Auokauf - km Betrug - Motorschaden

Hallo liebe Com.unity!
meine verblümte Frage an die Wissenden:
Person A kauft ein Auto von B (privatperson), welches B im Auftrag von C verkauft. A kauft, fährt fort und stellt dank einem vergessenen Inspektionsheft fest, dass B ihn beim Kauf ein wenig übers Ohr gehauen hat - sagen wir mal so um 100.000km. A schreibt B einen netten brief und fordert zakig den halben Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen zurück ansonsten (wenn frist nicht eingehalten) wird der nichtige Vertrag gewandelt bzw. das Auto + sämtliche Kosten an B zurückgegeben.
B meldet sich erstmal eine Woche lang nicht, A ist freundlich, ruft an und fragt was los ist. B erklärt, dass das Auto eigentlich nicht seins war sondern einem bekannten ©, den er nicht genau kenne. Er selber habe eine Probefahrt unternommen, das Auto anbezahlt und leider nicht bezahlen können. C forderte B dann auf einen Käufer zu finden- tja und B fand A…
Zwischenzeitlich auf der Autobahn: A ist lustig mit dem Autochen unterwegs als er feststellt, dass die Mängel aus dem TÜV bericht doch nicht behoben sein - obwohl B ihm das bei Kauf unterschrieb - es kam wie es kommen musste: Auf der Autobahn röchelt das Auto seinen letzten Geist aus der Motorseele: Motorschaden! Aufgrund Kühlmittelverlust, der bereits im TÜV Bericht angemängelt wurde.
GROßE Gewinnfrage: wer hat die AK-Karte? A oder B? oder C?
A möchte nun den nichtigen Kaufvertrag immer noch wandeln - kann A etwas dafür, dass das Auto mittlerweile kaputt ist?
muss B in allen Fällen das Auto zurücknehmen nachdem die Fristsetzung für die Kaufpreisminderung überschritten wurde?
B verweist immer wieder auf C, der nun von B verklagt wird den Kaufpreis zurückzuerstatten. Leider soll A erst was von seinem Geld wiedersehen, wenn B es von C bekommt.
Muss A sich das bieten lassen?

Sodale, ich hoffe, der Sendung mit der Maus Stil konnte ein wenig die Geschichte näher bringen und es findet sich irgendwo im www irgendjemand der *HELP* weiß

pfürti und auf wiederschaun

übrigens: B beruft sich darauf von allem nix gewusst zu haben - mhm, gibt das Recht DAS her. eine lumpige Aussage: ICH WEIß VON NICHTS.

Person A kauft ein Auto von B (privatperson), welches B im
Auftrag von C verkauft. A kauft, fährt fort und stellt dank
einem vergessenen Inspektionsheft fest, dass B ihn beim Kauf
ein wenig übers Ohr gehauen hat - sagen wir mal so um
100.000km. A schreibt B einen netten brief und fordert zakig
den halben Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen zurück ansonsten
(wenn frist nicht eingehalten) wird der nichtige Vertrag
gewandelt

Das ist ja spannend. Wie genau kann man denn einen nichtigen Vertrag wandeln? Und überhaupt: Warum ist der Vertrag denn urplötzlich nichtig?

bzw. das Auto + sämtliche Kosten an B zurückgegeben
B meldet sich erstmal eine Woche lang nicht, A ist freundlich,
ruft an und fragt was los ist. B erklärt, dass das Auto
eigentlich nicht seins war sondern einem bekannten ©, den er
nicht genau kenne.

Ein Bekannter, den er nicht kennt? BeKANNTer??? Wenn er den nicht mal kennt, wen kennt er denn eigentlich dann?

Er selber habe eine Probefahrt unternommen,
das Auto anbezahlt und leider nicht bezahlen können. C
forderte B dann auf einen Käufer zu finden- tja und B fand
A…

Also, entscheidend ist hier die Frage, ob der Vertrag zwischen A und B zustande gekommen ist oder wegen § 164 BGB zwischen A und C. Wenn ich das richtig sehe, ist es für A ziemlich überraschend, dass es da einen C gibt. Also würde man mal spontan annehmen, dass der Vertrag mit B geschlossen wurde.

