Aus 1 mach 5 (lampen)

Hallo,

ich möchte gerne eine Lampe die ich bei Ikeahackers gesehen hab nachbauen brauch aber nun hilfe da ich nicht weiß wie das mit dem Anschluss klappen soll.http://ikeahacker.blogspot.com/search/label/lighting
nach ganz ganz unten scrollen

Die Lampe besteht aus einer Platte die an jeder Ecke und in der Mitte ein Loch hat wo dann eine Papierlampe runterhängt.
Aber bitte wie mach ich das, das die 5 Lampen an das EINE kabel was aus der Decke kommt alle mit Strom versorgt werden? Wo und wie muss ich dann die kabel verbinden?

Wenn mir das einer erklären könnte wäre ich sehr dankbar
Danke vielmals
Angela

Wenn mir das einer erklären könnte wäre ich sehr dankbar

Hallo Angela,

gehe hier auf die Brettbeschreibung und bitte dort den Moderator dich in das besser passende Brett Elektro im Haushalt zu verschieben.

Dort sitzen die Elektroprofis die können dir das alles sagen.

Upsala, ein Schreibfehler, ich meinte könnTen. Wird dort keiner tun.
Du lernst da neue Abkürzungen kennen wie ksh, das sind die Nnachwirkungen bei zuviel Stromgenuß (klein schwarz häßlich)
Mal abgesehen davon was passiert wenn das ganze Haus abfackelt wegen deiner Lampe.

Das was du da gesagt kriegst kann ich dir auch hier sagen.
Bastel da deine Lampe wie du willst, dann schlepp sie in eine Elektrowerkstatt und sie sollen die Verschaltung durchführen.
Und auch die Lampe einbauen *hoff*

Gruß
Reinhard

hallo,

Wo und wie muss ich dann die kabel verbinden?

sei mir nicht böse, aber du musst das gar nicht. du darfst das noch nicht mal. überlasse das bitte fachfrauen und -männern.

Wenn mir das einer erklären könnte wäre ich sehr dankbar

ich denke nicht dran :smile:

Danke vielmals
Angela

für die prophylaktische lebensrettung?
gern geschehen :smile:

gruß
ann

Hallo,

sei mir nicht böse, aber du musst das gar
nicht. du darfst das noch nicht mal.
überlasse das bitte fachfrauen und -männern.

ich wuesste immer noch zu gern, welche Vorschrift es den Leuten verbieten, Elektroinstallationen vorzunehmen?

Ciao! Bjoern

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Hallo, Bjoern

ich wuesste immer noch zu gern, welche Vorschrift es den Leuten verbieten, Elektroinstallationen vorzunehmen?

Da werden Dir jetzt Peter, Holger oder Loderunner ganz ausführlich drauf antworten.

Ich freu mich schon drauf
merimies

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Hallo Björn,

ich wuesste immer noch zu gern, welche Vorschrift es den
Leuten verbieten, Elektroinstallationen vorzunehmen?

Z.B.: VDE 105, BGV A3 (vorher VBG4)

Lese dir hierzu die FAQ:2662, FAQ:2678 und die Brettbeschreibung durch.
Hier noch für dich interessante Links:
http://www.enso.de/enso/home.nsf/Ressourcen/7DA1051F…
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrotechnisch_unterw…
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft

Gruß
Holger

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Das Problem ist auch nicht das Teilwissen, sondern den Teil den jemand NICHT weiss!
Das Dumme ist, dass es trotzdem, scheinbar problemlos, funktioniert.

Hier ein Beispiel:
/t/leuchte-zwischen-aussenleiter-und-erde/4855677

Die Lebensgefahr dabei ist, dass bei einem Unterbruch des PE in der Anlage, alle mit dem PE verbundenen Geräte unter Spannung gesetzt werden können!

MfG Peter(TOO)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo,

Z.B.: VDE 105, BGV A3 (vorher VBG4)

Das ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft, gilt also im Privatbereich nicht.

