Augenarzt-Rechnung

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem,
ich habe vor 2 Wochen einen Augenarzt-Seh-Gutachten machen lassen.
Ich hätte das Ergebnis ab den nächsten Tag abholen können (gegen den Betrag von 90 € (-> Kosten für den Sehtest)).
Ich habe allerdings am nächsten Tag erfahren dass ich das Gutachten doch nicht mehr brauche und seitdem die Abholung aufgeschoben, weil 90 € jetzt für nichts doch schon viel Geld ist.
Wie ist das? Bin ich denn verpflichtet das Geld zu bezahlen oder muss ich das wirklich nur bezahlen wenn ich den Sehtest auch abhole?
Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich mir die 90 € sparen? Weil der Arzt hat sich auch nicht gemeldet und die Abholung angefordert.

Vielen Dank im Vorraus!

Hallo,

mir war nicht bekannt das man ein Gutachten zahlen muss. Also ich würde mich dort dennoch bei einem richtigen Experten vielleicht auch bei der Krankenkasse erkundigen.

Sind Sie AOK Versichert? Wenn ja, dann sind es wirklich sehr schlechte Aussichten.

MfG

Ist die Frage ernst gemeint? (abegesehen davon, dass es sich um eine juristische und nicht um eine medizinische handelt). Sie veranlassen eine Untersuchung und meinen diese nicht bezahlen zu müssen, nur weil Sie das schriftliche Ergebnis nicht abholen?
Hätten Sie auch gefragt ob Sie den Anstrich des Kellers vielleicht nicht bezahlen müssen, wenn Sie dem Maler versprechen, ab jetzt immer die Augen zuzumachen, wenn Sie im Keller sind?
Schönen Tag und ich hoffe Ihr Arzt lässt sich ein solches Vorgehen nicht bieten.

Hallo Ernie,

also deine lage ist so. Dein Augenarzt hat dir gegenüber eine Leistung erbracht, er hat also auch Anrecht auf das Honorar dafür! Wenn du glück hast meldet er sich nie wieder bei dir du wechselst den Arzt und hast ruhe bis an dein Lebensende. Sollte er allerdings auf sein Geld für diese Privatbehandlung bzw. das Gutachten bestehen hat er auch vollen Anspruch darauf.
Das ist quasi so als würdest du etwas an deinem Auto vornehmen lassen und stellst dann im nachhinein fest, dass du es eigl. garnicht benötigst. Trotzdem ist ja ein arbeitsaufwand entstanden. Und der muss in jedem fall von dir vergütet werden!

Liebe Grüße

Da eine Leistung seitens des Arztes erbracht wurde, ist zumindest die Untersuchung gebührenpflichtig nach der GOÄ. Man sich nur die Niederschrift ( Schreibkosten ) sparen können, hätte man den Arzt in Kenntnis gesetzt, dass eine schriftliche Form der Begutachtung nicht mehr notwendig ist. Sofern jedoch das Gutachten in vollem Umfang vorliegt, muss man die Gebühr bezahlen. In der Regel meldet sich der Arzt und erhebt auf seine Rechnung ein erstes Mahngeld was dann sukzessive nach oben geht.

Hallo,

leider müssen Sie die Rechnung in jedem Fall bezahlen. Da der Arzt die Leistung (Untersuchung und Erstellung des Gutachtens) bereits erbracht hat und er über die Kosten offensichtlich aufgeklärt hat, steht ihm rechtlich sein Honorar zu. Es ist dabei unergeblich, ob Sie das Gutachten abholen. Er muß die Abholung dazu auch nicht einfordern.
Um Mahnkosten zu vermeiden , kann ich nur anraten, die Rechnung ohne Verzug zu begleichen.

Viele Grüße
Rita

Hallo
Du kannst darauf hoffen,das dir der Arzt keine Rechnung sendet.Wenn doch sind erhohte Kosten dabei wegen der Mahnung. Rein rechtlich hast du einen #auftrag erteilt und dieser wurde ausgeführt. Ob du das Gutachten brauchst oder nicht der Arzt hat sein Geld mit der gemachten Arbeit verdient. Tschuß

Hallo,
normaler Weise musst Du bezahlen, da der Arzt ja den Auftrag (Sehtest) durchgeführt hat.
wenn er sich aber bei Dir nicht mehr meldet sei froh, dann musst Du ja auch nicht bezahlen.
Nur solltest Du dich dann nicht mehr bei diesen Arzt blicken lassen.
Gruß