Augenbinde und Ohrenschützer

bischen mehr mühe bitte, keine vermutungen mehr

Damit sich die beiden auf dem Weg zum Hubschrauber nicht
besprechen können?

sry, aber das hatten wir schon. man hätte sie zeitversetzt dahinbringen können ohne sie zu foltern.

Das bringt mich aber auf eine andere Idee. Vielleicht wollte
man sichergehen daß die beiden Verdächtigen von niemandem
erkannt werden?

das hatten wir auch schon. dann müssten die augenbinden für sie durchsichtig gewesen sein und es erklärt nicht die ohrenschützer.

Ich glaube erstmal nicht daß die
Polizei hierzulande foltert, jedenfalls nicht systematisch.

mir geht es nicht um glauben. ich habe nach den regelungen gefragt, die das, was wir gesehen haben erlauben und danach wie ich an mehr informationen komme wie lange dies geschieht.

Ich denke daß man das nicht vergleichen kann.

das kann man sehr wohl vergleichen, weil sich die bilder gleichen.

Hier unterstellst Du daß diese Dinge sehr lange getragen
werden mußten: Woher weißt Du das?

ohrenschützer und augenbinde müssen nicht sehr lang getragen werden. ich gehe davon aus was ich gesehen habe. wenn man nicht gewollt hätte, daß die öffentlichkeit DIESE bilder sieht mit augenbinde und ohrenschtüzer UND die tatsächlich nur kurze zeit getragen wurden, hätte es genug möglichkeiten gegeben andere bilder zu inszenieren und diese nicht stattfinden zu lassen vor den augen der öffentlichkeit. aber man hat diese gewählt, die eben nach guantanamo aussehen. mir kann niemand erzählen, daß man sich bei dem medienhype des falles auf polizeiseite nicht auch darum gedanken gemacht hat.

wieso nicht?

Weil wir nicht irgendeine Bananenrepublik, sondern ein
Rechtsstaat sind. Gerade bei einem Fall, der sehr im
Rampenlicht der Öffentlichkeit steht und wo Fernsehkameras das
Geschehen dokumentieren wird die Polizei sich wohl kaum so
blöd anstellen hier derartiges Fehlverhalten zu zeigen.

also wieder nur mutmaßung. wieso sollte es sich nicht um einen ausrutscher handeln? das kannst du eben den bilder nicht entnehmen. also bitte: keine vermutungen mehr.

man denke an den polizeichef im falle j. von me(t?)zler, der
sich auch nicht entblößt fühlte für seine folterandrohung.

Das ist IMHO wieder so ein völlig unangebrachter Vergleich.

ist er nicht. beides male aus sicht von außen folter.

PS: Es ist vielleicht ein dünnes Eis, aber trotzdem. Mich
wundert daß Du Dich hier so groß und breit wegen dieser Sache
engagierst. Das ist nicht etwa Lobbyarbeit für das „arme,
gefolterte“ rechte Gesocks?

PS: Es ist vielleicht ein dünnes Eis, aber trotzdem. Mich wundert, daß Du Dich hier so groß und breit wegen diese Sache engagierst. Das ist nicht etwa Lobbyarbeit für das „arme, gefolterte“ Talibanregime?

bitte gebt euch mehr mühe, keine vermutungen mehr

Ich wollte damit auch nur zeigen, daß es einen Grund geben
kann, der sich dem nicht-kundigen Laien nicht auf den ersten
Blick erschließt. Die gesetzliche Grundlage kann immer im
allgemeinen Gefahrenabwehrrecht liegen.

und ich wollte nur fragen, wie ich diesen grund als laie erfahren kann.

Um die log. Struktur Deines Arguments klarzumachen, hier die
Struktur mit anderem Inhalt: Falls es dafür konkrete Hinweise
gäbe, dürfte die Poliezi nach den allgemeien
Gefahrenabwehgestzen auch eine Hinrichtung ohne Prozess durch
führen (finaler Todesschuß).

Um solch eine Logik anführen zu können, müßtest du erst einmal
verstanden haben, was ein finaler Todesschuß ist.

nein. das ist der clou bei logik :smile: es muß für alle gegenstandsbereiche funktionieren. was du nun sagst:

Das ist eine
gefahrenabwehrende Maßnahme, die einzig dem Zweck dient, die
Gefahr zu beseitigen, die anders nicht mehr zu beseitigen ist.
Mit einer Hinrichtung oder einem Prozeß (welcher der
nachträglichen Bestrafung dient) hat das soviel zu tun, wie
der Vergleich von Milch und Äpfeln!

führt nur ein weiteres axiom ein. aber angenommen das würde gelten. aufgepasst:
Das ist eine
gefahrenabwehrende Maßnahme, die einzig dem Zweck dient, die
Gefahr zu beseitigen, die anders nicht mehr zu beseitigen ist.
Mit einer Hinrichtung oder einem Prozeß (welcher der
nachträglichen Bestrafung dient) hat das soviel zu tun, wie
der Vergleich von Milch und Äpfeln! DENN SIE KÖNNTEN JA VERSUCHEN ÜBER DIE FERNSEHKAMERAS KAMERADEN ZU ANDEREN STRAFTATEN AUFZUFORDERN.
Das Argument ist immer noch strukturell das gleiche. Fixier Dich nicht so auf den finanlen Rettungsschuß, es war nur ein Beispiel für das breittreten der unmittelbaren Gefahrenabwehr.

und was in der zeitung steht ist wahr. haha-ha

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was spricht eigentlich dagegen, festgenommenen Personen
(kurzfristig) die Augen zu verbinden?