Zwischenzeitlich auf der Autobahn: A ist lustig mit dem
Autochen unterwegs als er feststellt, dass die Mängel aus dem
TÜV bericht doch nicht behoben sein - obwohl B ihm das bei
Kauf unterschrieb - es kam wie es kommen musste: Auf der
Autobahn röchelt das Auto seinen letzten Geist aus der
Motorseele: Motorschaden! Aufgrund Kühlmittelverlust, der
bereits im TÜV Bericht angemängelt wurde.
GROßE Gewinnfrage: wer hat die AK-Karte? A oder B? oder C?

Nach dem eben Gesagten vermutlich nicht C. Für den Rest kommt es drauf an: Gewährleistungsansprüche? Ist Gewährleistung ausgeschlossen worden? Wenn ja, kann man Arglist nachweisen (wg. § 444 BGB)?

A möchte nun den nichtigen Kaufvertrag immer noch wandeln -
kann A etwas dafür, dass das Auto mittlerweile kaputt ist?

Ich frage mich immer noch, wie man einen nichtigen Kaufvertrag wandelt…

muss B in allen Fällen das Auto zurücknehmen nachdem die
Fristsetzung für die Kaufpreisminderung überschritten wurde?
B verweist immer wieder auf C, der nun von B verklagt wird den
Kaufpreis zurückzuerstatten. Leider soll A erst was von seinem
Geld wiedersehen, wenn B es von C bekommt.
Muss A sich das bieten lassen?

Ansprechpartner für A scheint mir B zu sein. Woher er das Geld nimmt - wenn er es denn wirklich schuldet -, spielt keine Rolle. INSOFERN muss A sich das nicht gefallen lassen.

übrigens: B beruft sich darauf von allem nix gewusst zu haben

  • mhm, gibt das Recht DAS her. eine lumpige Aussage: ICH WEIß
    VON NICHTS.

Wieso sollte man sich nich darauf berufen dürfen, von nichts etwas gewusst zu haben? Was ist denn, wenn das sogar stinmmt…?

Levay

Hi!

Ich bin kein Anwalt, würde aber meinen, dass A nicht für das Verhältnis zwischen B und C verantwortlich gemacht werden kann.
Ferner halte ich es zunächst für weniger spannend, ob nun Gewährleistung ausgeschlossen ist oder nicht, denn hier wurde ja eine maßgebliche Eigfenschaft des Fahrzeuges (Kilometerstand) bei Verkauf nicht korrekt angegeben.

Somit könnte A dem B eine Frist auf Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsgebühr pro Kilometer (A hatte ja nun auch den Vorteil, den Wagen fahren zu können) setzen und nach Ablauf ohne Erfolg dann einen Rechtsanwalt beauftragen.

Grüße,

Mathias

Hallo Levay,
vorab schon mal lieben Dank für deine Antwort :wink: Sry, muss wohl gestern abend zu schnell in die Tasten gehauen haben…nichtige vertrag wandeln *kopfschüttel*
sodale, nun will ich doch nochmal „nachgedenkt“ antworten:

Person A kauft ein Auto von B (privatperson), welches B im
Auftrag von C verkauft. A kauft, fährt fort und stellt dank
einem vergessenen Inspektionsheft fest, dass B ihn beim Kauf
ein wenig übers Ohr gehauen hat - sagen wir mal so um
100.000km. A schreibt B einen netten brief und fordert zakig
den halben Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen zurück ansonsten
(wenn frist nicht eingehalten) wird der nichtige Vertrag
gewandelt

Das ist ja spannend. Wie genau kann man denn einen nichtigen
Vertrag wandeln? Und überhaupt: Warum ist der Vertrag denn
urplötzlich nichtig?

aaalso: das Auto hat nicht 89.000km sondern 189.000km auf den Zähler - dies kam durch ein vergessenes Inspektionsheft heraus. Dem Auto fehlt eine zugesicherte Fahrzeugeigenschaft - daher wäre der Kaufvertrag zwischen A & B nichtig und müsste rückgängig gemacht werden, oder?

bzw. das Auto + sämtliche Kosten an B zurückgegeben
B meldet sich erstmal eine Woche lang nicht, A ist freundlich,
ruft an und fragt was los ist. B erklärt, dass das Auto
eigentlich nicht seins war sondern einem bekannten ©, den er
nicht genau kenne.

