Augenlaser-Ärger-Pfusch?

Folgender Fall:
Vor einem Jahr wurde das rechte Auge gelasert =guter Erfolg. Etwa ein halbes Jahr danach, das linke Auge= sehr zufrieden und das rechte nochmal, da eine Monovision angedacht war, bei der das rechte Auge für die kurze Entfernung und das linke für die Weite zu stämdig sein sollte. Da das aber mit der ersten Op-Einstellung nicht klappte, wurde das rechte nochmal gemacht. Danach hatte ich aber nur Probleme mit dem rechen Auge, da ich immer einen „Film“ auf dem Auge hatte und nur äußerst begrenzt etwas klar gesehen habe. Nach langem Hin und Her, wurde dann eine erneute (dritte) Op gemacht, bei der meine Vorgabe war, das rechte Auge so einzustellen, wie das linke (auch wenn ich dann doch wieder eine Brille -fürs lesen- tragen müßte. Der Op-Arzt war davon sichtlich nicht begeistert, führte dann aber (auf Druck von oben - nehme ich an), die OP durch und nach dieser Op hatte ich Schmerzen, das ist einfach unvorstellbar. 3 Tage war ich nicht ansprechbar und das Ergebnis ist nun, daß ich auf dem rechten Auge, nur noch alles verschwommen und doppelt sehe und selbst die Brille kaum hilft. Was kann ich nun tun? Ich habe mittlerweile Panik, weil ich mit Sicherheit einen Rechtsstreit vor mir habe, nur noch mit links richtig sehe und höchstwahrscheinlich wieder eine erneute OP vor mir habe, im besten Fall,vor der ich mittlerweile reichlich Respekt habe. Meine Ausbildung werde ich wahrscheinlich abbrechen müssen, weil ich nicht sehe was ich mache! Dafür habe ich dann knapp 3000Euro bezahlt, privat, weil die Krankenkassen nichts dazu geben. DAs ist der Fakt!
Meine Intention hier ist nun, möglichst eine Antwort zu bekommen,die mir hilft, das Dilemma OHNE Anwalt und SEHENDEN Auges zu lösen, wenn das überhaupt geht. Auf jeden Fall bin ich für jede hilfreiche Anregung dankbar.

. Der Op-Arzt war davon sichtlich nicht
begeistert, führte dann aber (auf Druck von oben - nehme ich
an), die OP durch und nach dieser Op hatte ich Schmerzen, das
ist einfach unvorstellbar. 3 Tage war ich nicht ansprechbar
und das Ergebnis ist nun, daß ich auf dem rechten Auge, nur
noch alles verschwommen und doppelt sehe und selbst die Brille
kaum hilft. Was kann ich nun tun? Ich habe mittlerweile Panik,
weil ich mit Sicherheit einen Rechtsstreit vor mir habe, nur
noch mit links richtig sehe und höchstwahrscheinlich wieder
eine erneute OP vor mir habe, . Auf jeden Fall bin
ich für jede hilfreiche Anregung dankbar.

Sie haben bestellt und es wurde nach Ihren Wünschen geliefert. Zum Ausgang eines Rechtsstreites kann und und will ich hier nichts sagen, nur zur medizinischen Seite:

Wenn solche Laser-Ops mal schief gehen, dann gehen sie gründlich schief. Zu Reparieren (etwa mit weiteren Operationen) gibt es da nichts mehr.
Daß Sie auf einem Auge sehen können, ist immerhin schon mal was. Für das andere Auge würde ich mir eine Hornhauttransplantation überlegen.

Was? Es wurde ja eben nicht geliefert, was ich bestellt hatte, denn dann könnte ich ja auch rechts gut sehen. Aber trotzdem danke für die Antwort, auch wenn ich sie scheinbar nicht verstehe und sie eher niederschmetternd ist.

Hallo,

das ist natürlich alles sehr bitter und ich kann deine Verzweiflung ansatzweise nachvollziehen. Insbesondere, wenn es um die Erhaltung oder Wiederherstellung ihres Augenlichtes geht, sind die Menschen sehr beunruhigt.

Ich habe mir monatelang den Kopf darüber zermartert, ob ich mich für eine Laseroperation entscheiden soll und habe aufgrund des erheblichen Nebenwirkungsprofils entschieden, auf diesen elektiven - also medizinisch nicht notwendigen - Eingriff zu verzichten.
Du wurdest über die Risiken aufgeklärt und hast dich trotzdem dazu entschieden, das durchzuziehen. Wäre es gut gegangen, wäre das natürlich toll gewesen: Ein Leben ohne Sehhilfe! Ein Traum für jeden Fehlsichtigen. Leider bist du einer derjenigen, bei denen es schief gelaufen ist.
Jede Operation bedeutete für dein Auge eine zusätzliche Belastung, eine weitere Vernarbung der Hornhaut. Eine Narbe ist minderwertiges Gewebe, das meist nach einer Verletzung gebildet wird. Es ist leicht nachvollziehbar, dass man dadurch nicht so gut sehen kann wie durch die unverletzte Hornhaut.
Hast du dir mal Gedanken gemacht, warum der Arzt weiteren Eingriffen ablehnend gegenüber stand? Sicherlich wollte er dein Auge vor einem weiteren Trauma durch eine Operation schützen, musste sich letztendlich aber dem Druck von oben (?) oder von dir beugen. Das kann ich so nicht beurteilen.