Was spricht dafür es zu tun außer Folter? Was spricht dafür es in Verbindung mit Ohren"schützern" zu tun außer Folter? Das war genau meine Frage. Niemand hier hat mir bisher sagen können, an welche Stelle ich mich wenden kann um genau das herauszufinden und auf welcher gesetzlichen Grundlage dies möglich ist. Bitte gebt Euch mehr Mühe und vermutet nicht mehr.
Ich glaube nicht, daß sich die Polizeit bei dem Hype um den Fall, nicht Gedanken gemacht hat, welche Bilder sie an die Öffentlichkeit kommen lassen.

Was für ein Quatsch

Was spricht dafür es zu tun außer Folter? Was spricht dafür es
in Verbindung mit Ohren"schützern" zu tun außer Folter?

Was ist denn Folter?

http://www.stoptorture.de/definition.html

Liegt hier eindeutig nicht vor. Also worüber reden wir hier überhaupt???

Das
war genau meine Frage. Niemand hier hat mir bisher sagen
können, an welche Stelle ich mich wenden kann um genau das
herauszufinden und auf welcher gesetzlichen Grundlage dies
möglich ist.

Wer hat denn transportiert? Ich nehme an die Bundespolizei?

Dann würde ich die Maßnahme auf § 14 Bundespolizeigesetz stützen. Sonst auf die jeweilige Generalklausel des einschlägenen Landespolizeigesetzes.

§ 14 Bundespolizeigesetz
Allgemeine Befugnisse
(1) Die Bundespolizei kann zur Erfüllung seiner [muss richtig heißen: ihrer] Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht dieses Gesetz die Befugnisse der Bundespolizei besonders regelt.

(2) Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Bereich der Aufgaben, die der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegen. Eine erhebliche Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut, wie Bestand des Staates, Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder andere strafrechtlich geschützte Güter von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit.

Grund der Maßnahme: Beide Personen sollen im gleichen Helikopter transportiert werden. Gefahr für die ÖS: Die Personen könnten miteinander durch Blicke oder Sprechen kommunizieren und somit die Ordnungsgemäße durchführung des Strafverfahrens beeinträchtigen.
Verhältnismäßigkeit:
Die Maßnahme ist geeignet die Gefahr abzuwehren.
Die Maßnahme ist auch erforderlich, also das mildeste Mittel, denn ein getrennter Transport würde erheblich höhere Kosten verursachen.
Die Maßnahme ist auch angemessen. Die Rechte der Betroffenen werden nur unerheblich eingeschränkt.

Eigentlich klar, dass sich hier in Weichwursthausen noch jemand findet, der sich darum sorgt ob die armen beiden Tatverdächtigen auch den Ausblick während des Fluges geniessen konnten und ob das nicht „Folter“ sein könnte…

ElC.

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Ich geb auf - du bist viel zu klug für mich! owT

Was spricht dafür es zu tun außer Folter? Was spricht dafür es
in Verbindung mit Ohren"schützern" zu tun außer Folter?

Was ist denn Folter?

http://www.stoptorture.de/definition.html

Liegt hier eindeutig nicht vor. Also worüber reden wir hier
überhaupt???

Darüber, daß es hier nicht eindeutig nicht vorliegt. Wir reden über Stichwort „Weiße Folter“ auf wikipedia und verklinkte Seiten, wir reden darüber, daß Du Tatverdächtige ironisch mit „arm“ prädizierst.

Wer hat denn transportiert? Ich nehme an die Bundespolizei?

Dann würde ich die Maßnahme auf § 14 Bundespolizeigesetz
stützen. Sonst auf die jeweilige Generalklausel des
einschlägenen Landespolizeigesetzes.

danke, endlich mal ein hinweis.

da kommt dann der grundsatz der verhältnismäßigkeit wieder mit rein, der so schwammig ist, daß sich mit ihm alles machen lässt und der sich in keinem gesetz erklärt findet, sondern geschichtlich herausgebildet hat (dies war kürzlich thema in der vorlesung polizeirecht).

Grund der Maßnahme: Beide Personen sollen im gleichen
Helikopter transportiert werden.

Da ist auch schon wieder ein Fehler: Wieso war der Grund der Maßnahme nicht: Beide Personen sollen in verschiedenen Helikoptern transportiert werden?

Gefahr für die ÖS: Die
Personen könnten miteinander durch Blicke oder Sprechen
kommunizieren und somit die Ordnungsgemäße durchführung des
Strafverfahrens beeinträchtigen.

Dies als Gefahr für die öffentliche Sicherheit auszulegen geht mir zu weit. Wieso statten wir dann nicht Angeklagte mit einem Schock-Gürtel aus wie bei dem Prozess gegen einen der Terroristen in den USA oder Knebel in den Mund: Denn die Angeklagten könnten den Richtern oder Anwälten ja ins Wort fallen und so ein geordnetes Gerichtsverfahren erschweren und weitere Kosten verursachen. Sie wären also in Deinem Sinne eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Verhältnismäßigkeit:
Die Maßnahme ist geeignet die Gefahr abzuwehren.

ja.

Die Maßnahme ist auch erforderlich, also das mildeste Mittel,
denn ein getrennter Transport würde erheblich höhere Kosten
verursachen.

das sehe ich nicht so.

Die Maßnahme ist auch angemessen. Die Rechte der Betroffenen
werden nur unerheblich eingeschränkt.

das sehe ich ebenfalls nicht so.
beides geht aus den bildern nicht hervor und ich möchte gerne wissen, wo ich informationen herbekommen kann, was da eigentlich passiert ist.

