Hallo!
Ich glaube, gemeint wäre ein Fall wie dieser:
Verkäufer A hat geerbt. Seine Oma war Sammlerin besonders wertvoller Puppen und hat ihm ihre Sammlung vererbt. Verkäufer A findet Puppen doof, hat keine Ahnung davon und denkt, seine Oma hätte ganz normale Puppen aus dem Spielzeughandel angehäuft (verrückte Alte).
Also versteigert A die erste Puppe ganz naiv unter Spielzeug und schreibt nur „Puppe in gutem Zustand 35 cm - gebraucht“ in die Beschreibung. Dazu ein Foto.
Käufer B ist Profi und kennt alle teueren Puppen. Sofort sieht er auf dem Foto, dass die Puppe mindestens 250 Euro wert ist. Er ersteigert die Puppe zum Startpreis von 5 Euro, weil sonst niemand bemerkt hat, dass es sich um eine wertvolle Puppe der Marke X handelt.
Er bezahlt also die 5 Euro zzgl. Versand und freut sich über sein Schnäppchen. Verkäufer A schickt die Puppe ab und das Paket geht verloren.
Nun wären mehrere Varianten denkbar:
Verkäufer A hat die Puppe versichert verschickt (Höchstwert 500 Euro). Wieviel muss das beauftragte Versandunternehmen an Schadenersatz für das verlorene Paket erstatten? Das was der Kunde bezahlt hat oder den tatsächlichen Wert des Pakets?
Wäre A kein Privatverkäufer sondern gewerblich und hätte die Puppe unversichert verschickt - wieviel müsste er dem Käufer bezahlen, wenn das Paket verschwindet?
Macht es einen Unterschied ob B die Puppe nur zu seinem privaten Vergnügen haben möchte, oder ob er damit gewerbsmäßig handelt?
Könnte der Käufer unter Nachweis des tatsächlichen Werts der Puppe (z.B. durch einen einschlägigen Katalog) vom Verkäufer bzw. Logistikunternehmen diesen Wert verlangen?
Kurz: Welches Risiko geht ein nichtsahnender Verkäufer ein, der einen wertvollen Gegenstand unwissend ohne ausreichende Versicherung verschickt? Und welches Recht hat der Käufer auf seinen „entgangenen Gewinn“, wenn das Teil nicht ankommt?
Viele Grüße
Anne