Ein Bekannter, den er nicht kennt? BeKANNTer??? Wenn er den
nicht mal kennt, wen kennt er denn eigentlich dann?

*seufz* mhm: ein entfernter bekannter…(ach ich war beim Aufsatzschreiben nie eine Leuchte*)

Er selber habe eine Probefahrt unternommen,
das Auto anbezahlt und leider nicht bezahlen können. C
forderte B dann auf einen Käufer zu finden- tja und B fand
A…

Also, entscheidend ist hier die Frage, ob der Vertrag zwischen
A und B zustande gekommen ist oder wegen § 164 BGB zwischen A
und C. Wenn ich das richtig sehe, ist es für A ziemlich
überraschend, dass es da einen C gibt. Also würde man mal
spontan annehmen, dass der Vertrag mit B geschlossen wurde.

Es kam nach dem kauf heraus, dass das Auto C gehörte, der den kompletten verkauf über anwesend war und eigentlich selber unterschreiben hätte können.
Könnte A gegen C vorgehen? A versucht derzeit gegen B vorzugehen - B widerum gegen C - A sieht nur Geld, wenn B von C geld sieht *NERV* dann kann A gleich gegen C vorgehen???

Zwischenzeitlich auf der Autobahn: A ist lustig mit dem
Autochen unterwegs als er feststellt, dass die Mängel aus dem
TÜV bericht doch nicht behoben sein - obwohl B ihm das bei
Kauf unterschrieb - es kam wie es kommen musste: Auf der
Autobahn röchelt das Auto seinen letzten Geist aus der
Motorseele: Motorschaden! Aufgrund Kühlmittelverlust, der
bereits im TÜV Bericht angemängelt wurde.
GROßE Gewinnfrage: wer hat die AK-Karte? A oder B? oder C?

Nach dem eben Gesagten vermutlich nicht C. Für den Rest kommt
es drauf an: Gewährleistungsansprüche? Ist Gewährleistung
ausgeschlossen worden? Wenn ja, kann man Arglist nachweisen
(wg. § 444 BGB)?

Ein Gewährleistungsausschluss wurde im Vertrag (A / B) getroffen - jedoch wurde zugesichert, dass das Auto 89.000km gefahren sei & zudem die bekannten TÜV Mängel behoben wurden. Durch den nicht behobenen TÜV Mangel ist das Auto nun Schrott… ist der Vertrag nichtig -> nur wegen der zugesicherten KM Eigenschaft?
B beruft sich darauf, nichts von den Mängeln gewusst zu haben und daher nicht haften zu müssen.
Eindeutige AK Karte für A, oder…

A möchte nun den nichtigen Kaufvertrag immer noch wandeln -
kann A etwas dafür, dass das Auto mittlerweile kaputt ist?

Ich frage mich immer noch, wie man einen nichtigen Kaufvertrag
wandelt…

:wink: kann A von dem nichtigen Kaufvertrag zurücktreten… (!!)

muss B in allen Fällen das Auto zurücknehmen nachdem die
Fristsetzung für die Kaufpreisminderung überschritten wurde?

B verweist immer wieder auf C, der nun von B verklagt wird den
Kaufpreis zurückzuerstatten. Leider soll A erst was von seinem
Geld wiedersehen, wenn B es von C bekommt.
Muss A sich das bieten lassen?

Ansprechpartner für A scheint mir B zu sein. Woher er das Geld
nimmt - wenn er es denn wirklich schuldet -, spielt keine
Rolle. INSOFERN muss A sich das nicht gefallen lassen.

B ließ zwischenzeitlich durch einen Anwalt A einen Brief schreiben, in dem mitgeteilt wurde, dass A nur Geld sieht, wenn auch B von C geld sieht -> KANN DAS ANGEHEN?

übrigens: B beruft sich darauf von allem nix gewusst zu haben

  • mhm, gibt das Recht DAS her. eine lumpige Aussage: ICH WEIß
    VON NICHTS.

Wieso sollte man sich nich darauf berufen dürfen, von nichts
etwas gewusst zu haben? Was ist denn, wenn das sogar
stinmmt…?

Wenn das sogar stimmt, dann hat A die AK Karte…
Im Straßenverkehr konnte ich mich bis dato auch nicht mit nixwissen schützen und bekam die Knöllchen hinterhergeworfen.

