Hallo Levay,
vorab schon mal lieben Dank für deine Antwort
Sry, muss wohl gestern abend zu schnell in die Tasten gehauen haben…nichtige vertrag wandeln *kopfschüttel*
sodale, nun will ich doch nochmal „nachgedenkt“ antworten:
Person A kauft ein Auto von B (privatperson), welches B im
Auftrag von C verkauft. A kauft, fährt fort und stellt dank
einem vergessenen Inspektionsheft fest, dass B ihn beim Kauf
ein wenig übers Ohr gehauen hat - sagen wir mal so um
100.000km. A schreibt B einen netten brief und fordert zakig
den halben Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen zurück ansonsten
(wenn frist nicht eingehalten) wird der nichtige Vertrag
gewandelt
Das ist ja spannend. Wie genau kann man denn einen nichtigen
Vertrag wandeln? Und überhaupt: Warum ist der Vertrag denn
urplötzlich nichtig?
aaalso: das Auto hat nicht 89.000km sondern 189.000km auf den Zähler - dies kam durch ein vergessenes Inspektionsheft heraus. Dem Auto fehlt eine zugesicherte Fahrzeugeigenschaft - daher wäre der Kaufvertrag zwischen A & B nichtig und müsste rückgängig gemacht werden, oder?
bzw. das Auto + sämtliche Kosten an B zurückgegeben
B meldet sich erstmal eine Woche lang nicht, A ist freundlich,
ruft an und fragt was los ist. B erklärt, dass das Auto
eigentlich nicht seins war sondern einem bekannten ©, den er
nicht genau kenne.
Ein Bekannter, den er nicht kennt? BeKANNTer??? Wenn er den
nicht mal kennt, wen kennt er denn eigentlich dann?
*seufz* mhm: ein entfernter bekannter…(ach ich war beim Aufsatzschreiben nie eine Leuchte*)
Er selber habe eine Probefahrt unternommen,
das Auto anbezahlt und leider nicht bezahlen können. C
forderte B dann auf einen Käufer zu finden- tja und B fand
A…
Also, entscheidend ist hier die Frage, ob der Vertrag zwischen
A und B zustande gekommen ist oder wegen § 164 BGB zwischen A
und C. Wenn ich das richtig sehe, ist es für A ziemlich
überraschend, dass es da einen C gibt. Also würde man mal
spontan annehmen, dass der Vertrag mit B geschlossen wurde.
Es kam nach dem kauf heraus, dass das Auto C gehörte, der den kompletten verkauf über anwesend war und eigentlich selber unterschreiben hätte können.
Könnte A gegen C vorgehen? A versucht derzeit gegen B vorzugehen - B widerum gegen C - A sieht nur Geld, wenn B von C geld sieht *NERV* dann kann A gleich gegen C vorgehen???
Zwischenzeitlich auf der Autobahn: A ist lustig mit dem
Autochen unterwegs als er feststellt, dass die Mängel aus dem
TÜV bericht doch nicht behoben sein - obwohl B ihm das bei
Kauf unterschrieb - es kam wie es kommen musste: Auf der
Autobahn röchelt das Auto seinen letzten Geist aus der
Motorseele: Motorschaden! Aufgrund Kühlmittelverlust, der
bereits im TÜV Bericht angemängelt wurde.
GROßE Gewinnfrage: wer hat die AK-Karte? A oder B? oder C?
Nach dem eben Gesagten vermutlich nicht C. Für den Rest kommt
es drauf an: Gewährleistungsansprüche? Ist Gewährleistung
ausgeschlossen worden? Wenn ja, kann man Arglist nachweisen
(wg. § 444 BGB)?
Ein Gewährleistungsausschluss wurde im Vertrag (A / B) getroffen - jedoch wurde zugesichert, dass das Auto 89.000km gefahren sei & zudem die bekannten TÜV Mängel behoben wurden. Durch den nicht behobenen TÜV Mangel ist das Auto nun Schrott… ist der Vertrag nichtig -> nur wegen der zugesicherten KM Eigenschaft?
B beruft sich darauf, nichts von den Mängeln gewusst zu haben und daher nicht haften zu müssen.
Eindeutige AK Karte für A, oder…
A möchte nun den nichtigen Kaufvertrag immer noch wandeln -
kann A etwas dafür, dass das Auto mittlerweile kaputt ist?
Ich frage mich immer noch, wie man einen nichtigen Kaufvertrag
wandelt…
kann A von dem nichtigen Kaufvertrag zurücktreten… (!!)
muss B in allen Fällen das Auto zurücknehmen nachdem die
Fristsetzung für die Kaufpreisminderung überschritten wurde?
B verweist immer wieder auf C, der nun von B verklagt wird den
Kaufpreis zurückzuerstatten. Leider soll A erst was von seinem
Geld wiedersehen, wenn B es von C bekommt.
Muss A sich das bieten lassen?
Ansprechpartner für A scheint mir B zu sein. Woher er das Geld
nimmt - wenn er es denn wirklich schuldet -, spielt keine
Rolle. INSOFERN muss A sich das nicht gefallen lassen.
B ließ zwischenzeitlich durch einen Anwalt A einen Brief schreiben, in dem mitgeteilt wurde, dass A nur Geld sieht, wenn auch B von C geld sieht -> KANN DAS ANGEHEN?
übrigens: B beruft sich darauf von allem nix gewusst zu haben
- mhm, gibt das Recht DAS her. eine lumpige Aussage: ICH WEIß
VON NICHTS.
Wieso sollte man sich nich darauf berufen dürfen, von nichts
etwas gewusst zu haben? Was ist denn, wenn das sogar
stinmmt…?
Wenn das sogar stimmt, dann hat A die AK Karte…
Im Straßenverkehr konnte ich mich bis dato auch nicht mit nixwissen schützen und bekam die Knöllchen hinterhergeworfen.
Angenommen B wusste wirklich nix, was passiert dann? Kann A gegen C vorgehen?
(Nach meinung von A wusste B von den KM. Nach dem ersten Schreiben das B von A erhielt, erfolgte keine Raktion - nicht mal ein Anruf, um das ganze einvernehmlich zu regeln. Wenn einem Menschen etwas vorgeworfen wird, das nicht stimmt, dann wehrt er sich in aller regel, oder?)
10000 thx für deine Hilfe
(hoffe, dass diesmal das ein oder andere geschriebene zusammenpasst 
Levay