Eigentlich klar, dass sich hier in Weichwursthausen

wenn dann bitte spätzlehausen :smile:
noch

jemand findet, der sich darum sorgt ob die armen beiden
Tatverdächtigen auch den Ausblick während des Fluges geniessen
konnten und ob das nicht „Folter“ sein könnte…

haja und die armen terroristen. lies mal Willemsens Buch: Hier spricht Guantanamo. geschieht den Terroristen ja allen Recht das in Guantanamo, SIND ja terroristen (

Du vielleicht?

Darüber, daß es hier nicht eindeutig nicht vorliegt. Wir reden
über Stichwort „Weiße Folter“ auf wikipedia und verklinkte
Seiten, wir reden darüber,

http://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fe_Folter

Da steht nichts vom kurzfristigen verbinden der Augen oder aufsetzen von Gehörschutz…

Ich wills ansonsten mal kurz machen:

Ich habe eine Rechtsgrundlage genannt, diese kurz ansubsumiert und wenn Du das alles anders siehst oder nicht verstehst oder verstehen willst oder kannst, weil es Dir eben nicht passt wie die armen Tatverdächtigen behandelt wurden kann ich Dir auch nicht helfen.
Du willst keine Erklärung sondern eine sinnlose Diskussion führen.
Und darauf hab ich keinen Bock.

ElC.

PS: Ob Du Dir auch solche gedanken machen würdest, wenn DU mal Opfer einer Gewalttat geworden wärst wage ich zu bezweifeln.

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Hi,

Damit sich die beiden auf dem Weg zum Hubschrauber nicht
besprechen können?

sry, aber das hatten wir schon. man hätte sie zeitversetzt
dahinbringen können ohne sie zu foltern.

Es bringt nix. Du unterstellst hier Folter, obwohl es der Definition (die Dir hier schon zitiert wurde) keine ist. Es ist einfach lächerlich wenn Du einforderst daß man nichts vermuten solle, gleichzeitig stellst Du es aber so dar als hätten die Leute stundenlang unter Ohrschützern und Augenbinden bleiben müssen. Sollte es so gewesen sein daß sie diese Dinge nur kurz trugen behauptest Du allen Ernstes daß es Folter wäre jemandem für 3 Minuten solche Dinge anzulegen?

Weißt Du was eine Flugminute eines Hubschraubers kostet? Da hat man sich dann wohl entschieden die beiden im selben Hubi nach Karlsruhe zu fliegen, was ja wohl auch sinnvoll ist. Man hätte die beiden eben nicht ohne extremen finanziellen Aufwand zeitversetzt fliegen können, und falls die Maskierung nur kurz getragen werden mußte ist das keine Folter. Man kann es auch wirklich übertreiben… Ist es auch Folter daß man Tatverdächtige/Straftäter überhaupt in ihrer Bewegungsfreiheit einschränkt? Sinngemäß müßtest Du argumentieren daß man auch jeden Sexualstraftäter foltert indem man die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit behindert indem man ihn einsperrt…

das hatten wir auch schon. dann müssten die augenbinden für
sie durchsichtig gewesen sein und es erklärt nicht die
ohrenschützer.

Was bringen denn durchsichtige Augenbinden? Dann kann man ja gleich darauf verzichten. Und hinsichtlich der Ohrenschützer gab es schon nachvollziehbare Begründungen.

Ich denke daß man das nicht vergleichen kann.

das kann man sehr wohl vergleichen, weil sich die bilder
gleichen.

Das ist eine der Aussagen, die mich denken lassen daß Du nur tumbe Lobbyarbeit betreiben willst - wenn auch relativ geschickt eingefädelt.

Daß sich Bilder gleichen besagt doch rein gar nichts. Ein Vergleich ist möglich wenn wirklich dasselbe passiert, aber doch nicht wenn sie einem optischen Anschein nach Dinge ähneln. Nur weil es für Dich ähnlich aussah passiert hier noch lange nicht dasselbe wie in Guantanamo.
Vor allem kannst Du doch aufgrund einer wenige Sekunden langen Filmsequenz überhaupt nicht vergleichen ob die Haftbedingungen der Verdächtigen in diesem Fall denen von Guantanamo-Häftlingen gleichen. Die Verdächtigen hier wurden verhaftet weil sie eines Kapitalverbrechens beschuldigt werden und konkrete Verdachtsmomente bestehen. Aber sie werden nicht aus ihrter Heimat verschleppt und ohne richterlichen Beschluß für unbestimmte Zeit weggesperrt, unter insgesamt sehr fragwürdigen Bedingungen und allein aufgrund ihrer politischen Denkweise.

ohrenschützer und augenbinde müssen nicht sehr lang getragen
werden. ich gehe davon aus was ich gesehen habe.

Du hast wenige Sekunden lang Fernsehbilder gesehen und vermutest bzw. behauptest aufgrund dessen genauso irgend etwas wie alle anderen hier, denen Du aber vorwirfst daß sie nur Vermutungen anstellen.

wenn man
nicht gewollt hätte, daß die öffentlichkeit DIESE bilder sieht
mit augenbinde und ohrenschtüzer UND die tatsächlich nur kurze
zeit getragen wurden, hätte es genug möglichkeiten gegeben
andere bilder zu inszenieren und diese nicht stattfinden zu
lassen vor den augen der öffentlichkeit. aber man hat diese
gewählt, die eben nach guantanamo aussehen. mir kann niemand
erzählen, daß man sich bei dem medienhype des falles auf
polizeiseite nicht auch darum gedanken gemacht hat.

Nochmal: Auch Deinerseits nur Vermutungen. Ich habe übrigens zu keinem Zeitpunkt an einen Vergleich zu Guantanamo gedacht, weil das auch völlig abwegig ist. Die ganze Situation, die Haftbedingungen, die rechtlichen Grundlagen, wenn ein Tatverdächtiger hierzulande festgenommen oder festgehalten wird, ist komplett anders als die Haftbedingungen in Guantanamo.