Angenommen B wusste wirklich nix, was passiert dann? Kann A gegen C vorgehen?
(Nach meinung von A wusste B von den KM. Nach dem ersten Schreiben das B von A erhielt, erfolgte keine Raktion - nicht mal ein Anruf, um das ganze einvernehmlich zu regeln. Wenn einem Menschen etwas vorgeworfen wird, das nicht stimmt, dann wehrt er sich in aller regel, oder?)

10000 thx für deine Hilfe
(hoffe, dass diesmal das ein oder andere geschriebene zusammenpasst :wink:

Levay

Hi!

Ich bin kein Anwalt, würde aber meinen, dass A nicht für das
Verhältnis zwischen B und C verantwortlich gemacht werden
kann.

Ferner halte ich es zunächst für weniger spannend, ob nun
Gewährleistung ausgeschlossen ist oder nicht, denn hier wurde
ja eine maßgebliche Eigfenschaft des Fahrzeuges
(Kilometerstand) bei Verkauf nicht korrekt angegeben.

Somit könnte A dem B eine Frist auf Rückerstattung des
Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsgebühr pro Kilometer (A
hatte ja nun auch den Vorteil, den Wagen fahren zu können)
setzen und nach Ablauf ohne Erfolg dann einen Rechtsanwalt
beauftragen.

Grüße,

Mathias

Merci für deine Antwort…
B ist nun zum Anwealt gewandert alles weitere schauen die ABC Kompanie - jedoch soll A die Füße stillhalten bis B von C das Geld hat— das gefällt A überhaupt nicht…

VIELEN DANK NOCHMALS FÜR DEINE HILFE!!

Hallo,

das Verhältnis zwischen B und C ist A völlig egal, er muss also nicht warten, bis sich B und C einig sind. Allerdings sollte sich auch A an einen Anwalt wenden, wenn der Anwalt von B schon so einen seltsamen Brief schreibt. Entscheident ist, dass im Kaufvertrag Käufer A und Verkäufer B stehen (und nicht etwa Verkäufer C).

Wenn B nun behauptet, dass er von nichts wusste, dann interessiert es erst mal nicht. Das einzige könnte sein, dass er strafrechtlich nicht belangt werden kann, denn m. E. ist das bewusste Verkaufen eines Autos mit zurückgedrehtem Tacho und gleichzeitigem Verschweigen dieses Umstandes Betrug (das Zurückdrehen an sich ist nicht strafbar).

Ach ja:IANAL

Gruß

ALex

Sendung mit der Maus
Hallo dasista82,

weil du so schön vom „Sendung mit der Maus“ Stiel geschrieben hast, werd ich mal versuchen dir in der gleichen Art zu antworten….

Das hier, dass ist der Ronny. Der Ronny hat sich gerade vom Troll ein Auto gekauft. Das der Verkäufer ein Troll ist, weis der Ronny jetzt noch nicht, wird er aber bald erfahren.
Der Troll war beim Autoverkaufen gaaaaanz nett und freundlich zu dem Ronny und hat ganz doll aufgepasst damit er gar kein Misstrauen erweckt. Er hat das Auto schön gewaschen und auch noch ein paar neue Reifen drauf gemacht. Weil das Auto auf seinem Kilometerzähler keine Hunderttausender Stelle hat fragt der Ronny dem Troll beim Kauf, wie viel km das Auto denn tatsächlich runter hätte. Der Troll sagte: 180 Tkm Der Ronny fragt noch mal nach und der Troll wiederholt vor Zeugen das dass Auto 180 Tkm runter hätte.
Dann sagt der Troll noch, der Ronny solle sich keine Sorgen machen, das Auto hätte schließlich nagelneuen TÜV und sei somit völlig in Ordnung.
Also kauft der Ronny das Auto und fährt ganz stolz damit nach Hause.
Zu Hause muss der Ronny feststellen das der Verkäufer ganz aus versehen vergessen hat den KM-Stand in den Kaufvertrag einzutragen. Naja sagt sich der Ronny, ist ja nicht weiter schlimm, er hatte ja notfalls einen Zeugen dabei der gehört hat was der Verkäufer gesagt hat.