Wie dem auch sei: Ich wünsche dir alles Gute und baldige Genesung.
Liete

Meine Intention hier ist nun, möglichst eine Antwort zu
bekommen,die mir hilft, das Dilemma OHNE Anwalt und SEHENDEN
Auges zu lösen, wenn das überhaupt geht. Auf jeden Fall bin
ich für jede hilfreiche Anregung dankbar.

Hallo,

entgegen den bisherigen Schreibern vertrete ich eine andere Auffassung die im wesentlichen auf (privaten) medizinrechtlichen Auseinandersetzungen basiert.

Maßstab ist bei allen Handlungen und Bewertungen der jeweils gültige medizinische Standard.
Insofern gilt es also zu beurteilen was bei den Behandlungen medizinischer Standard war. Und zwar:

  • bezüglich Befunderhebung (den nur wenn diese richtig war, konnten die nachfolgenden Maßnahmen angemessen beurteilt werden).
  • bezüglich OPs
  • bezüglich Nachbehandlung.
    Die Bewertung was medizinischer Standard ist obliegt spätestens vor Gericht nur sachverständiger Beurteilung.

Die Angelegenheit ohne juristischen Beistand aus der Welt zu schaffen erscheint mir nicht vorstellbar. Ob eine Einigung ohne Gericht möglich sein wird, wird von der Beurteilung des Sachverhalts durch einen Sachverständigen abhängen. Sollte dessen Beurteilung zu Ihren Gunsten ausfallen und sollte diese Beurteilung nur schwer bestreitbar sein, so wird die Versicherung des Schädigers wohl eher zu einem aussergerichtlichen Vergleich bereit sein. Die Chancen schätze ich aber als gering ein.

Allerdings: In Deiner Darstellung ist auffällig, dass ein Arzt zu einer Maßnahme aufgefordert werden musste und er erst auf Druck die OP durchführte.
Dies lässt die Vermutung zu, dass hier tatsächlich eine Massnahme durchgeführt wurde, die möglicherweise die medizinischen Standards verlassen hat.

Auf jeden Fall benötigst Du die Krankenakte und alle Unterlagen. Denn letztlich wird die Beweisführung nur auf dieser Dokumentation aufbauen können, wobei auch wesentlich werden kann was nicht dokumentiert wurde, aber hätte dokumentiert werden müssen.

Meine persönliche Erfahrung:

  1. Ohne persönliches Einarbeiten in die Materie (Standards der Bwhandlung und idealerweise auch Medizinrecht), geht hier nichts, da sich niemand die Arbeit macht dermaßen tief in die Materie einzudringen.
  2. Ohne einen Fachanwalt für Medizinrecht geht hier nichts, da es im Medizinrecht sehr spezielle Regelungen bezüglich Beweise gibt um die Nachteile des Patienten bei der Beweisführung auszugleichen.
  3. Auch ein Rechtsanwalt kann erst etwas machen, wenn er eine sachverständige Beurteilung des Sachverhalts hat.
  4. Richte Dich darauf ein, dass die Auseinandersetzung Jahre dauert.
  5. Richte Dich darauf ein, dass Du viel Geld oder eine Rechtsschutzversicherung für die Auseinandersetzung brauchst, weil der Streitwert nicht gering ist.
  6. Alles was Du nicht selbst machst, macht keiner. Der Sachverständige kann besser arbeiten wenn er konkrete Hinweise auf mögliche Fehler bekommt, der Anwalt wird - insbesondere in der argumentativen Auseinandersetzung mit dem Gegner - auf Deine Unterstützung angewiesen sein. Der Fachanwalt ist ein Spezialist bei der Anwendung des Medizinrechts, er ist kein Mediziner.
  7. gehe davon aus, dass die Auseinandersetzung mit dem Gegner hässlich wird, weil die Ersatzansprüche hoch sein können.

ToDo nach meinem Dafürhalten:

  1. Viele Ordner kaufen.
  2. Alles protokollieren was bisher passiert ist. Am besten in Form eines Tagebuchs. Angaben darin: was war wann wo und mit wem. Gibt es Zeugen, Nachweise, Belege, Dokumente.
  3. Anforderung der kompletten Krankenakte inkl. Unterlagen aus bildgebenden Verfahren in Kopie.
  4. Termin mit einem Fachanwalt für Medizinrecht vereinbaren und mit ihm die Angelegenheit besprechen und eine mögliche Vorgehensweise skizzieren. Zudem die Fristen klären.
  5. Einen Sachverständigen finden und um ein Angebot bitten. Ruhig mehrere ansprechen, damit man einen Überblick über der Preis und die Bearbeitungszeit bekommt.
  6. Fachbücher besorgen und in die Materie einarbeiten. Es gibt zunächst viele Dokumente online (z.B. auch auf www.unfallreporter.com kostenlos) und ansonsten gibt es (auch in Bibliotheken) Fachliteratur.
  7. Bei Bedarf: Entspannungsübungen.

Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.

Grüße
oohpss