Hallo,
wir hatten letzens eine Diskussion über Ebay und Versteigerung.
Möchte A einen Artikel verkaufen, kann er den Artikel beschreiben, nehmen wir an dort stellt er rein „Artikel muss abgeholt werden“, allerdings schreibt er dort wo man die Versand Arten Extra anwählt „Unversicherter, Kostenloser Versand“, könnte in dem Fall der Käufer davon aus gehen das Ihm die Ware Kostenlos Unversichert zu geschickt wird bzw. gar darauf bestehen?
Gruß
Hallo!
Käufer können prinzipiell erst mal von allem Möglichen ausgehen. Wenn Sie clever sind, um die Versandkosten zu sparen (dann werden sie nämlich auf jeden Fall mit dir handeln), wenn sie neu sind, weil sie es noch nicht so genau wissen. Du kannst in deine Artikelbeschreibung sonstwas schreiben. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß sich das einige Käufer nicht so genau durchlesen, die einen stellen mir per Mail zu Farben fragen, obwohl die in der Artikelbeschreibung stehen, die anderen kaufen was und erfragen hinterher die Maße, stellen fest, daß es nicht paßt, obwohl diese auch in der Artikelbeschreibung standen. Sicher könnte ich mich nach so einem Kauf mit dem Käufer rumstreiten, weil sie sich das vorher hätten durchlesen müssen. Sie haben einen Vertrag mit mir und darauf könnte ich bestehen. Aber mal ehrlich, was hab ich denn davon!? Einen unzufriedenen Kunden und wenn ich ganz viel Glück hab, noch ne Rachebewertung. Schreib dein Zeug so rein, wie es ist, Ärger kann man trotzdem noch bekommen,nur wenn er vorhersehbar ist, kann man ihn doch ausräumen.
daggi!
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Hallo,
Dazu Rückfrage an XAX, ich nahm eigentlich an, die Frage war aus Käufer-Sicht, daggi offenbar, dass die Frage aus Verkäufer Sicht gestellt war. Was war denn gemeint?
Als Verkäufer hat man selbstverständlich den Artikel und alle Preisbestandteile eindeutig darzustellen (siehe Preisangabenverordnung). Einzig rechtlich gültige Ausrede ist Anfechtung des Kaufvertrags wegen Irrtum (z. B. Auto zum Sofort-Kaufen Preis von 1 Euro angeboten, statt zum Start Preis). Oder der Verkäufer kann Unerfahrenheit plädieren und hoffen, dass er einen GAAANZ netten und verständnisvollen Käufer hat und dass er, bis er einen Käufer findet, nicht von seinen Mitverkäufern abgemahnt wird -> es ist also keine gute Idee so vorzugehen.
Stephanie
Hallo,
es ist aus der Sicht der Verkäufers zu betrachten.
Dies hier ist nur so eine Idee zwischen zwei Personen gewesen als Sie das letze mal was versteigerten was wäre wenn! Also wird keiner geärgert
.
Es geht nur um die Frage,
was ist wenn in der Artikelbeschreibung Versandkosten X und im Feld wo Versandart und Kosten Y steht?
Welches von dem beiden gilt dann X oder doch Y?
Gruß
Hallo,
Es geht nur um die Frage,
was ist wenn in der Artikelbeschreibung Versandkosten X und im
Feld wo Versandart und Kosten Y steht?
Welches von dem beiden gilt dann X oder doch Y?
zumindest bei einem gewerblichen Verkäufer ein hervorragendes Beispiel für Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und optimaler Abmahngrund für rivalisierende Mitverkäufer. Aber auch ein Privatverkäufer dürfte sich allerhöchtens EINMAL versehentlich so etwas erlauben.
Stephanie
Offener Dissens
Hallo,
hier dürfte ein klarer Fall von offenem Dissens vorliegen. Siehe hierzu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Dissens
Somit dürfte der Vertrag nach BGB §154 als nicht geschlossen gelten.
BGB § 154 Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung
(1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen […]
Gruß
S.J.
Möchte A einen Artikel verkaufen, kann er den Artikel
beschreiben, nehmen wir an dort stellt er rein „Artikel muss
abgeholt werden“, allerdings schreibt er dort wo man die
Versand Arten Extra anwählt „Unversicherter, Kostenloser
Versand“, könnte in dem Fall der Käufer davon aus gehen das
Ihm die Ware Kostenlos Unversichert zu geschickt wird bzw. gar
darauf bestehen?