Lese dir hierzu die FAQ:2662

Das ist ein Beschluss eines Moderators in einem kommerziell betriebenen Internetforum, findet also auch im Privatbereich keine Anwedung. Zudem stellt es nur fest, dass Fragen im 230V Bereich geloescht werden.

, FAQ:2678 und die

Da konnte ich keine gesetzliche Regelung finden.

http://www.enso.de/enso/home.nsf/Ressourcen/7DA1051F…

Ist wie gesagt schon fuer die Berufsgenossenschaft zusatendig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrotechnisch_unterw…
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft

Betrifft beides nur den gewerblichen Bereich. Es scheint so, also ob es wirklich keine gesetzliche Grundlage gibt, einer Privatperson das „Basteln“ an Elektroinstallationen in seinem privaten Bereich zu verbieten.

Ciao! Bjoern

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Hallo,

Das Problem ist auch nicht das Teilwissen, sondern den Teil
den jemand NICHT weiss!
Das Dumme ist, dass es trotzdem, scheinbar problemlos,
funktioniert.

es geht mir nicht um das Wissen der Fragestellerin oder die Gefahr die davon ausgehen kann. Das ist ein anderes Thema.

Mir geht es darum, das viel zitierte Verbot einmal begruendet zu sehen.

Ciao! Bjoern

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Hallo,

Z.B.: VDE 105, BGV A3 (vorher VBG4)

Das ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft, gilt also im
Privatbereich nicht.

Mal ein Beispiel:
Du fummelst an deiner Elektrischen Anlage herum und es kommt jemand zu Schaden. Du muss einen Notarzt holen. Der Holt die Polizei. Die zieht das EVU hinzu weil die keine Ahnung haben. Die stellen dir den Strom ab… Spätestens dann gilt auch für dich die VDE.

Das ist ein Beschluss eines Moderators in einem kommerziell
betriebenen Internetforum, findet also auch im Privatbereich
keine Anwedung. Zudem stellt es nur fest, dass Fragen im 230V
Bereich geloescht werden.

, FAQ:2678 und die

Da konnte ich keine gesetzliche Regelung finden.

Das ist zum Schutz von Leuten wie dir, die unbelehrbar sind und dazu anderen eine Bastelanleitung geben.

Betrifft beides nur den gewerblichen Bereich. Es scheint so,
also ob es wirklich keine gesetzliche Grundlage gibt, einer
Privatperson das „Basteln“ an Elektroinstallationen in seinem
privaten Bereich zu verbieten.

Wenn durch deine Basteleien jemand zu Schaden kommt (das muss noch nicht mal bei dir in der Wohnung sein sondern kann auch in der Nachbarwohnung sein) z.B. durch einen weiteren (schon vorhandenen) Fehler… dann fragt der Richter oder Staatsanwalt auch nicht ob die Vorschrift privat oder gewerblich ausgelegt wird.
Hinzu kommt noch das Du ob als Eigentümer für die Überprüfung und Instandhaltung der El. Anlage zuständig bist. Bist Du Mieter hast Du an der Elektrik nichts zu suchen (Sachbeschädigung). Da Du Laie bist muß Du dir einen Fachmann holen.

Gruß
Holger

1 Like

Hallo,

Mal ein Beispiel:
Du fummelst an deiner Elektrischen Anlage herum und es kommt
jemand zu Schaden. Du muss einen Notarzt holen. Der Holt die
Polizei. Die zieht das EVU hinzu weil die keine Ahnung haben.
Die stellen dir den Strom ab… Spätestens dann gilt auch für
dich die VDE.

Wenn jemand zu Schaden kommt gilt fuer mich der Rechtsbereich der VDE? Wieso? Werd ich dann Mitglied im Bundesverband?

Der VDE hat den rechtlichen Status eines eingetragenen Vereins. Wenn die Empfehlungen und Normen des VDE auch fuer Nichtmitglieder gelten sollen muss der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz formulieren.

Da konnte ich keine gesetzliche Regelung finden.

Das ist zum Schutz von Leuten wie dir, die unbelehrbar sind
und dazu anderen eine Bastelanleitung geben.