Hier sehen wir wie der Ronny mit seinem Auto über die Landstraße fährt. Der Ronny ist gut gelaunt und freut sich das die Sonne scheint. Auf einmal riecht der Ronny das irgendwie nach verbranntem Öl riecht. Klingt komisch, ist aber so.
Als auf einmal das Getriebe komische Geräusche von sich gibt, hält der Ronny mal an um mal zu schauen was da los ist. Das was jetzt unter dem stehenden Auto zu sehen ist, nennt man Getriebeöl. Schade ist nur, das ein Automatikgetriebe das Öl eher im Gehäuse braucht anstatt auf der Straße unterm Auto.
Der Ronny lässt das Auto nach hause schleppen und bittet jetzt einen Bekannten Autoschrauber sich das mal anzusehen. Der Schrauber sagt zum Ronny dass das Getriebe ganz doll kaputt ist. Aber er wundere sich sowieso wie das Auto einen TÜV bekommen hätte. Außer dem Getriebe ist auch noch ein Dreieckslenker angebrochen und ganz viele andere Sachen sind auch kaputt.

Als der Ronny sich jetzt den Fahrzeugbrief mal genauer anschaut stellt er fest, das der Troll der ihm das Auto verkauft hat, das Auto selber gerade vor 4 Wochen gekauft hat.
Also denkt sich der Ronny. Rufst du doch einfach mal beim Vorbesitzer an, und fragst den warum er die Kiste verkauft hat.
Der erzählte ihm, das er das Auto als „zum Ausschlachten“ mit gaaaaaanz vielen Mängeln, ohne TÜV und einem km-Stand von 280 Tkm verkauft hat.
Also ruft der Ronny ganz freundlich bei dem Troll an, und schlägt ihm vor, dass er sich seinen Schrott wieder abholt und dem Ronny sein Geld wieder gibt.
Der Troll sagt, er wüste gar nicht wovon der Ronny redet und er möchte ihm doch bitte nicht belästigen.
Also, denkt sich der Ronny, fährst du doch hin und redest mit dem netten Troll noch mal ganz lieb. Das hat schon bei ganz vielen Unstimmigkeiten geholfen.
Als der Ronny so am Gartenzaun von dem Troll steht wird er mit ganz bösen Worten von der Frau Troll beschimpft. Als diese dann noch den Troll-Hund auf den Ronny hetzt, findet der es ist doch wohl besser zur Polizei zu gehen.
Als der Ronny den netten Polizisten die Geschichte erzählt, nehmen die auch eine Anzeige wegen Betrugs auf. Was der Ronny da noch nicht wusste, dass er sich den Weg hätte auch sparen können, denn solche Anzeigen werden in unserem lieben Rechtsstaat sowieso immer eingestellt weil kein öffentliches Interesse besteht. Klingt komisch, ist aber so.
Da der Ronny aber bis dahin noch an Recht und Gesetz geglaubt hat, geht er zu einer Anwältin und erzählt ihr die ganze Geschichte. Die meint: Das wäre alles kein Problem, dann verklagen wir den Troll halt. Die Anwältin verspricht dass der Ronny sein Geld gaaaanz bestimmt wieder sehen wird.
Dann ist erstmal eine ganze weile Ruhe.
Als der Ronny ein Halbes Jahr später an seinen Briefkasten geht, hat er eine Vorladung zu einem Gerichtstermin in der Post.
Der Ronny freut sich ganz doll, weil er denkt er bekommt jetzt endlich sein Geld wieder und der Schrotthaufen auf dem Grundstück von seinem Papa verschwindet dann auch wieder.
Bei dem Gerichtstermin sind ganz viele Leute da. Da sind der Troll und sein Anwalt, da ist der Vorbesitzer und da, ganz am Rand ist der Ronny mit seiner Anwältin und da ganz vorne ist der Richter.
In der Gerichtsverhandlung passiert aber was ganz komisches. Der Troll kann sich gar nicht mehr dran erinnern das er Ronny was von einem km-Stand von 180k gesagt hätte und auch der Vorbesitzer sagt plötzlich, er kann sich auch nicht mehr dran erinnern was er dem Troll beim Kauf alles gesagt hätte. Na gut, denkt sich der Ronny, er hat ja noch seinen Zeugen.
Schade ist nur, dass Zeuge, das ist dem Ronny sein Papa, von dem Troll seinem Anwalt als nicht glaubwürdig eingestuft wird, weil er ja sein Papa ist. Außerdem ist der schon ein bisschen älter und trägt ein Hörgerät.
Ja und das ende der Geschichte ist………
Der Ronny durfte das Auto behalten und der Troll dem Ronny sein Geld. Außerdem durfte der Ronny auch noch die seine Anwaltskosten und die vom dem Troll seinem Anwalt bezahlen.