Das ist IMHO wieder so ein völlig unangebrachter Vergleich.

ist er nicht. beides male aus sicht von außen folter.

Im Fall Metzler: Androhung von Folter, um genau zu sein. Wobei ich Dir zustimme daß auch daß eine Grenzüberschreitung ist und man kann diskutieren ob das allein auch schon sowas wie Folter ist, weil der Täter damals psychisch massiv unter Druck gesetzt wurde.

Allerdings wurde das Verhalten des Kriminalisten Daschner vor Gericht auch eindeutig als Unrecht bestraft.

PS: Es ist vielleicht ein dünnes Eis, aber trotzdem. Mich
wundert daß Du Dich hier so groß und breit wegen dieser Sache
engagierst. Das ist nicht etwa Lobbyarbeit für das „arme,
gefolterte“ rechte Gesocks?

PS: Es ist vielleicht ein dünnes Eis, aber trotzdem. Mich
wundert, daß Du Dich hier so groß und breit wegen diese Sache
engagierst. Das ist nicht etwa Lobbyarbeit für das „arme,
gefolterte“ Talibanregime?

Hier bringst Du erneut etwas ins Spiel, was mit der eigentlich zu diskutierenden Sache absolut nichts zu tun hat. Wir reden über rechte Schläger, deswegen meine Frage nach der Lobbyarbeit für Leute solcher Gesinnung.
Du kommst mit Guantanamo und hier dem Talibanregime - und da frage ich mich was das jetzt mit der Straftat ins Potsdam zu tun hat…

Im übrigen wundert mich daß Du Vorlesungen in Polizeirecht haben willst aber scheinbar nicht weißt daß Polizei Ländersache ist und dementsprechend die jeweiligen Innenministerien, oder meinetwegen auch einfach nur das zuständige Polizeipräsidium, die richtigen Ansprechpartner für Deinen Begehr sind.

Gruß,

MecFleih

Darüber, daß es hier nicht eindeutig nicht vorliegt. Wir reden
über Stichwort „Weiße Folter“ auf wikipedia und verklinkte
Seiten, wir reden darüber,

http://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fe_Folter

Da steht nichts vom kurzfristigen verbinden der Augen oder
aufsetzen von Gehörschutz…

ich sagte „und verklinkte“ seiten und meinte natürlich velinkte seiten, z.B. auf die camera silens. dort wird von „kürzester zeit“ gesprochen. meine frage war, wie ich herausbekommen kann, wie lange die festgenommenen in diesem fall bzw. sonst in solchen fällen diese dinge getragen haben.

Du willst keine Erklärung sondern eine sinnlose Diskussion
führen.

nö. §14 ist ein hinweis. wenn das alles ist hättest du nur 3 zeichen schreiben müssen.

Und darauf hab ich keinen Bock.

kein bock auf diskussion von möglicher folter in diesem land? ok, dann wunder dich nicht, was sonst noch so für gepflogenheiten sich da einschleichen.

PS: Ob Du Dir auch solche gedanken machen würdest, wenn DU mal
Opfer einer Gewalttat geworden wärst wage ich zu bezweifeln.

dies ist ein argument ad hominem. das zeigt nur, daß du doch diese achso „sinnlose Diskussion“ mit unfairen mitteln gewinnen willst. was ich persönlich erlebt habe, sollte mit der rechtlichen einschätzung solcher fälle nichts zu tun haben. wir reden hier immer noch über verdächtige!

Amnesty International…
http://www2.amnesty.de/

…diskutiere bitte mit denen, ob es Folter ist!

Du wolltest eine Rechtsgrundlage: Die wurde dir hier als gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel mehrfach genannt. Wenn du damit nicht zufrieden bist, schreib doch bitte an diejenigen, die das Verfahren betreiben:

http://www.generalbundesanwalt.de

oder die Entscheidungsträger:

http://www.bundesgerichtshof.de

Und wenn du unbedingt Grundsatzdiskussionen über bestehende Gesetze führen willst, bewirb dich bitte für den Bundestag, dort kannst du vielleicht etwas ändern, nicht aber, indem du hier gefestigte Rechtsgrundsätze mit merkwürdigen Konstruktionen infrage stellst. Deine Kompetenz, über Rechtsfragen zu entscheiden, stelle ich allerdings aufgrund der verfassten Beiträge ernsthaft infrage…

Hi,

Damit sich die beiden auf dem Weg zum Hubschrauber nicht
besprechen können?

sry, aber das hatten wir schon. man hätte sie zeitversetzt
dahinbringen können ohne sie zu foltern.

Es bringt nix. Du unterstellst hier Folter

ich unterstelle sie nicht, ich vergleiche bilder und sehe, daß sie den bildern von folter gleichen. ich möchte nun wissen, ob dort folter vorliegt oder nicht. niemand konnte mir einen hinweis darauf geben bis auf §14

, obwohl es der
Definition (die Dir hier schon zitiert wurde) keine ist.

das sehe ich anders.

Es
ist einfach lächerlich wenn Du einforderst daß man nichts
vermuten solle, gleichzeitig stellst Du es aber so dar als
hätten die Leute stundenlang unter Ohrschützern und
Augenbinden bleiben müssen.

ich stelle es nicht so dar. ich sage: sie haben diese sachen getragen, es sah auf den bildern aus als hätte es folter sein können. und MEIE FRAGE WAR, wie ich herausfinden könnte, wie lange sie dies getragen haben, auf welcher grundlage und wie üblich das ist.

Weißt Du was eine Flugminute eines Hubschraubers kostet?

weißt du was ein menschenleben kostet? weißt du was eine menschenwürde kostet?

