Auktion die keine ist - Rechte?

Hey,
habe gerade eine ( eigentlich für mich interessante ) Auktion bei eBay entdeckt, die so aber nicht O.K. ist.
In der Überschrift / Artikelbeschreibung steht um was es geht ( sagen wir als Beispiel um ein „Komplettes Gartenhaus in Teilen“).
Dann sind Bilder drin von allen Seiten, auch von Innen und im Text steht was der Verkäufer alles anbietet: Türen, Fenster, Theke, Zapfanlage etc.
Ganz unten steht dann aber ( und hier der Originalauszug aus der Versteigerung ):

" Nachtrag:smiley:IES IST KEINE VERSTEIGERUNG!!!Bitte nur telefonisch oder per Mail melden und nicht bieten!!!Die „Theke“ habe ich zur Versteigerung freigegeben .Die Versteigerung könnt ihr unter „Andere Artikel des Verkäufers"einsehen.“

Der Verkäufer stellt also das Gartenhaus ein, schreibt aber, er versteigert es nicht, man solle nicht bieten, sondern ihn anrufen / mailen. Nur die Theke versteigert er wirklich.

Meine Frage nun:
dass die Einstellung so nicht richtig ist, ist klar und wenn eBay das mit bekommt ist die Sache eh draußen.
Was aber, wenn es keiner meldet, eBay es nicht merkt und ich z.B. das ausgeschriebene Gartenhaus ersteigere??
Habe ich dann einen rechtlichen Anspruch darauf, obwohl im Text steht, man solle nicht bieten??
Oder kann sich der Verkäufer rausreden in dem er nachher sagt, ja so war die Einstellung eh nicht rechtens?

Bin echt ärgerlich darüber, dass er seine Telefonnummer drin hat, darüber nun Anfragen bekommen wird und sollte die Auktion rausgenommen werden, der „normale Bieter“ keine Rechte mehr hat??!!
Was sagt Ihr Experten dazu?

Danke und Gruß
funr@cer

Hi
Meldung an Ebay Sicherheit und die Auktion ist schnell weg.
HH

Hallo,

" Nachtrag:smiley:IES IST KEINE VERSTEIGERUNG!!!Bitte nur
telefonisch oder per Mail melden und nicht bieten!!!Die
„Theke“ habe ich zur Versteigerung freigegeben .Die
Versteigerung könnt ihr unter „Andere Artikel des
Verkäufers"einsehen.“

das ist ein Angebot zum Kauf an eBay vorbei. Das ist zwar gegen die AGB von eBay aber rechtlich völlig einwandfrei. Die Artikelbeschreibung ist der Kaufvertrag und wenn dort steht, daß nur die Theke versteigert wird, dann wirst Du mit Deinem Höchstgebot auch nur ein Anrecht auf diese Theke erwerben.

Grundsätzlich hast Du die Möglichkeit, mit dem Verkäufer telefonisch oder per eMail in Verbindung zu treten und ein Gebot über die gesamte Anlage abzugeben. Oder aber, Du sucht Dir einen anderen Anbieter; das würde ich zumindest machen, da mit die Sache äußerst suspekt wäre.

viele Grüße,

Ralf