Aus 1 mach 5 (lampen)

Hatte ich auch schon gefunden, allerdings wird da ja auch mal
wieder nur davon geredet, dass man die „allgemein anerkannten
Regeln der Technik“ beachtet. Ein etwas schwammiger Ausdruck.

Nö.
Die anerkannten Regeln der Technik wurden bereits angeführt und gelten für dich ja eh nicht.

Gruß
Holger

Hallo,

Die anerkannten Regeln der Technik wurden bereits angeführt
und gelten für dich ja eh nicht.

jetzt ploetzlich nicht mehr?

Ciao! Bjoern

Hallo,

Wenn du es selber machst, zahlt die Versicherung auf alle
Fälle nicht:
http://www.vds.de/fileadmin/pdf/2046.pdf
(2.10 Leuchten)

Lau diesem Dokument bin ich verpflichtet meine elektrische Anlage einmal jaehrlich ueberpruefen zu lassen. Also aehnlich eines Schornsteins.
Davon hoer ich auch das erste mal! Man sollte doch meinen, das soetwas bekannt ist, oder?
Allerdings wird hier auch nicht explizit darauf eingegangen, wo die gesetzliche Bestimmung dafuer herkommt.

VdS 2324:
http://www.vds.de/fileadmin/pdf/2324.pdf
(2 Allgemeines)
NV-Anlagen dürfen nur von einer Elektrofachkraft
geplant und errichtet werden.

Das sind wieder nur Richtlinien eines Verbandes, also nicht rechtsgueltig.

Ciao! Bjoern

Hallo,

Die anerkannten Regeln der Technik wurden bereits angeführt
und gelten für dich ja eh nicht.

jetzt ploetzlich nicht mehr?

DU hast es nicht verstanden… vielmehr DU willst es nicht verstehen.
Zudem liest Du die Vorschriften, Gesetze und andere Texte nicht richtig und legst sie durch dein nicht verstehen so aus wie es dir passt.

Gruß
Holge

Hallo Bjoern,

hört doch endlich auf mit dem HickHack! Ist doch gar nicht notwendig!

Das Arbeiten im Starkstromnetz ist dir nicht verboten, du darfst es nur nicht einschalten und inbetriebnehmen! Das darf dann nur der gesetzl. vorgeschriebene (Das Gesetz heisst DIN/VDE-Norm = „Allgemein anerkannte Regeln der Technik“ und keineswegs schwammig sondern ein rechtsfester Begriff) und vertraglich vereinbarte (mit deinem EVU) Fachmann.

Du brauchst auch nicht im Dunkeln zu tappen, wo die Vorschrift steht: Geh einfach in den nächsten Baumarkt, auf der Verpackung jeder Steckdose und Lampe steht drauf, daß du es nicht selbst anschliessen darfst und auch das Gesetz dazu! Und frag bitte nicht nach, ob jetzt die VDE-Normen Gesetze sind oder nicht - sie sind kein Gesetz, aber Teil von Gesetzen, also doch wieder Gesetz - find dich einfach damit!

Aber dir gehts ja auch gar nicht um den Teil VOR der Steckdose sondern um Geräteselbstbau zum anschliessen AN einer Steckdose.

Wenn du ein Gerät (nicht nur anschliesst, sondern) herstellst, ist das gesetzlich geschützt im Handwerksrecht. Das darf nur eine in der Handwerksrolle eingetragene Person bzw. Firma nach Prüfung und Zertifikat (CE-Zeichen) =EU-Recht.

Aber auch das war ja nicht wieder nicht deine Frage, sondern ob es dir erlaubt ist, dich durch rein private Bastelei selbst gefährden darfst. Da gingen tatsächlich alle Antworten knapp dran vorbei.

Da du hier aber jetzt schon für ziemlich viel Verwirrung gesorgt hast, bitte ich Dich nunmehr ernsthaft: Ruf Deinen Anwalt an und frag ihn, ob du dich selbst gefährden darfst durch: Herstellung von Geräten gleich welcher Art oder Lebensmitteln für Eigengebrauch, Gurtabschnallen, Kabelabschneiden-indieSteckdosestecken-undmitderZungedaranlecken- oder vom Hausdach springen.
Der wird dir dann eine vertrauenswürdige Antwort auf deine Frage geben und dir sogar die Gesetzesnummern aus dem BGB oder StGB zitieren, die du dann sehr gerne hier veröffentlichst!

Also dann bis bald an gleicher Stelle
Gruß Georg

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