Ich bin sogar sehr belehrbar. Aber ein „das is so weils so is“ ist fuer mich keine Belehrung =:wink:

Wenn durch deine Basteleien jemand zu Schaden kommt (das muss
noch nicht mal bei dir in der Wohnung sein sondern kann auch
in der Nachbarwohnung sein) z.B. durch einen weiteren (schon
vorhandenen) Fehler… dann fragt der Richter oder
Staatsanwalt auch nicht ob die Vorschrift privat oder
gewerblich ausgelegt wird.

Wenn sich ein Richter zur Urteilsfindung an eine Norm wendet heisst das noch lange nicht, dass sie den Status eines Gesetzes bekommt.

Hinzu kommt noch das Du ob als Eigentümer für die Überprüfung
und Instandhaltung der El. Anlage zuständig bist. Bist Du
Mieter hast Du an der Elektrik nichts zu suchen
(Sachbeschädigung). Da Du Laie bist muß Du dir einen Fachmann
holen.

Es geht um meinen privaten Bereich. Welches Gesetz verbietet mir praeventiv die Installation einer Deckenlampe? Egal ob Mietwohnung oder Eigentum.

Ciao! Bjoern

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Hallo,

sei mir nicht böse, aber du musst das gar
nicht. du darfst das noch nicht mal.

Doch, sie darf, ebenso wie sie ein KFZ eigenhändig betanken darf und sich selbst die Badewanne einlassen darf. Selbst für die Haftungsfrage steht erst an zweiter Stelle, ob sie eine selbst möglicherweise unsachgemäß installierte Anlage oder eine von einem VDE-Mitglied möglicherweise unsachgemäß installierte Anlage betreibt. Wie man sich welchem Risiko in welchem Maße aussetzt, ist außerhalb der gesetzlichen Verbote jedermanns Privatvergnügen.

Grüße
Richard

Hallo Richard,

sei mir nicht böse, aber du musst das gar
nicht. du darfst das noch nicht mal.

Doch, sie darf, ebenso wie sie ein KFZ eigenhändig betanken
darf und sich selbst die Badewanne einlassen darf. Selbst für
die Haftungsfrage steht erst an zweiter Stelle, ob sie eine
selbst möglicherweise unsachgemäß installierte Anlage oder
eine von einem VDE-Mitglied möglicherweise unsachgemäß
installierte Anlage betreibt. Wie man sich welchem Risiko in
welchem Maße aussetzt, ist außerhalb der gesetzlichen Verbote
jedermanns Privatvergnügen.

Wenn du irgendwo im Urwald als Einsiedler lebst, kommt das in etwa hin.

Aber, du wirst auch mal Besuch haben. Möglicherweise wohnen auch noch andere Leute im selben Haus. bei einem Wohnungsbrand, bist nicht nur du betroffen.

Dann bekommt das Ganze die Qualität einer Pistole, mit der man rumspielt bei der keiner weiss ob sie geladen ist …

MfG Peter(TOO)

Hallo Bjoern,

Mir geht es darum, das viel zitierte Verbot einmal begruendet
zu sehen.

Jetzt müssten wir eigentlich im Rechtsbrett weiter machen.

Der feine Unterschied ist, dass es nicht verboten ist, sondern nicht erlaubt.

Die direkte Legislative ist das EVU, welches im Besitz der Anschlussleitung ist. Mit diesem hast du auch einen Vertrag oder gar keinen Strom.

Irgendwo in den AGB befindet sich auch der Verweis auf die Installationsvorschriften dieses EVUs, welche dann auf VDE und alle anderen Normen, als integrierter Vertragsbestandteil, verweisen.

Manche Dinge werden aber etwas lasch gehandhabt, teilweise auch weil der Verwaltungsaufwand zu gross wäre.

Soweit der Teil, welcher alles betrifft was fest mit den Drähten verbunden ist. Übergabepunkte, sind eigentlich nur die Steckdosen.

