Hallo Bjoern,
Mir geht es darum, das viel zitierte Verbot einmal begruendet
zu sehen.
Jetzt müssten wir eigentlich im Rechtsbrett weiter machen.
Der feine Unterschied ist, dass es nicht verboten ist, sondern nicht erlaubt.
Die direkte Legislative ist das EVU, welches im Besitz der Anschlussleitung ist. Mit diesem hast du auch einen Vertrag oder gar keinen Strom.
Irgendwo in den AGB befindet sich auch der Verweis auf die Installationsvorschriften dieses EVUs, welche dann auf VDE und alle anderen Normen, als integrierter Vertragsbestandteil, verweisen.
Manche Dinge werden aber etwas lasch gehandhabt, teilweise auch weil der Verwaltungsaufwand zu gross wäre.
Soweit der Teil, welcher alles betrifft was fest mit den Drähten verbunden ist. Übergabepunkte, sind eigentlich nur die Steckdosen.
Bei allem was an Steckdosen angeschlossen wird, ist die Rechtslage etwas anders. Hier gelten zwar die selben elektrischen (VDE-) Vorschriften, die Verantwortung ist aber rechtlich anders geregelt.
Juristisch macht es eigentlich einen Unterschied ob der Kochherd über eine Anschlussdose oder über einen Stecker angeschlossen wird, auch wenn es sich um den selben Herd handelt.
Bei selber gebauten Lampen, ist man eigentlich rechtlich in der Stellung eines Herstellers. Grundsätzlich kann man sich nicht selber verklagen, aber die Gefährdung und Rechte von Dritten müssen genau gleich beachtet werden. Somit müssen auch in diesem Fall die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
Wenn deine Installationen z.B. den Anforderungen für Berührungsschutz nicht erfüllen, musst du verhindern, dass dritte in Gefahr geraten. Also Warnschild an die Tür, den Raum abschliessen und deinen Besucherkreis auf Elektriker begrenzen.
Diese Vorschriften gelten z.B. bei mir hier im Elektroniklabor. Dieses darf eigentlich nur von Fachleuten und instruierten Personen betreten werden, da hier auch Geräte mit geöffnetem Gehäuse in Betrieb sind. Wenn hier also etwas passiert, stehe ich mit einem Fuss im Gefängnis.
Spätestens wenn irgend etwas passiert, musst du nachweisen, dass deine Apparatur die geltenden Vorschriften einhält. Als Laie kannst du diesen Nachweis gar nicht erbringen, da du ja keine Ahnung von denen hast. Des weiteren kommen dann noch Dinge wie z.B. Isolationsmessung hinzu, welche du auch wegen den fehlenden Messmöglichkeiten nicht machen kannst.
Somit hast du grundsätzlich fahrlässig gehandelt, was nach geltendem Recht strafrechtlich relevant und verboten ist.
MfG Peter(TOO)