Da
hat man sich dann wohl entschieden die beiden im selben Hubi
nach Karlsruhe zu fliegen, was ja wohl auch sinnvoll ist.

der kenner weiß, daß es auch in deutschland busse zum transport von gefangenen gibt. das wäre noch viel billiger gewesen um mal deine managermentalität ad absurdum zu führen.

falls die Maskierung nur kurz
getragen werden mußte ist das keine Folter.

dem stimme ich vollkommen zu. wenn es 3 minuten gewesen, wäre es keine folter gewesen. aber waren es nur 3 minuten? wie lange war es?

Man kann es auch
wirklich übertreiben… Ist es auch Folter daß man
Tatverdächtige/Straftäter überhaupt in ihrer Bewegungsfreiheit
einschränkt? Sinngemäß müßtest Du argumentieren daß man auch
jeden Sexualstraftäter foltert indem man die freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit behindert indem man ihn einsperrt…

nein, das tue ich nicht. da kommt hinzu, daß es millionenfach in unserem staat üblich ist zu fesseln - dagegen sage ich nichts. daß aber beschuldigte mit augenbinden und ohrenschützern in unserem staat geführt werden, das ist mir aber sehr sehr neu und ich bat um aufklärung, ob es das schonmal gab, wo, wie oft und auf welcher grundlage. alles war ihr bisher gesagt habt, sind nur eure vermutungen aber kein hinweis, wo ich harte informationen bekommen kann.

das hatten wir auch schon. dann müssten die augenbinden für
sie durchsichtig gewesen sein und es erklärt nicht die
ohrenschützer.

Was bringen denn durchsichtige Augenbinden? Dann kann man ja
gleich darauf verzichten. Und hinsichtlich der Ohrenschützer
gab es schon nachvollziehbare Begründungen.

du hast argumentiert, daß ihre persönlichkeit geschützte werden sollte. wenn die augenbinden für die verdächtigten durchsichtig wären, wäre das angemessener als wenn sie dies nicht gewesen wären.

Ich denke daß man das nicht vergleichen kann.

das kann man sehr wohl vergleichen, weil sich die bilder
gleichen.

Das ist eine der Aussagen, die mich denken lassen daß Du nur
tumbe Lobbyarbeit betreiben willst - wenn auch relativ
geschickt eingefädelt.

haja, du bist ja das parlament und wohnst in der wandelhalle des bundestags.

http://www2.amnesty.de/

…diskutiere bitte mit denen, ob es Folter ist!

bin ich dein diener?

Hi,

Es bringt nix. Du unterstellst hier Folter

ich unterstelle sie nicht, ich vergleiche bilder und sehe, daß
sie den bildern von folter gleichen. ich möchte nun wissen, ob
dort folter vorliegt oder nicht. niemand konnte mir einen
hinweis darauf geben bis auf §14

Aber schon die Annahme daß Augenbinde und Ohrschutz Folter sind ist abwegig. Das was Du meinst, Camera silens etc., funktioniert anders als jemandem einfach Ohrschutz und Augenbinden aufzusetzen, jedenfalls wenn es um kurze Zeiträume geht. Es wird ja auch nicht jeder gleich verrückt und gefoltert weil er nachts in einem dunklen, ruhigen Raum schläft…
Noch dazu halte ich es für abwegig daß hierzulande offiziell gefoltert wird. Dazu war gerade dieser Fall doch viel zu sehr in den Medien, wir haben eine unabhängige Justiz und es waren zu viele Personen am Geschehen beteiligt als daß solch ein Geschehen unerkannt bleiben würde, erst recht nachdem die Szene von Fernsehkameras einem Millionenpublikum zugänglich gemacht wurden.

ich stelle es nicht so dar. ich sage: sie haben diese sachen
getragen, es sah auf den bildern aus als hätte es folter sein
können. und MEIE FRAGE WAR, wie ich herausfinden könnte, wie
lange sie dies getragen haben, auf welcher grundlage und wie
üblich das ist.

Rechtsgrundlagen wurden Dir doch inzwischen genannt, Ansprechpartner wurden Dir auch genannt; die Homepages und damit auch Kontaktadressen der Polizei Berlin/Potsdam, des Generalbundesanwalts oder der Bundespolizei wirst Du doch leicht finden…

Weißt Du was eine Flugminute eines Hubschraubers kostet?

weißt du was ein menschenleben kostet? weißt du was eine
menschenwürde kostet?

Du unterstellst aber hier permanent Folter nur weil Du eine optische Ähnlichkeit zu Vorfällen am anderen Ende der Welt zu sehen glaubst. Nur weil sich Bilder gleichen heißt das aber noch nicht viel, man muß doch den ganzen Kontext sehen - und der ist hier komplett anders.

Schon die Annahme daß das Tragen von Hörschutz und Augenbinde Folter wäre ist sehr weit her geholt. Dann müßte es ja auch unerträglich sein nachts in einem dunklen, stillen Raum zu schlafen oder Kinder müßten psychischen Schaden nehmen wenn sie „Blinde Kuh“ spielen.

der kenner weiß, daß es auch in deutschland busse zum
transport von gefangenen gibt. das wäre noch viel billiger
gewesen um mal deine managermentalität ad absurdum zu führen.

Gefangene, die im Bus über weite Strecken transportiert werden, sind meistens tagelang unterwegs. Das dürfte bei Untersuchungshäftlingen/Tatverdächtigen wohl kaum eine praktikable Transportmöglichkeit sein um sie zu einer Vernehmung zu bringen.

falls die Maskierung nur kurz
getragen werden mußte ist das keine Folter.

dem stimme ich vollkommen zu. wenn es 3 minuten gewesen, wäre
es keine folter gewesen. aber waren es nur 3 minuten? wie
lange war es?

