Leuchte zwischen Außenleiter und Erde

Hi,

aus Unwissen (als ich von der Farbkodierung nur grün-gelb = Erde kannte) habe ich immer die Leuchten zwischen Außenleiter und Erde geschaltet. Irgendwann kam dann neulich das Bad dran, wo dann (für mich mittlerweile) logischerweise der FI-Schutzschalter immer ausgelöst hat. Seitdem weiß ich, dass Leuchten zwischen Außenleiter und Nullleiter gehören. In den Zimmern, die nicht vom FI-Schutzschalter erfasst werden, habe ich die Leuchten jetzt auch an den Nullleiter anstatt an die Erde geklemmt.

Jetzt die Frage: hatte das jetzt irgendwelche negativen Konsequenzen, dass z.B. im Wohnzimmer die Leuchte zwischen Außenleiter und Erde war, anstatt zwischen Außenleiter und Nulleiter? Funktioniert hat ja beides.

Danke

Hi,

erst einmal mein Kompliment für Deinen Mut mit dem Umgang mit dem Tod.
Zum Zweiten einen Glückwunsch, dass Dir noch nichts passiert ist.

Jetzt die Frage: hatte das jetzt irgendwelche negativen
Konsequenzen, dass z.B. im Wohnzimmer die Leuchte zwischen
Außenleiter und Erde war, anstatt zwischen Außenleiter und
Nulleiter? Funktioniert hat ja beides.

Das der FI durch die fehlerhaft Beschaltung nicht auslöst zeigt einen Fehler in der Verteilung auf.
Mein Tipp: Sofort einen Elektriker die Verteilung durchmessen und in Ordnung bringen lassen.

nicki

Danke für deine Antwort! :smile:

Hi,

erst einmal mein Kompliment für Deinen Mut mit dem Umgang mit
dem Tod.

Danke :smile:

Zum Zweiten einen Glückwunsch, dass Dir noch nichts passiert
ist.

Nochmal danke :smile:

Jetzt die Frage: hatte das jetzt irgendwelche negativen
Konsequenzen, dass z.B. im Wohnzimmer die Leuchte zwischen
Außenleiter und Erde war, anstatt zwischen Außenleiter und
Nulleiter? Funktioniert hat ja beides.

Das der FI durch die fehlerhaft Beschaltung nicht auslöst
zeigt einen Fehler in der Verteilung auf.
Mein Tipp: Sofort einen Elektriker die Verteilung durchmessen
und in Ordnung bringen lassen.

Jetzt hatte ich aber gelesen, dass es erst ab 2007 vorgeschrieben ist, dass alles vom FI-Schutzschalter erfasst werden muss, davor galt das nur für Feucht- und Außenräume. Das Haus hier wurde 2002 neu gemacht, ich gehe mal davon aus, dass das so sein soll, dass das Wohnzimmer nicht beim FI dabei ist. Kann das sein? Und was waren jetzt die Konsequenzen als ich die Leuchte gegen Erde hatte?

Danke :smile:

Markus

nicki

Hi,

Jetzt hatte ich aber gelesen, dass es erst ab 2007
vorgeschrieben ist, dass alles vom FI-Schutzschalter erfasst
werden muss, davor galt das nur für Feucht- und Außenräume.
Das Haus hier wurde 2002 neu gemacht, ich gehe mal davon aus,
dass das so sein soll, dass das Wohnzimmer nicht beim FI dabei
ist. Kann das sein? Und was waren jetzt die Konsequenzen als
ich die Leuchte gegen Erde hatte?

Da hast Du was falsches gelesen.
Lasse Deine Elektrik von einer Fachkraft sofort in Ordnung bringen.

ncki

Hi,

Jetzt hatte ich aber gelesen, dass es erst ab 2007
vorgeschrieben ist, dass alles vom FI-Schutzschalter erfasst
werden muss, davor galt das nur für Feucht- und Außenräume.
Das Haus hier wurde 2002 neu gemacht, ich gehe mal davon aus,
dass das so sein soll, dass das Wohnzimmer nicht beim FI dabei
ist. Kann das sein?

Da hast Du was falsches gelesen.

