Unter dem biblischen Talionsprinzip versteht man juristisch
einen „Ausgleich“ des Schadens, der einem Opfer zugefügt
wurde, etwa das Eintreiben eines gleichartigen Ausgleichs.
Diese Formulierungen ergeben keinen Sinn, so dass es schwierig ist zu verstehen, was du eigentlich meinst. Was ist denn ein „Eintreiben eines gleichartigen Ausgleichs“?
Es
handelt sich nur auf den ersten Blick um eine ungewöhnliche
Frage
Ich finde dein ehrlich gesagt dein ganzes Posting ungewöhnlich und zwar auch auf den zweiten Blick. 
die trotz allgemeiner Art die Wurzel des allgemeines
(oft ungerechten) Rechtsprinzips und der daraus entstehenden
Gesetze ist.
„Die“ Wurzel des „allgemeinen Rechtsprinzips“? Ich weiß ja nicht, was du unter einem „allgemeinen Rechtsprinzip“ verstehst, aber „die“ (eine) Wurzel gibt es jedenfalls für unsere Rechtsordnung nicht. Mal so ganz, ganz grob: Im Mittelalter, in dem die Anfänge des Deutschen liegen, galten verschiedene „gemeine“ Rechte. Seit dem Hochmittelalter und Spätmittelalter kam es dann zu einer Rezeption des römischen Rechts. Beide haben natürlich jeweils ihre Vor- und Vorvorgeschichte. Unsere Rechtsordnung beruht auf beidem und auf noch viel mehr, denn das Recht hat sich natürlich ständig weiterentwickelt. Die europarechtlichen Einflüsse von heute z.B. beruhen teilweise auf einem Case-law-System, das dann wieder eher eine angelsächsische Tradition ist.
Dabei soll sich zum Nutzen aller etwas verändern.
Was denn?
Ich möchte hier den Weg dazu erfragen.
Gesetze werden von den Parlamenten geändert. Die Parlamente setzen sich aus Abgeordneten zusammen, die wiederum gewählt werden. Also musst du dich wählen lassen oder die Leute wählen, von denen du denkst, dass sie diese Reformen durchführen, die du für richtig hältst.
A) Welche Auswirkung hat das noch im heutigen Rechtswesen?
Keine Ahnung. Ich weiß einfach nicht, was du überhaupt meinst. Vielleicht das: Früher galt das Aug-um-Auge-Prinzip, und du möchtest wissen, ob das heute auch noch gilt. Für das Strafrecht hat cmd.dea schon etwas Wesentliches gesagt, nämlich dass eine Begrenzung der Strafe am Maßstab der Schuld erfolgt, so dass also Gleiches nicht mit Gleichem zu vergelten ist. Außerdem gibt es heute ganz erhebliche präventive Ziele in der Strafrechtsordnung. Du müsstest dich im Internet mal nach relativen und absoluten Strafzwecklehren erkundigen. Und von mir bekommst du jetzt schon den Hinweis, dass man heute beide Theoriegruppen miteinander kombiniert. (Das kann man am Gesetz zeigen.)
B) Die Inschrift fand ich auch in Kreta / Gortis in einer
Inschrift -
auf der Rückseite eines !Theaters!
Aha.
Es kann sich daher wohl kaum um eine Rechtsform handeln,
obgleich Ähnliches im Codex Ur-Nammu erwähnt wird, was in
vielen „Gesetzen“ den biblischen Werken gleicht - aber
insgesamt merkwürdig ist, nicht gerecht zu sein scheint.
Auch hier verstehe ich den Sinn deiner Worte nicht. Vielleicht wird es dich freuen zu hören, dass das „Aug um Auge“-Prinzip seinerzeit sehr progressiv war. Es begrenzte nämlich die Strafe dahin, dass der Schaden beim Täter nicht höher sein dürfe als bei dessen Opfer, was vorher so noch gar nicht gegolten hat. Man muss solche Dinge im Kontext der Zeit und Umstände werten, andernfalls kommt da nix Brauchbares bei raus.
C) Im Judentum fand dieses Talionsprinzip nie so statt, dass
einer dem anderen das Auge wegnimmt. Es wäre ja keinem
geholfen dabei - sondern nur der Schaden vermehrt worden.
Sicher? Steht doch schon in der Tora. Aber das klärst du besser im Brett Religionswissenschaften.
D) Die ältesten Gesetzbücher Deutschlands - obwohl regional
etwas verschieden - weisen in ihrer Vorrede einheitlich darauf
hin, dass die Gesetze von Mose herstammen
Welche Gesetzbücher meinst du? Wo steht da was von Mose?
über diesen Weg und
daraus folgenden Werke in die römische Gesetzgebung und damit
in unsere Rechtsanordnungen kamen. Dort steht aber „völlig“
anderes als in unseren Gesetzen.
Hä? Was steht wo anders als wo?
Auge um Auge lautet in alter Sprache ain tachat ain. Ain heißt
jedoch gleichzeitig Quelle, Blickweise, Masche und kann sogar
als „er hat geprüft/ reagiert“ übersetzt werden. Für tachat
gibt es sechs Möglichkeiten. So vermute ich, dass Aug um Aug
an sich schon eine Art -Gesetz- ist, das den „Ausgleich“
regeln soll. Das dazu anregt, sich in die Blickweisen eines
anderen hineinzuversetzen, sich auszutauschen, reparieren,
richten… Es sagt damit auch aus: Die Quellen genau zu
untersuchen und es soll dafür sorgen, dass eine (saubere)
Quelle [eine in vielseitiger Weise gerichtete Blickweise]
entsteht.
…
Meine letzte, die eigentliche Frage lautet:
Findet dies wirklich in der Gesetzgebung und im Rechtswesen
unter einem solchen Aspekt Anwendung?
Im Strafrecht gibt es kein Gebot, Gleiches mit Gleichem zu vergelten.
Im Zivilrecht geht es immer nur darum, einen Schaden auszugleichen, der tatsächlich entstanden ist, nicht mehr und nicht weniger. Das hat aber keinen Strafcharakter (anders als z.B. in den USA, von es pönalisierenden Schadensersatz gibt). Nur im Schmerzensgeld geht es um einen Ausgleich und darin auch um eine Genugtuung. Gleiches mit Gleichem wird aber auch da nicht vergolten.
Welcher (rechtliche,
bildungspolitische oder informative) Weg kann von jemand
beschritten werden, um dieses „Eck“ anzugehen.
Was für ein „Eck“ soll angegangen werden?