Auch wenn es eine halbe Stunde oder eine Stunde war… so „einfach“ wie Du glaubst, ist es nicht. Nicht jede Regulierung von aussen ist gleich Folter und gerade die von Dir angenommenen Effekte dürften nicht so ohne weiteres durch Augenmaske und Hörschutz auszulösen sein. Als (Untersuchungs)häftling muß man sich nun mal gewisse Einschränkungen in der persönlichen Bewegungsfreiheit gefallen lassen.

nein, das tue ich nicht. da kommt hinzu, daß es millionenfach
in unserem staat üblich ist zu fesseln - dagegen sage ich
nichts. daß aber beschuldigte mit augenbinden und
ohrenschützern in unserem staat geführt werden, das ist mir
aber sehr sehr neu und ich bat um aufklärung, ob es das
schonmal gab, wo, wie oft und auf welcher grundlage. alles war
ihr bisher gesagt habt, sind nur eure vermutungen aber kein
hinweis, wo ich harte informationen bekommen kann.

Verurteilte im Knast müssen auch ihre private Kleidung ablegen, dürfen nur in vorgegebenen Grenzen Kontakt zu Angehörigen haben, sind eingesperrt oder werden gefesselt usw. Manche Verdächtige - ich erinnere mich an die Festnahme des Mehrfachmörders Dieter Zurwehme - werden in Overalls gesteckt um Faserspuren an der Kleidung zu asservieren. Bei Vernehmungen werden die Beamten auch verbalen Druck auf Tatverdächtige ausüben - weil sie sonst ausgelacht würden und nichts erfahren würden.
Das alles ist sicher nicht angenehm, ich kann darin aber noch lange keine systematische Folter sehen. Dasselbe gilt auch in diesem Fall. Nur weil auf einer sekundenkurzen Fernseh-Sequenz Verdächte Ohrschutz und Augenbinde tragen kann man wohl kaum unterstellen daß hier unter den Augen der Öffentlichkeit gefoltert wird. Wenn Du das so ebng siehst - wo sind denn Deiner Meinung nach die Grenzen im Umgang mit Tatverdächtigen und Straftätern?

ein vergleich ist möglich, wenn sich die bilder ähnlen. meine
frage war, ob auch das gleiche vorliegt. informationen über
letzteres konntest du mir nicht geben.

Aber was läßt Dich vermuten daß es vergleichbar ist, nur weil sich Bilder auf den ersten Anschein ähneln? Du weißt andererseits - hoffentlich - daß wir ein liberales und demokratisches Land sind, in dem allgemein nicht gefoltert wird und wo solche Vorfälle mit Sicherheit auch nicht geduldet werden. Wäre hier etwas mit unrechten Dingen zugegangen wäre das nach den Fernsehbildern sicher nicht unkommentiert und folgenlos geblieben. Tatsächlich bist Du aber - bei allem Medienhywe um den Fall - der einzige, der glaubt daß hier gefoltert würde.

nur kurz: es geht mir nur um die methoden der desorientierung,
das habe ich in meinem ursprünglichen post auch angedeutet.
rechtlich, situativ, geographisch, völkerrechltich,
polizeirechtlich sind das zwei völluig verschiedene dinge.
hierrüber brauchen wir als nicht weiterreden.

OK. Dann liegt aber auch auf der Hand daß im Fall Potsdam erstmal niemand ein Interesse daran hat die Tatverdächtigen zu foltern, denn die Absicht der Strafverfolgungsbehörden ist hierzulande noch nie gewesen - im Gegensatz zu Guantanamo - jemandem das Gehirn zu waschen und umzuerziehen.

kannst so genau sein wie du willst. androhung von folter ist
folter.

Aber nur wenn es entsprechend glaubwürdig ist. Ich kann das für die Vernehmung des Täters im Fall Metzler nicht beurteilen, denke aber daß die Androhung von Folter hierzulande in den meisten Fällen nicht besonders glaubwürdig ist, einfach weil wir dazu insgesamt zu demokratisch sind und zu viel Wert auf Menschenrechte legen. Wenn ich in Sierra Leone mit Folter bedroht würde würde mich das ungleich mehr einschüchtern als wenn es hier in D passiert. Zumindest weiß ich daß ein Beamter, der sich hier gehen läßt, ganz flott seinen Job los ist.

und welche wären das in diesem fall? berlin oder bawü? oder
bund, weil bgs? aber bgs ist doch jetzt nochmal grober
strukturiert in süd, west, ost nord oder so ähnlich oder
nicht? ja wer denn nun? also bitte keine vermtungen mehr,
sondern konkrete angaben. danke.

Du dürfest es doch wohl schaffen auf die jeweiligen Homepages zu gehen, den „Kontakt“ oder „Impressum“-Bereich zu finden und Deine Frage zu stellen, oder? Und wenn Du die Frage allen Behörden und Bereichen stellst, die Die in den Sinn kommen, ist das sicher auch kein Problem: Kopieren, Einfügen, Senden - und schon hast Du die Frage gestellt.

Gruß,

MecFleih

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Hallo,

Aber schon die Annahme daß Augenbinde und Ohrschutz Folter
sind ist abwegig.

Nein, auf Guantanamo wurde genau das angewandt. O.k. meistens gabs noch einen Sack übern Kopf und die Hände in spezielle Handschuhe - aber es gab genug Fälle mit ausschließlich Augen- u. Ohrenbinden.

Das was Du meinst, Camera silens etc.,

ich meine nicht Camera silens, ich meine das Prinzip. in neueren arbeiten in kuba und im irak von Geoffrey Miller fortgeführt von rumsfeld approved. es gibt auch beschreibungen der verschiedenen phasen, wenn man ordentlich googelt.