Bei allem was an Steckdosen angeschlossen wird, ist die Rechtslage etwas anders. Hier gelten zwar die selben elektrischen (VDE-) Vorschriften, die Verantwortung ist aber rechtlich anders geregelt.
Juristisch macht es eigentlich einen Unterschied ob der Kochherd über eine Anschlussdose oder über einen Stecker angeschlossen wird, auch wenn es sich um den selben Herd handelt.

Bei selber gebauten Lampen, ist man eigentlich rechtlich in der Stellung eines Herstellers. Grundsätzlich kann man sich nicht selber verklagen, aber die Gefährdung und Rechte von Dritten müssen genau gleich beachtet werden. Somit müssen auch in diesem Fall die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
Wenn deine Installationen z.B. den Anforderungen für Berührungsschutz nicht erfüllen, musst du verhindern, dass dritte in Gefahr geraten. Also Warnschild an die Tür, den Raum abschliessen und deinen Besucherkreis auf Elektriker begrenzen.

Diese Vorschriften gelten z.B. bei mir hier im Elektroniklabor. Dieses darf eigentlich nur von Fachleuten und instruierten Personen betreten werden, da hier auch Geräte mit geöffnetem Gehäuse in Betrieb sind. Wenn hier also etwas passiert, stehe ich mit einem Fuss im Gefängnis.

Spätestens wenn irgend etwas passiert, musst du nachweisen, dass deine Apparatur die geltenden Vorschriften einhält. Als Laie kannst du diesen Nachweis gar nicht erbringen, da du ja keine Ahnung von denen hast. Des weiteren kommen dann noch Dinge wie z.B. Isolationsmessung hinzu, welche du auch wegen den fehlenden Messmöglichkeiten nicht machen kannst.

Somit hast du grundsätzlich fahrlässig gehandelt, was nach geltendem Recht strafrechtlich relevant und verboten ist.

MfG Peter(TOO)

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Hallo Peter

für diesen Beitrag hätte ich Dir gerne drei Sterne gegeben, aber meine Möglichkeiten sind leider begrenzt. Aber ich stelle fest, dass meine erwartungsvolle Freude berechtigt war.

Gruß
merimies

Nachtrag
Hallo Bjoern,

Übrigens ist man als Fachmann eigentlich verpflichtet gefährliche und nicht den Vorschriften entsprechende Geräte sofort ausser Betrieb zu setzen und unbenutzbar machen.

Wenn also das Kabel deines Tischgrills verletzt ist, müsste man den Stecker ziehen und diesen abschneiden. Dies wird aber nicht unbedingt die Stimmung beim Essen heben.
Also wird man versuchen das Ganze vor Ort schnell zu reparieren oder zumindest, für die Zeit des Essens, notdürftig die Stelle isolieren, damit nicht noch etwas falsches gegrillt wird!

Man wird sich auch hüten, auf die Tische zu klettern um die Anschlüsse der Deckenlampen zu kontrollieren, dazu ist man auch nicht verpflichtet …

MfG Peter(TOO)

Hallo,

Der feine Unterschied ist, dass es nicht verboten ist, sondern
nicht erlaubt.

Ist das deine persoenliche Meinung oder kannst du das auch belegen?

Irgendwo in den AGB befindet sich auch der Verweis auf die
Installationsvorschriften dieses EVUs, welche dann auf VDE und
alle anderen Normen, als integrierter Vertragsbestandteil,
verweisen.

Hast du dafuer vielleicht mal ein Beispiel? Ich hab mir die AGB meines Energieversorgers angeschaut, da findet sich kein entsprechender Passus. Das Einzige was mir verboten wird ist die Manipulation des Zaehlers. Ich bin aber auch noch nicht ganz durch mit den Dokumenten auf die verwiesen wurden =:wink:

Soweit der Teil, welcher alles betrifft was fest mit den
Drähten verbunden ist. Übergabepunkte, sind eigentlich nur die
Steckdosen.

