Augen-OP absetzen?

Ist es möglich die Kosten für eine Augen-OP abzusetzen und wenn ja, wieviel kann man erstattet bekommen?

die Kosten für die Augen-OP können als außergewöhnlich Belastung abgesetzt werden.

Hier gibt es wieder eine zumutbare Belastung, erst die darüber hinausgehenden Kosten sind abzugsfähig. Da diese Grenze vom Einkommen abhänging ist, lässt sich die Höhe der steuerlichen Auswirkung nicht ohne weiteres ermitteln, sie hängt natürlich auch von der Höhe der enstandenen Kosten ab.

Ist es möglich die Kosten für eine Augen-OP abzusetzen und
wenn ja, wieviel kann man erstattet bekommen?

…warum muss man denn eine augen-op selbst bezahlen ???

Ist es möglich die Kosten für eine Augen-OP abzusetzen und
wenn ja, wieviel kann man erstattet bekommen?

…warum muss man denn eine augen-op selbst bezahlen ???

Z.B. wenn sie im Ausland gemacht wurde!

Gibt es dafür denn irgendwelche Tabellen, wo man das nachlesen kann?

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…wenn nicht ärztlich verordnet, können die aufwendungen i.d.r. auch nicht als aussergewöhnliche belastung geltend gemacht werden…

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Aber mit einer ärztlichen Empfehlung schon?

Aber mit einer ärztlichen Empfehlung schon?

…kommt drauf an - ich kann mir auch auf ärztliche empfehlung eine fusspflege machen lassen - ob das dann anerkannt wird ?

… wichtig wäre hier einmal, ob die operation aus ärztlicher sicht notwendig gewesen wäre oder ob es sich z.b. um eine schönheitsoperation handelt…

Eine Schönheits-OP kann man in diesem Fall ausschließen. Die Frage ist nur ob das ein Finanzbeamter überhaupt unterscheiden kann, denn einige Ärzte können das ja kaum.

Wie auch immer.
Mit ärztlichem Attest wäre das denkbar oder etwa nicht?

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naja,

der finanzamtsmensch denkt u.u. auch mal nach und überlegt, warum man eine augen-op, die eigentlich von jeder kasse übernommen wird, da offensichtlich ärztlich verordnet oder wie auch immer, im ausland machen lässt und dann selber dafür latzt…

agb müssen zwangsläufig entstehen - ob das hier der fall war ist mir immer noch nicht klar…

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OK, da taucht das Problem auf.
Diese OP wird nicht in Deutschland gemacht und von keiner Kasse übernommen, obwohl da noch Rechtsverfahren laufen.
Nichts destotrotz ist es eine notwendige OP und keine Schönheitsoperation!

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… na denn müsste man nur die med. zwangsläufigkeit der operation dokumentieren - sollte mit einem ärztlichen schrieb eigentlich ausreichen…

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Das hört sich doch vielversprechend an!

hier gibts lediglich eine Tabelle über die Höhe der zumutbaren Belastung

http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p33.html

darüber hinaus bedarf es einer kompletten Einkommensteuerberechnung um zu ermitteln wie sie die Kosten auswirken, lässt sie wie gesagt nicht sagen ohne alle relevanten Daten über Einkünfte etc. zu haben.