Ich habe da die Quellen nicht, aber wenn du die Wikipedia dazu berichtigen könntest, wäre das schön :smile:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstromschutzschalt…

Danke

Markus

Hi,

Ich habe da die Quellen nicht, aber wenn du die Wikipedia dazu
berichtigen könntest, wäre das schön :smile:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstromschutzschalt…

Das gilt für den Bestand.

Das was Du anscheinend in Deiner Hütte hast ist sicher ein Fehler da ja ein ein FI eingebaut ist.
Zudem war die Vergewaltigung des Schutzleiters (gelb/grün) schon immer verboten.

nicki

Hi,

Das der FI durch die fehlerhaft Beschaltung nicht auslöst

unser kleiner-lebensmüder-bald-von-pete-gesperrtere-wahnsinnige schreibt doch DAS er auslöst :wink:
Leider hat er wohl nur im Bad einen FI, sonst wäre er schon früher auf den richtigen Pfad gekommen…

VG,
J~

Hallo Fragewurm,

Genau DAS ist das Heimtückische !!

Die Bastelei funktioniert, kann aber Lebensgefährlich sein.

Wenn du einen Unterbruch im Schutzleiter hast und das Licht anschaltest, können alle Geräte mit Metallgehäuse plötzlich unter Spannung stehen…

MfG Peter(TOO)

Danke für deine Antwort.

Wenn du einen Unterbruch im Schutzleiter hast und das Licht
anschaltest, können alle Geräte mit Metallgehäuse plötzlich
unter Spannung stehen…

Unterbruch = Unterbrechung? Und warum ist es mit dem Nulleiter anders?

Markus

Konsequenzen
… Und was waren jetzt die Konsequenzen als ich die Leuchte gegen Erde hatte?

Hallo nicki
Leider funktioniert beides, solange kein FI-Schalter eingebaut ist. Aber sehr sehr gefährlich bei einem Fehler in der Anlage. Selbst wenn du nicht gleich Tod umfallen mußt: Da der Strom auch über dein Herz (-kammern) fließt kann es dann zu (bleibenden) Herzfehlern kommen.
Die angeschlossenen Geräte können sehr selten Schaden nehmen.
Der kann aber dann ersetzt werden. Beim Menschen ist der Ersatz fraglich … Also: alles überprüfen und ändern lassen.
Der FI-Schalter -zuerst vorgeschrieben für das Bad.
Freiwillig wurde er schon immer Empfohlen. Habe selbst 3 für verschieden Bereiche.
Er schützt auch vor mögliche weiteren Fehlern.
Spare also nicht. Denke daran: Gifte kann man ggf. riechen. Strom nicht!
Peter

Unterbruch = Unterbrechung? Und warum ist es mit dem Nulleiter
anders?

Markus

Hallo Markus,

Einfach weil der Nullleiter eben nicht an metallischen Gehäusen angeschlossen ist und ein unterbrochener N. zumVersagen des angeschlossenen Verbrauchers führt.

Gruß
von Julius

Hallo Markus,

Wenn du einen Unterbruch im Schutzleiter hast und das Licht
anschaltest, können alle Geräte mit Metallgehäuse plötzlich
unter Spannung stehen…

Unterbruch = Unterbrechung?
Und warum ist es mit dem Nulleiter anders?

Bei Geräten mit Schutzleiter-Anschluss (PE) ist der PE mit dem Gehäuse verbunden.
Wird nun durch einen Gerätefehler das Gehäuse unter Spannung gesetzt, löst der Leitungsschutz-Schalter (LS) aus (vulgo Sicherung).

Ist in deinem Fall der PE, z.B. in der Verteilung unterbrochen, werden alle mit PE verbundenen Geräte unter Spannung gesetzt !

Das passiert zwar auch bei unterbrochenem PE und einem entsprechenden Gerätefehler.
ABER es braucht ZWEI Fehler, damit so etwas passieren kann !

In deinem Fall, hast DU den ersten Fehler schon mal fest eingebaut ! Es genügt also EIN Fehler in der Anlage für eine Katastrophe.

Da ein unterbrochener PE nicht gleich eine Störung verursacht sollte man den vorgeschriebenen E-Check alle paar Jahre durchführen.