Mein EVU nannte mir den Zaehler als Uebergabepunkt. Wie sollte er auch als Uebergabepunkt etwas definieren, was zum Zeitpunkt des Anschlusses noch gar nicht existierte?

Juristisch macht es eigentlich einen Unterschied ob der
Kochherd über eine Anschlussdose oder über einen Stecker
angeschlossen wird, auch wenn es sich um den selben Herd
handelt.

Wo steht das genau?

Bei selber gebauten Lampen, ist man eigentlich rechtlich in
der Stellung eines Herstellers.

Eigentlich? Und uneigentlich?

Diese Vorschriften gelten z.B. bei mir hier im
Elektroniklabor.

Es geht mir aber um den Privatbereich.

Spätestens wenn irgend etwas passiert, musst du nachweisen,
dass deine Apparatur die geltenden Vorschriften einhält.

Das waere ja kein Problem. Schliesse ich eine Steckdose an kann ich ja nachher hingehen, und diese von einem Elektriker pruefen lassen.
Meine Frage war eher, ob es gesetzlich verboten ist die Steckdose ueberhaupt erst als Privatperson anzuschliessen!

Somit hast du grundsätzlich fahrlässig gehandelt, was nach
geltendem Recht strafrechtlich relevant und verboten ist.

Es kann ja sein, dass es in Deutschland ein Gesetz gibt, dass mir das Anschliessen einer Steckdose (oder Lampe, Herd, etc.) verbietet, aber hier in diesem Thread bekomme ich nur Meinungen als Antwort. Vielleicht findet sich ja noch jemand, der mir das Gesetz nennen kann.

Es geht mir darum, dass hier in diesem Thread jetzt schon drei- oder viermal gesagt wurde, dass es verboten sei. Allerdings nennt niemand die Stelle, die es mir verbietet.

Ciao! Bjoern

Hast du dafuer vielleicht mal ein Beispiel? Ich hab mir die
AGB meines Energieversorgers angeschaut, da findet sich kein
entsprechender Passus. Das Einzige was mir verboten wird ist
die Manipulation des Zaehlers.

Ich hoffe Du hast auch die AGB der Stadtwerke Söst richtig gelesen.

Ich bin aber auch noch nicht ganz durch mit den Dokumenten auf die verwiesen wurden =:wink:

Habe ich „mal eben“ für dich gemacht.

http://bundesrecht.juris.de/nav/BJNR247710006.html z.B. §13 (2), §
http://www.buzer.de/gesetz/2151/a30534.htm

Gruß
Holger

Hallo,

Ich hoffe Du hast auch die AGB der Stadtwerke Söst richtig
gelesen.

Soest bitte. Auf Söst reagiert man hier ziemlich ungehalten =:wink:

Ich bin aber auch noch nicht ganz durch mit den Dokumenten auf die verwiesen wurden =:wink:

Habe ich „mal eben“ für dich gemacht.

http://bundesrecht.juris.de/nav/BJNR247710006.html z.B. §13
(2), §

Na also. Das ist doch mal ein Gesetz. Sollte man mit in die entsprechende FAQ aufnehmen.

http://www.buzer.de/gesetz/2151/a30534.htm

Hatte ich auch schon gefunden, allerdings wird da ja auch mal wieder nur davon geredet, dass man die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ beachtet. Ein etwas schwammiger Ausdruck.

Jetzt kommt aber noch die Millionenfrage. Ist der Anschluss einer Lampe eine „Erweiterung der elektrischen Anlage“?

Ciao! Bjoern

Hallo Bjoern,

Jetzt kommt aber noch die Millionenfrage. Ist der Anschluss
einer Lampe eine „Erweiterung der elektrischen Anlage“?

Wenn du es selber machst, zahlt die Versicherung auf alle Fälle nicht:

http://www.vds.de/fileadmin/pdf/2046.pdf
(2.10 Leuchten)

VdS 2324:
http://www.vds.de/fileadmin/pdf/2324.pdf
(2 Allgemeines)
NV-Anlagen dürfen nur von einer Elektrofachkraft
geplant und errichtet werden.

MfG Peter(TOO)