Aufzugskosten

Hallo Wissende,
ich wohne in 6stöckigem Haus, ca. 14 Mietparteien, ein Aufzug, Platz für 5-6 Leute eng gepferched, Baujahr 1956.
Jedes Jahr kommt eine Nebenkostenabrchnung mit folgenden (derzeit=heute erhalten, aktuellen) Aufzugskosten:
(Die Fa Otis ist da wohl Marktführer, Zahlen gerundet)

Aufzug:
Jan-Dez Otis Alarm Bereitstellung 560 €
Jan-Dez Otis Alarm Miete 560 €
Jan-Dez Telekom f. Alarmtelefon 190 €

Aufzug-Wartung
Jan-März 930 €
Apr-Jun 930 €
... 930 €
... 930 €

Tüv-Gebühr Aufzug 130 €

Okay, das mit Alarm ist in Ordnung. Ich war vor 2 Wochen für 40 Minuten in einem Aufzug eingeschlossen, also ich muss echt sagen, noch paar mal sowas dann krieg ich auch Aufzugsangst. Auch mit dem Tüv ist okay.
Ich denke , das mit dem Tüv ist einmal im Jahr, wenn vorm Haus die Eisengewichte liegen und „die da“, also die Monteure, irgendwas mit dem Aufzug machen. Auch okay.
Was mich sehr stört, sind die fast 4000 Euro für „Aufzug-Wartung“, wofür sind die eigentlich?
Das mit den Gewichten ist maximal ein Mal im Jahr, passst also gut für den TÜV, sehen tu ich sonst keinen hier rumspringen, wofür das Geld?
Und, meine Kardinalfrage, bin nur Mieter, kann man die Alarmbereitschaft und den TÜv (may be HU) bei Otis belassen und die Wartung, die mir hoffentlich jmd hier erklärt was da genau passiert, von einem preiswerteren Anbieter machen lassen.
Danke für das Interesse und ich freue mich über Informationen
Reinhard

Aufzug:
Jan-Dez Otis Alarm Bereitstellung 560 €
Jan-Dez Otis Alarm Miete 560 €
Jan-Dez Telekom f. Alarmtelefon 190 €

Aufzug-Wartung
Jan-März 930 €
Apr-Jun 930 €
… 930 €
… 930 €

Tüv-Gebühr Aufzug 130 €

Hi.

Was ist Bereitstellung und was ist Miete? Ist nicht zumindest Eines davon im Kaufpreis enthalten?
TÜV ist klar.
Wartung alle 3 Monate? Eine Schmierung und Sichtkontrolle für 930 € ??
Mir scheinen die Kosten überzogen. Unser Aufzug (ohne Alarmtelefon) kostete für 7 Etagen, im Jahr ca 1000 DM.
Etwas rechtliches dazu, http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=402

Gruß Vanic.

Hi Reinhard,

Wartungsverträge sind nur dann umlagefähig, wenn in ihnen kein Anteil für Reparaturen enthalten ist. Wenn doch, ist der Vermieter verpflichtet, diese Anteile herauszurechnen. In manchen Wartungsverträgen sind die Kosten aufgeschlüsselt, in manchen nicht. Dann wird’s schwierig, ist aber machbar. Gerichte schätzen den Reparaturanteil zwischen 30 und 50 %.

Kein Anteil für Reparaturen bedeutet, dass das Erneuern von Kleinteilen wie Filter und Dichtungen zur Wartung gerechnet wird.

Reparaturen im Wartungsvertrag zu verstecken, wird immer wieder gern probiert :wink:

Gruß Ralf