Auktionsplattform - AGB

Zitat:
Die einzelnen Gebühren für Mitglieder werden von Ihrem Mitgliederkonto abgezogen. Sie haben die Möglichkeit, beliebige Beträge (ab 5.00 Euro) auf Ihr Mitgliederkonto einzuzahlen. Sie können für verschiedene Aktivitäten einen Bonus als Gutschrift auf Ihr Benutzerkonto erhalten. Dieser Bonus dient nur zur Verrechnung mit entstehenden Auktionsgebühren und kann nicht ausgezahlt werden. Ein Anspruch auf Auszahlung eines eventuellen Guthabens auf Ihrem Benutzerkonto besteht nicht. Eingezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet und können nur mit entstehenden Auktionsgebühren verrechnet werden.

es geht um eine Auktionsplattform. Diese Passage bezieht sich auf die kosten für die einzelene Verkäufe.
Mich stört der letzte satz und ich frage mich, ob dies mit dem AGBG in Einklang steht.

was sagt ihr dazu?

Hallo,

Mich stört der letzte satz und ich frage mich, ob dies mit dem
AGBG in Einklang steht.

meinst Du das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Es ist am 31. Dezember 2001 außer Kraft getreten.

Gruß

S.J.

Wurde es nicht ins BGB integriert?

Die eigentliche Frage haste aber nicht beantwortet. Darauf lege ich mehr Wert.

Hallo,

Wurde es nicht ins BGB integriert?

ja. Zumindest „weitgehend“.

Die eigentliche Frage haste aber nicht beantwortet. Darauf
lege ich mehr Wert.

Welche der beiden war denn die „eigentliche“

ich frage mich, ob dies mit dem AGBG in Einklang steht.

oder

was sagt ihr dazu?

Ich weiß nicht, was daran problematisch sein soll. So funktioniert nahezu jedes Prepaid- oder Guthabensystem. Wenn ich mir für die nächsten 28 Jahre Dauerkarten für Freibad kaufe, kann ja auch nicht auf Rückzahlung bestehen.

Gruß

S.J.

Hallo,

Wurde es nicht ins BGB integriert?

ja. Zumindest „weitgehend“.

was heißt das? Fiel was weg?
in welchen §§ steht es nun drin?

was sagt ihr dazu?

Ich weiß nicht, was daran problematisch sein soll. So
funktioniert nahezu jedes Prepaid- oder Guthabensystem. Wenn
ich mir für die nächsten 28 Jahre Dauerkarten für Freibad
kaufe, kann ja auch nicht auf Rückzahlung bestehen.

Proble habe ich damit, dass

  • nur 5€-weide gezahlt werden kann
  • es z. B. bei ebay anders, deutlich kundenfreundlicher geht
  • nur in den AGB darauf hingewiese wird (überraschende Klausel)
  • es keinen sinnvollen Grund dafür gibt (unangemessene Benachteiligung). Dein Vergleich mit den Dauerkarten hinkt etwas, weil man die nicht kaufen muss (Einzelkarte).
    Beim einem Bad oder einem Verkehrsunternehemen rechnet man eher mit Dauer oder Streifenkarten. aber auch da gibt es stets Einzelkarten, in diesem Fall aber nicht.

Ich habe übrigens den Verwender angeschrieben, bin gespannt, was der dazu sagt (wenn er was sagt). Dessen AGB enthalten übrigens das, was man eher selten findet: Sinnfehler. An einer Stelle fehlt ein Satz, Absatz oder so. :smile: