Auktion stornieren

Hi,

mal eine Frage:
ein Anbieter bietet einen Artikel an mit bestimmter Bezeichnung und Beschreibung.

Käufer bietet Freitag abend (Auktion endet Sonntag).

Nach dem Gebot wird die Artikelbeschreibung geändert (konkret: es werden die Maße geändert, damit stimmen auch die Artikelbezeichnung und das Bild nicht mehr).
Der Käufer ist aber von Freitag bis Sonntag nicht mehr online und erhält den Zuschlag.

Nun einigen sich K und VK darauf, daß K den Artikel nicht kaufen muß (aufgrund der Änderungen in der Beschreibung).

Gibt es nun eine Möglichkeit die Auktion als „unvollendet“ zu beenden?

Wie ist das mit den Verkaufsgebühren?

Kann K die Auktion einfach löschen, ohne daß die Bemerkung „noch nicht bezahlt“ dauernd kommt oder bei ebay gespeichert wird?

Vielleicht fällt mir noch eine Frage ein, aber das war’s erst mal!

Viele Grüße
HylTox

Hi HylTox,

mal eine Frage:
ein Anbieter bietet einen Artikel an mit bestimmter
Bezeichnung und Beschreibung.

Käufer bietet Freitag abend (Auktion endet Sonntag).

Nach dem Gebot wird die Artikelbeschreibung geändert (konkret:
es werden die Maße geändert, damit stimmen auch die
Artikelbezeichnung und das Bild nicht mehr).

Sobald ein Gebot für einen Artikel voliegt, kann die Artikelbeschreibung nich mehr bearbeitet werden. Es lassen sich lediglich Anmerkungen hinzufügen.

http://pages.ebay.de/help/sell/edit_listing.html#res…

Der Käufer ist aber von Freitag bis Sonntag nicht mehr online
und erhält den Zuschlag.

Nun einigen sich K und VK darauf, daß K den Artikel nicht
kaufen muß (aufgrund der Änderungen in der Beschreibung).

Gibt es nun eine Möglichkeit die Auktion als „unvollendet“ zu
beenden?

Ja:
http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-pr…

Wie ist das mit den Verkaufsgebühren?

Die trägt der Verkäufer dann trotzdem…

Eine Alternative:
http://pages.ebay.de/help/sell/second_chance_offer.html
http://pages.ebay.de/help/buy/second-chance.html

Kann K die Auktion einfach löschen, ohne daß die Bemerkung
„noch nicht bezahlt“ dauernd kommt oder bei ebay gespeichert
wird?

Nein, das kann lediglich der Verkäufer steuern - sonst bräuchte bei eBay ja niemenad mehr zu bezahlen und es ginge zu wie im Wilden Westen :wink:
Dieha dazu auch http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-pr…

Vielleicht fällt mir noch eine Frage ein, aber das war’s erst
mal!

Viele Grüße
angerdan

Hallo,

Wie ist das mit den Verkaufsgebühren?

Die trägt der Verkäufer dann trotzdem…

Normalerweise wird die Verkaufsprovision erstattet, siehe von dir zitierte Seite http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-pr… „Unter entsprechenden Voraussetzungen wird Ihnen dann auch die Verkaufsprovision gutgeschrieben.“ und der Verkäufer muss (oder musste früher) nur dann die Einstellgebühren zahlen, wenn der erste Wiederverkaufsversuch scheitert.

Stephanie