AUnbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Chinesen

Hallo an alle,

Fallbeispiel:

  • Chinese hat in Deutschland (Hessen) im September 2017 den Master Studiengang erfolgreich abgeschlossen
  • arbeitet seit Oktober in Deutschland , Vollzeit , unbefristet
  • besitzt im Moment eine Aufenthaltserlaubnis bis 21.11.2019

Nun meine Fragen dazu. Ich habe gelesen, dass man mit einem Hochschulabschluß (oder höher) auch bereits nach 2 Jahren schon eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen kann. Ist das korrekt?

Was, wenn diese Person über die deutsche Firma nach Afrika geschickt wird, sagen wir 7 Monate (länger als 6 Monate, weniger als 12 Monate), bekommt weiterhin das Gehalt der GmbH auf das deutsche Bankkonto, lebt aber temporär in einem Hotel in Afrika für ein Projekt.

Könnte das unter Umständen das Erlangen der unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erschweren? Und falls ja, warum?

Was könnte die Person tun um nach dem 21.11.2019, trotz des Auslandsaufenthaltes, die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?

Macht es einen Unterschied die Wohnung in Deutschland wärend des Auslandsaufenthaltes in Afrika zu kündigen oder zu behalten (Miete zu zahlen obwohl man dort nicht wohnt …)?

Danke schonmal für die Antworten aller Experten und Wissenden

Grüße
Jasmin