Noch dazu halte ich es für abwegig daß hierzulande offiziell
gefoltert wird. Dazu war gerade dieser Fall doch viel zu sehr
in den Medien, wir haben eine unabhängige Justiz und es waren
zu viele Personen am Geschehen beteiligt als daß solch ein
Geschehen unerkannt bleiben würde, erst recht nachdem die
Szene von Fernsehkameras einem Millionenpublikum zugänglich
gemacht wurden.

wie kommt es dann, daß dem millionenpublikum nur die bilder gezeigt wurden, die strukturelle ähnlichkeit zur folter in guantanamo haben?

Rechtsgrundlagen wurden Dir doch inzwischen genannt,
Ansprechpartner wurden Dir auch genannt

japp. kannst du zu meiner fragen, noch was beitragen oder nicht.

Weißt Du was eine Flugminute eines Hubschraubers kostet?

weißt du was ein menschenleben kostet? weißt du was eine
menschenwürde kostet?

Du unterstellst aber hier permanent Folter

ich unterstelle sie nicht, ich frage nach den details, weil eine vorliegen könnte.

nur weil Du eine
optische Ähnlichkeit zu Vorfällen am anderen Ende der Welt zu
sehen glaubst.

„oh, nein das war keine hinrichtung, die kugel ist in den beschuldigten eingedrungen, aber das sah nur so aus. das war nur eine optische ähnlichkeit zu vorfällen am anderen ende der welt.“

Es ist viel simpler, als Du annimmst…
Hi Markus,

vergiß - in diesem Falle - Paragraphen und Vorschriften!

Es ist ganz simpel: Versuche Dich einfach in die Situation von Profis (in diesem Falle BKA- bzw. Bundespolizeibeamte), die eine Aufgabe zu erledigen haben, hinein zu versetzen. Dort läuft in der Regel Dienst nach Vorschrift, s. h. Dienst nach Weisungen, Paragraphen, Handbüchern, Dienstordungen usw.

Daneben gibt es - und das mag Dich überraschen - Schwellensituationen (mögliche besondere Gefährdungen), die, wenn Sie überschritten oder annähernd erreicht zu werden drohen, besondere Maßnahmen erforderlich machen können. Und eben diese besonderen Situationen sind nicht immer en Detail, Buchstabe für Buchstabe, in Dienstvorschriften gefaßt.

Im Klartext:
In bestimmten Situationen wird nicht mehr angeklopft und der Ausweis gezeigt. Da kommt man unangemeldet, die Tür wird per Ramme geöffnet, und jeder!!!, Täter oder nicht, der sich im Raum befindet, wird zunächst „fixiert“ und gesichert. Danach setzt dann wieder das polizeiliche Handbuch ein… Man ist wieder freundlich, stellt sich gegenseitig vor und klärt die Sachlage :smile:

Und in bestimmten Situaltionen gilt es, jegliche!!! mögliche Gefahr, die von einer Person ausgehen könnte, absolut!!! zu unterbinden - aus welchen Gründen sei hier dahingestellt. Und die sanfteste, verletzungsärmste und effizienteste Methode, eine Person quasi absolut!!! „gefahrlos“ zu machen, ist diese zu fesseln, zu bewachen und sie ihrer visuellen und akustischen Sinne zu „berauben“.

In welchem Diensthandbuch Du dies finden kannst?
Wahrscheinlich in keinem konkret. Aber es handelt sich um Erfahrungswerte, die sich in vielen Jahren als effektiv erwiesen haben, von Vollprofis: speziell ausgebildeten Polizeibeamten, Geheimdienstlern, Personenschützern, Abwehroffizieren usw. usf.

Ob es sich um Folter handelt?
Ganz sicher nicht! Besondere Situationen hin oder her, besondere Gefahrenabwehr hin oder her: Auch in genannten speziellen Situationen wird nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehandelt: Der Rechtsstaat wird also nicht wirklich verlassen. Denn die betreffende Person wird möglichst nicht verletzt, beschriebene Maßnahmen werden nur so lange als unbedingt erforderlich angewendet, die persönliche Freiheit wird nur so weit als erforderlich eingeengt, die Menschenwürde wird niemals verletzt.

Kurzum: Profis handeln professionell! Eigenschutz, Schutz der Allgemeinheit, und auch Schutz von Leib und Leben des Delinquenten gehören dabei dazu.

Mit Folter hat dies - jedenfalls bei uns - nichts zu tun. Da bist Du - sorry - im falschen Film.

Beste Grüße, Andreas

Hi Markus,

vergiß - in diesem Falle - Paragraphen und Vorschriften!

nö.

Es ist ganz simpel: Versuche Dich einfach in die Situation von
Profis (in diesem Falle BKA- bzw. Bundespolizeibeamte), die
eine Aufgabe zu erledigen haben, hinein zu versetzen. Dort
läuft in der Regel Dienst nach Vorschrift, s. h. Dienst nach
Weisungen, Paragraphen, Handbüchern, Dienstordungen usw.

Daneben gibt es - und das mag Dich überraschen -
Schwellensituationen (mögliche besondere Gefährdungen), die,
wenn Sie überschritten oder annähernd erreicht zu werden
drohen, besondere Maßnahmen erforderlich machen können. Und
eben diese besonderen Situationen sind nicht immer en Detail,
Buchstabe für Buchstabe, in Dienstvorschriften gefaßt.

schwachsinn. wir sind in keiner bananerepublik. daß man paragphen, und gerade in und für die praxis, interpretieren muß ist völlig normal. nach deinem kommentar wäre es gerechtfertigt,wenn profis auch mal foltern.

