Hallo zusammen,
angenommen sei mal folgender fiktiver Fall:
Ein Patient möchte einen harmlosen Augencheck wegen Zuckerkrankheit durchführen lassen. Dieser wird alle paar Jahre durchgeführt und von der Krankenkasse übernommen.
Während der Untersuchung erhält der Patient Augentropfen, die die Pupille erweitern, was ein bekanntes Tränen (wegen zu viel Licht) zur Folge hat. MAn kann dann nichts mehr erkennen oder lesen.
In diesem Zustand werden div. Untersuchungen durchgeführt.
Anschließend soll der Patient etwas unterschreiben.
Zum Abschluß bekommt er einen Flyer in die Hand gedrückt, in dem sich ein Überweisungsformular für 150,- befindet.
- Man unterschreibt nichts - was man nicht lesen kann!!!
- Es ist ja anzunehmen, daß demnächst eine MAhnung Zahlungsaufforderung ins Haus flattert. Kann man vorher etwas sinnvolles unternehmen? Untersuchungsergebnis anfordern, Anzeige wegen nötigung stellen , bei Bundesärztekammer beschwerde stellen, die Krankenkasse kontaktieren, den Bundesgrenzschutz verständigen ???
Welche Vorschläge wären in solchem Fall sinnvoll ??
Danke + Gruß,
Michael
Hallo Michael,
wenn man nichts unterschrieben hat, lehnt man sich ganz ruhig zurück und harrt der Rechnung, die da - vielleicht - kommt. Und dann weist man den Arzt - immer noch ganz entspannt - darauf hin, dass man nichts unterschrieben hat. Woraufhin der eigentlich ganz genau wissen sollte, dass weitere Mahnungen zwecklos sind. Im Klartext: IGeL-Leistungen können OHNE Unterschrift des Patienten nicht abgerechnet bzw. später nicht eingeklagt werden.
Gruß florestino
was hat der BGS mit Augenarzt zu tun?.
Hallo
Bundesgrenzschutz verständigen ???
was hat denn der BGS mit der Sache zu tun?
Gruß SUnny
Hiho,
was hat denn der BGS mit der Sache zu tun?
soweit Bundespolizei ex BGS ex Bahnpolizei gemeint ist: Die können trotz ihrer lustigen Uniformen sehr schnell rennen und sehr fies zuschlagen.
Ist also eine Art Metapher für „dann sag ichs meinem großen Bruder, daß er kommt und Dich verhaut“.
SCNR
MM
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Hallo,
ja gerade darum geht es:
angenommen, beim Patient handele es sich um eine ältere kränkliche und unsichere Frau, der man zwischen den Untersuchungen ein Formular zum Unterschreiben vorgelegt hat, wobei entsprechend „Druck“ ausgeübt wurde.
man wollte ihr selbst die eigene Brille aus dem Nachbar-Untersuchungsraum nicht bringen. also genötigt blind etwas zu unterschreiben…
NAch der Untersuchung sei nur ein entsprechender „Überweisungsträger“ ausgehändigt worden, keine Untersuchungsergebnisse Rechnung etc.
Natürlich gibts hier das Kachelmann-Phänomen: Aussage gegen Aussage.
Ist es ein Vorteil zuerest zu handeln - also eine Mahnung nicht abzuwarten?
gruß,
Michael
Ab zum Rechtsanwalt
Hallo,
Sollte es sich wirklich so abgespielt haben, dass man eine Unterschrift erschlichen oder abgenötigt hat, dann braucht man fachkundige Hilfe und die findet man beim Anwalt.
Gruss
Iru