darf die MWST. umleget werden auf die Mieter?
Vielen Dank für Eure Antwort.
Gruß Eva
Hallo und guten Tag,
darf man alle anfallenden Vollwartungskosten auf die Mieter umlegen, oder bleibt ein Rest als Instandhaltung bei dem Vermieter hängen.
Darf die MWST. umleget werden auf die Mieter?
Vielen Dank für Eure Antwort.
Gruß Eva
Hallo und guten Tag,
darf man alle anfallenden Vollwartungskosten auf die Mieter umlegen, oder bleibt ein Rest als Instandhaltung bei dem Vermieter hängen.
So allgemein gefragt, sage ich mal ja, unter der Annahme, dass wir von einem normalen Wohnungsmietvertrag reden und eben meist auch nichtumlagefähige Kosten dabei sind.
Darf die MWST. umleget werden auf die Mieter?
Klar. Natürlich nur für den umlagefähigen Teil.
Grüße
Moin, Eva,
Wartungskosten sind Betriebskosten und deshalb umlagefähig. Der Mieter sollte sich den Wartungsvertrag zeigen lassen und auf Klauseln hin abklopfen, die sich „Pauschale“ oder ähnlich nennen, darunter werden gern Reparaturkosten versteckt.
Die Mehrwertsteuer zahlt grundsätzlich der Endverbraucher, hier in seiner Rolle als Mieter. Den Letzten beißen die Hunde 
Gruß Ralf
MwSt. darf umgelegt / weitergeleitet werden.
"Voll"Wartungskosten beinhalten (eventuell anfallende) Reparaturen. Generell wird hier ein Abzug von 15% vorgenommen.
*winke