Auktion nach sofortkauf entfernt?

hall ebay-experten,

ich habe von ebay folgende nachricht bekommen:

-------- schnipp --------
wir haben folgendes Angebot, auf das Sie geboten haben, vorzeitig beendet, weil die Handelsaktivitaeten des Verkaeufers eingeschraenkt wurden:
[…]
Wenn Sie auf den oben genannten Artikel geboten haben, ergibt sich durch die Beendigung des Angebots keine Kaufverpflichtung.

Haben Sie allerdings das Angebot zu einem Festpreis sofort gekauft, bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz Beendigung des Angebots durch eBay bestehen. Ein Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot kann allerdings dazu fuehren, dass der Vertrag gegenstandslos ist.

Um Ihren konkreten Einzelfall zu pruefen, empfehlen wir Ihnen, sich eine Rechtsauskunft bei einer dafuer zugelassenen Beratungsstelle oder bei einem Anwalt einzuholen.
-------- schnipp --------

was möchte mir ebay damit sagen? dass ich meinen bereits bezahlten artikel vergessen kann? und nun? anzeige bei der polizei oder wie? der verkäufer hatte den artikel bereits mit „bezahlt“ markiert aber nun ist er völlig rausgenommen. wenn ich wegen 20 euro zum anwalt gehe, lacht er mich doch aus…

gruß,
tommy

Hallo,

ebay möchte Dir sagen, dass der Verkäufer (temporär) gesperrt wurde. Bei bereits erfolgtem Sofortkauf besteht allerdings zwischen Dir und dem Verkäufer ein gültiger Kaufvertrag, d.h. Du musst zahlen und er muss liefern. Das weitere Vorgehen ist also ganz normal wie immer, d.h. Du zahlst und wartest auf Ware - wenn die nicht kommt, setzt Du den VK in Verzug usw.

Möglicherweise ist der VK ja nur von ebay gesperrt, weil es Probleme mit der Zahlung der ebay-Gebühren gab oder sonst irgendwas. Muss ja nicht immer gleich ein Betrüger sein. Kontaktiere den VK und frage nach, wenn er OK ist, hat er sicher Verständnis dafür.

Gruß,

Myriam

Hi,
Du hast also bereits bezahlt, evtl. ist der Vertrag jedoch aus rechtlichen Gründen nicht wirksam.
Zitat Ebay:
„Ein Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot kann allerdings dazu fuehren, dass der Vertrag gegenstandslos ist.“
In diesem Fall kannst Du eine Rückabwicklung verlangen und erhältst Deine 20 Euro zurück.
Aber vielleicht willst Du den Artikel aber auch haben und hast aus Deiner Sicht noch Glück gehabt, dass er nicht vor Deinem Kauf gelöscht wurde.

In beiden Fällen, den Verkäufer mal kurz anrufen und fragen, ob er das Geld zurücküberweisen möchte oder ob er Dir die Ware (bis wann?) schickt. Er notiert sich dann Deinen Namen und Deine Adresse und weiß, dass er mit Dir durch ist, denn vermutlich rufen noch ein paar mehr Leute an. :wink:

Vielleicht sagt er Dir auch, warum Ebay ihn gesperrt hat. Da sind die manchmal sehr schnell (bei Geld, was Ebay aussteht) und manchmal sehr langsam (wenn Geld zu Ebay gut fließt). Das muss also kein großes Problem sein.


Natürlich kann man auch für EUR 20 zum Anwalt gehen. Er schlägt seine Kosten da schon drauf und hat sicher für diesen einfachen Fall seinen Brief zur Fristsetzung per Copy&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:aste schon bereit.
Zunächst aber selber den Verkäufer anrufen und bei Problemen eine Frist setzen.
Der Anwalt benötigt dann:

  • Eine Kopie vom Sofortkauf (den Kaufvertrag)
  • den kompletten Schriftwechsel (auch Gesprächsnotizen)
  • Überweisungsbeleg

Grüße, ingo

danke für die antworten. der gesperrte verkäufer hat mir die ware tatsächlich ohne weitere nachfrage geschickt.

gruß,
tommy