Zugetragen, im Jahre des Herrn, 2004.

mfg und so……
Ronny

Hi!

Ich bin kein Anwalt, würde aber meinen, dass A nicht für das
Verhältnis zwischen B und C verantwortlich gemacht werden
kann.

Ferner halte ich es zunächst für weniger spannend, ob nun
Gewährleistung ausgeschlossen ist oder nicht, denn hier wurde
ja eine maßgebliche Eigfenschaft des Fahrzeuges
(Kilometerstand) bei Verkauf nicht korrekt angegeben.

Somit könnte A dem B eine Frist auf Rückerstattung des
Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsgebühr pro Kilometer (A
hatte ja nun auch den Vorteil, den Wagen fahren zu können)
setzen und nach Ablauf ohne Erfolg dann einen Rechtsanwalt
beauftragen.

Grüße,

Mathias

Merci für deine Antwort…

Gerne.

B ist nun zum Anwealt gewandert alles weitere schauen die ABC
Kompanie - jedoch soll A die Füße stillhalten bis B von C das
Geld hat— das gefällt A überhaupt nicht…

Wieso sollte A das tun? Was geht ihn das Verhältnis zwischen B und C an?

Grüße,
Mathias

Hallo dasista82,

hallo ronny :wink: !!

Der Ronny durfte das Auto behalten und der Troll dem Ronny
sein Geld. Außerdem durfte der Ronny auch noch die seine
Anwaltskosten und die vom dem Troll seinem Anwalt bezahlen.

und die Moral der Geschicht:
baseballschläger kaufen gehn…

Die Geschichte ist der helle Wahnsinn und lässt mal wieder an vielen Dingen zweifeln…vor allem am System.

Zugetragen, im Jahre des Herrn, 2004.

super deine Ausführung - ich warte auf die Verfilmung :wink:))

drücken wir mal dem persönchen A gaaanz doll die Daumen

mfg und so……
Ronny

Hi!
Grüße,

Mathias

.:Merci für deine Antwort…

Gerne.

B ist nun zum Anwealt gewandert alles weitere schauen die ABC
Kompanie - jedoch soll A die Füße stillhalten bis B von C das
Geld hat— das gefällt A überhaupt nicht…

Wieso sollte A das tun? Was geht ihn das Verhältnis zwischen B
und C an?

Grüße,
Mathias

EBEN; ABER SELBST DER ANWALT REITET DARAUF RUM

Hi!

Hallo dasista82,

hallo ronny :wink: !!

Der Ronny durfte das Auto behalten und der Troll dem Ronny
sein Geld. Außerdem durfte der Ronny auch noch die seine
Anwaltskosten und die vom dem Troll seinem Anwalt bezahlen.

und die Moral der Geschicht:
baseballschläger kaufen gehn…

Das wäre natürlich auch eine Lösung…

Die Geschichte ist der helle Wahnsinn und lässt mal wieder an
vielen Dingen zweifeln…vor allem am System.

Find eich nicht.
Ein System, das so etwas verhindert, wäre derart totalität, dass ich lieber pro Jahr 5 Autobetrügern aufsitze, als mich unter totaler Kontrolle zu bewegen…

Ich hoffe nur, es lernen wieder 2-3 Leute etwas dabei.
Ein Auto für den Alltag mit 180.000 Km kauft man nur dann, wenn es ein gepflegter alter Benz ist und dann auch nur von einem einigermassen seriösen Händler oder einem langjährigen Halter…

Grüße,

Mathias

Hallo,

EBEN; ABER SELBST DER ANWALT REITET DARAUF RUM

Na und? Wo steht, daß ein Anwalt unparteiisch sein muß? Er ist doch nicht der Richter. Nimm einen eigenen Anwalt, der erzählt Dir vielleicht was anderes.
Gruß
Axel (ianal)