Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Augenarztrechnung. Ich habe eine relativ einfache Kurzsichtigkeit (-2,5 oder sowas) und wollte jetzt für zwischendurch Tageskontaktlinden haben.
Mit diesem Wunsch bin ich also zu meinem Augenarzt gegangen. Der hat dann recht viele Untersuchungen gemacht und mit nacher 08/15 Kontaktlinden verkauft. Vielleicht hätte ich nachfragen sollten, was das alles sollte, aber eigentlich hoffe ich immer, dass mein Arzt Untersuchungen aus medizinischen Gründen durchführt und er weiß was er tut. Soviel zur Vorgeschichte, letzte Woche habe ich die Rechnung erhalten, zu der ich jetzt gerne eine Einschätzung hätte:
- Sind knapp 200 Euro angemessen für eine eigentlich doch relativ einfache Untersuchung (Kontaktlinsen ja/nein)?
- Macht es in diesem Fall Sinn, dass ich auf meiner Rechnung den Punkt „Sonographie bei Mutterschaftsvorsorge Entsprechend Par 6 GOÄ“ finde? Hierzu sollte ich vielleicht noch erwähnen, dass ich männlichen Geschlechts bin.
- Warum wird eine Brillenprüfung durchgeführt, wenn ich Kontaktlinsen möchte? Wie sieht eine solche Brillenprüfung genau aus? Ich kann mich nämlich nicht erinnern meine Brille überhaupt aus der Hand gegeben zu haben.
Ich hoffe mir kann jemand eine Einschätzung geben, ob das alles irgendwie zu erklären ist oder nur damit zusammen hängt, dass das Quartal gerade zu Ende war.
Vielen Dank und Gruß
rantanplan
Hallo!
Eine Sonographie beim Mann und dann noch während der Schwangerschaft und das beim Augenarzt, da denke ich zunächst an einen Tippfehler.
Alle anderen Untersuchungen würde ich mir persönlich in der Praxis erläutern lassen.
Beim Augenarzt eine Contactlinsen-Anpassung machen zu lassen ist für „08/15“-Linsen vielleicht nicht der günstigste Weg…
Du hättest zuvor allerdings fragen können, in welcher Größenordnung das abgerechnet wird. Es ist schließlich keine Standardleistung.
Mein Vorschlag wäre also, dass Du mit der Rechnung und den sich daraus ergebenden Fragen in die Praxis gehst und um Erläuterung bittest.
Irren ist schließlich menschlich,
Angelika
Die GOÄ 415 (Sonographie bei Mutterschaft)ist nur eine Ziffer, die nach § 6 (2) GOÄ analog herangezogen wird für die „Quantitative topographische Untersuchung der Hornhautbrechkraft mittels computergestützter Videokeratoskopie, ggf. an beiden Augen.“
Da kann auch mal GOÄ A 7009 stehen, das ist aber das selbe.
Ist aber bei der Verordnung von Kontaktlinsen eigentlich nicht unbedingt notwendig, hat seinen Einsatzgebiet aber beim Augen-Lasern.
Grüße, Bernhard
hi rantan,
Du kannst Deine Rechnung jederzeit an die Schiedsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung schicken (jedes Bunesland hat eine) und um Erklärung bitten, wenn der Augenarzt keine zufriedenstellende Erklärung für die Rechnung geben kann.
Analogziffern aus anderen Fachbereichen sind allerdings nichts außergewöhnliches!
Gruß synapse