Nach dem Gebot wird die Artikelbeschreibung geändert (konkret: es werden die Maße geändert, damit stimmen auch die Artikelbezeichnung und das Bild nicht mehr).
Der Käufer ist aber von Freitag bis Sonntag nicht mehr online und erhält den Zuschlag.
Nun einigen sich K und VK darauf, daß K den Artikel nicht kaufen muß (aufgrund der Änderungen in der Beschreibung).
Gibt es nun eine Möglichkeit die Auktion als „unvollendet“ zu beenden?
Wie ist das mit den Verkaufsgebühren?
Kann K die Auktion einfach löschen, ohne daß die Bemerkung „noch nicht bezahlt“ dauernd kommt oder bei ebay gespeichert wird?
Vielleicht fällt mir noch eine Frage ein, aber das war’s erst mal!
Nach dem Gebot wird die Artikelbeschreibung geändert (konkret:
es werden die Maße geändert, damit stimmen auch die
Artikelbezeichnung und das Bild nicht mehr).
Sobald ein Gebot für einen Artikel voliegt, kann die Artikelbeschreibung nich mehr bearbeitet werden. Es lassen sich lediglich Anmerkungen hinzufügen.
Normalerweise wird die Verkaufsprovision erstattet, siehe von dir zitierte Seite http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-pr… „Unter entsprechenden Voraussetzungen wird Ihnen dann auch die Verkaufsprovision gutgeschrieben.“ und der Verkäufer muss (oder musste früher) nur dann die Einstellgebühren zahlen, wenn der erste Wiederverkaufsversuch scheitert.