Im Klartext:
In bestimmten Situationen wird nicht mehr angeklopft und der
Ausweis gezeigt. Da kommt man unangemeldet, die Tür wird per
Ramme geöffnet, und jeder!!!, Täter oder nicht, der sich im
Raum befindet, wird zunächst „fixiert“ und gesichert.

das ist nicht jenseits der paragraphen!

Danach
setzt dann wieder das polizeiliche Handbuch ein

es war die ganze zeit da.

… Man ist

wieder freundlich, stellt sich gegenseitig vor und klärt die
Sachlage :smile:

mir gehts hier nicht darum, daß die beamten nicht freundlich waren. mach keinen heckmäck aus meiner frage, bitte. in deinem so oft erwähnten „handbuch“ gibts nämlich auch keinen eintrag, daß man in jeder situation freundlich sein muß.

In welchem Diensthandbuch Du dies finden kannst?
Wahrscheinlich in keinem konkret.

soso… findet man nicht soso…

Aber es handelt sich um
Erfahrungswerte,

im foltern?

die sich in vielen Jahren als effektiv
erwiesen haben, von Vollprofis: speziell ausgebildeten
Polizeibeamten, Geheimdienstlern, Personenschützern,
Abwehroffizieren usw. usf.

Ob es sich um Folter handelt?
Ganz sicher nicht!

ganz sicher doch. (übrigens: deines ist ein super argument: prämisse: p. konklusion: p.)

Besondere Situationen hin oder her,
besondere Gefahrenabwehr hin oder her: Auch in genannten
speziellen Situationen wird nach dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit gehandelt:

doch. denn dieser grundsatz taucht im polizeirecht nicht auf - zumindest nach der info meines informanten in der vorlesung polizeirecht.

die Menschenwürde
wird niemals verletzt.

die menschenwürde wird viel zu oft für jedes kleine problem herangezogen (das ist nicht nur meine meinung, sondern auch von profis) - ich spreche aber von persönlicher freiheit, von der genfer menschenrechtskonvention etc. - und eben nicht von diese abstrakten „menschenwürde“.

Kurzum: Profis handeln professionell! Eigenschutz, Schutz der
Allgemeinheit, und auch Schutz von Leib und Leben des
Delinquenten gehören dabei dazu.

unf folter eben auch.

Mit Folter hat dies - jedenfalls bei uns - nichts zu tun. Da
bist Du - sorry - im falschen Film.

ich bin nur beim falschen „experten“.
du hast hier keine neue thematik ins forum gebracht, alle kommentare von dir gab es schon vorher zu meinem thread im forum.

Beste Grüße, Andreas

welche qualifikation für eine antwort auf dieses thema hat ein fallturmmanager?

mit bestem gruß
markus

Abschließend:
Ohne diese Debatte, bei der Du offensichtlich nicht konform mit der Mehrheit hier gehst, weiter fortführen zu wollen, und um Mißverständnissen vorzubeugen:

Ich würde keinesfalls Folter in einem Rechtsstaat (und auch sonst wo!) billigen!

Ich halte es für ausgeschlossen und für eine völlig absurde Vorstellung, daß es systematische Folter - wie Du es darzustellen versuchst - in der Bundesrepublik gibt. Ausnahmen und Einzelfälle bestätigen auch hier die Regel und müssen aufs schäfste geahndet werden! (Dies beziehe ich ausdrücklich nicht auf den Sachverhalt, den Du schildertest.) Gerade hier erweist sicht der Staat als Rechtsstaat.

Und - mit Verlaub - Du solltest über Deine ganz persönliche Definition von Folter und insbesondere systematischer, staatlich gebilligter Folter nachdenken. Schon mal in Pakistan, China oder Russland gewesen…? Was Du hier verschwörungstheoretisch als Folter bezeichnest, gilt in genannten Ländern, deren Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, als paradiesische Hafterleichterung.

Gruß, Andreas

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eben nicht

Ich halte es für ausgeschlossen und für eine völlig absurde
Vorstellung, daß es systematische Folter - wie Du es
darzustellen versuchst - in der Bundesrepublik gibt.

habe ich nicht. ich habe gefragt, nicht dargestellt. ihr stellt dar, ich frage nur und sage meine eindrücke. erklären könnt ihr mir es aber auch nicht.

Und - mit Verlaub - Du solltest über Deine ganz persönliche
Definition von Folter und insbesondere systematischer,
staatlich gebilligter Folter nachdenken. Schon mal in
Pakistan, China oder Russland gewesen…?

argument ad hominem. damit hast du dich selber disqualifiziert.

Mir fiel beim durchlesen dieser Diskussion ein Witz ein:

Kommt ein Mann zum Psychologen.
Dieser kritzelt auf ein Papier lauter Punkte und fragt, was er da sehen würde. Sagt der Mann: „Lauter nackte Frauen!“
Daraufhin malt der Beamte viele Sonnen und Sterne auf das Papier. Wieder kommt nach der Frage, was das darstellen könne, die Antwort: „Lauter nackte Frauen!“
Wie das bei Witzen so ist, das dritte Mal: Er malt viele Striche (oder was auch immer), wieder die Frage und wieder die gleiche Antwort: „Lauter nackte Frauen.“

Darauf hin sagt der Psychologe: „Ich glaube, Sie haben ein Problem mit nackten Frauen“. Der Patient antwortet darauf: „Was kann ich dazu, wenn Sie so unanständiges Zeug malen!“

Sorry, ich weiß, das dies keine Antwort auf eingangs gestellte Frage ist. Und man möge mir bei dem Thema Folter mit diesem Beitrag Geschmacklosigkeit vorwerfen, aber ich konnte einfach nicht anders!

LG
Stefan