auktionsgebühren bei auktionabbruch

Hallo,
ich hatte einen Artikel bei ricardo.at für 10 Tage eingestellt.
Nach 8 Tagen habe ich die Auktion abgebrochen weil mir zu wenige Leute den Artikel angeschaut haben.

Ist es normal das ich jetzt trotzdem die Gebühren zahlen muss?

hallo, leider kenne ich mich bei ricardo nicht aus…
trotzdem viel erfolg…

hallo, leider kenne ich mich bei ricardo nicht aus…
trotzdem viel erfolg…

Wie wäre es denn z.B. bei ebay?

Hallo!
Sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Ich hatte mich bei wer-weiss-was zwar bis 30.4. als abwesend gemeldet, aber dann überraschend noch eine urlaubswoche dran gehängt.
Leider kann ich Ihnen bei der Anfrage auch nicht weiter helfen, da ich ricardo gar nicht kenne und natürlich in Österreich auch andere grundsätzliche gesetzliche Bestimmungen gelten. Aber auch ohne detailierte Kenntnis der Plattform ricardo, den AGB’s usw. würde ich Anfrage rein aus meinem Rechtsgefühl heraus beantworten mit: selbstverständlich sind die Gebühren zu zahlen! Verkaufsgebühren werden erhoben, wenn ein Artikel verkauft wurde, Einstellgebühren werden erhoben, wenn ein Artikel eingestellt wird … und das war ja zweifellos der Fall, die Plattform wurde genutzt. Wenngleich das Angebot vorzeitig beendet wurde. Einstellgebühren fallen ja z.B. auch an, wenn ein Artikel eingestellt aber nicht verkauft wird. Auch da: er war eben eingestellt, die Plattform wurde genutzt. Für die Einstellgebühren ist ein bestimmtes Ergebnis, wie z.B. ein bestimmter Preis oder der Verkauf an sich nicht maßgebend, sondern allein der Fakt des Einstellens.
Wie gesagt, das ist meine persönliche Meinung. Vielleicht ist sie aber doch hilfreich?
Nochmals Entschuldigung wegen der verspäteten Antwort und liebe Grüße.