Auktion bei Ebay

Ist es generell verboten, auf ebay eine auktion zu starten, die teilweise aus einem -glücksspiel- besteht?

Verkaufer V und Käufer K profitieren beide von der Auktion!

Natürlich kann nicht jeder gewinnen, deswegen soll es ja auch eine Art Glücksspiel sein…

Zu den Fragen: Ist so etwas grundsätzlich verboten, oder muss V nur bestimmte Auflagen beachten?

mfg und danke im voraus!

Sollen wir für Dich die AGB von ebay lesen? (owt)
-nix-

nein, sollt ihr sicherlich nicht^^

mich hat es nur verwundert, dass in den agbs nichts diesbezüglich steht! dennoch kann es ja die möglichkeit geben, dass bestimmte angebote laut ebay-agbs nicht, möglicherweise aber zivilrechtlich verboten sind o.ä.

dennoch vielen dank für deine hochwertige antwort…

Hallo,
ich hab’s doch gemacht:
http://pages.ebay.de/help/policies/listing-giveaways…
Gruß
Axel

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… und außerdem gibt’s hier ein Ebay etc-Brett!
owT