MfG Peter(TOO)

1 Like

Hallo
Wie schon von anderen beschrieben wurde ist diese Installation lebensgefährlich . Und muss sofort geändert werden .
Leider ist das das große Problem das Personen die nicht wissen was sie tun nicht nur sich sondern auch andere gefärden .
Nicht umsonst dürfen an Elektrischen Anlagen mit mehr als 12 V Versorgungsspannung nur zugelassene Installateure Arbeiten ( Ennergiewirtschaftsgesetz ).

Es gibt in verschiedenen Regionen auch unterschiedliche Netzsysteme .
Es ist zu Vermuten das es sich bei dem Fragesteller um ein Netz handelt in dem die Schutzmaßnahme TN oder TNS Netz handelt . Früher auch Nullung genannt .
Die besonderheit bei dieser Netzform ist das in der Unterverteilung eine Brücke zwischen dem Neutralleiter und dem Schutzleiter besteht.
Ab der Verteilung ist es seid den 60 er Jahren Vorgeschrieben einen Schutzleiter seperad zu legen .
Seid dieser zeit ist auch die so genannte schnelle Nullung nicht mehr zulässig .
Seid einigen Jahren verlangt der VDE das Anlagen die Außensteckdosen oder Ein Bad enthalten diese grunddsätzlich mit einem RCD mit Auslösestrom kleiner 30 mA zu betreiben sind .
Empfehlenwert ist aber die ganze Anlage über einen solchen RCD zu betreiben , um überall die höchstmögliche Sicherheit zu haben.
Solten z.b. in einer Anlage im TN oder TNS Netz geringe Erdschlüsse auftreten kann es auch zu erheblichen höheren Stromverbrauch führen .

Da das menschliche Leben wohl das wichtigste und teuerste ist das wir besitzen noch mel der Aufruf Lasst bitte an eure Anlagen nur Zugelassene Installatere ran .Denn diese kennen die Vorschriften die Netzsysteme und können diese auch Prüfen.
Genau so ist es mit dem von Peter angeführten E-Check
Laut Gesetz ist Jede Elektrische Anlage spätestens alle 4 Jahre Von einem dazu ausgebildeten Installateur oder vergleichbaren Fachman zu überprüfen . Dieser darf dann auch die Prüfplakette anbringen .
Mieter habes ein Anrecht welches sogar einklagbar ist auf diesen E-Check .
Viele Versicherungen lehnen heute sogar Regulierungen ab wenn nicht nachgewiesen wird das die Elektrische Anlage regelmäßig geprüft wurde .
Ich hoffe das mir ein kleiner Link erlaubt ist wo alles noch einmal dargestellt ist http://www.e-check.de/

M.f.G. Horst

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Horst,

Ich hoffe das mir ein kleiner Link erlaubt ist wo alles noch
einmal dargestellt ist http://www.e-check.de/

Ist erlaubt :smile:
Ich verweise auch gerne noch auf FAQ:2678
Da habe ich den Link gerade noch nachgetragen.

MfG Peter(TOO)

Hallo!

Jetzt hatte ich aber gelesen, dass es erst ab 2007
vorgeschrieben ist, dass alles vom FI-Schutzschalter erfasst
werden muss, davor galt das nur für Feucht- und Außenräume.

Selbst das noch nicht mal. Dem Wortlaut nach darf man auch heute noch feste Installationen (Lampen!) ohne FI anschließen. Vorgeschrieben sind sie nur für „von Laien zu bedienende Steckdosenstromkreise“.
Und selbst davon gibt es noch Ausnahmen, wenn eine Steckdose für genau ein exakt definiertes Gerät bestimmt ist (Das ist ne Sonderregelung, damit Heizung und Tiefkühltruhe nicht gleich mit ausgehen, wenn der FI anschlägt).
Allerdings gefährded man ohne FI für die anderen Stromkreise seinen Versicherungsschutz, wenn sowas einen Brand auslösen sollte - dafür genügt dann aber ein 300 mA-FI, im Gegensatz zu den vorgeschriebenen 30 mA für Steckdosen und Feuchträume.

Außerdem hat sich die neue Regelung noch nicht überall herumgesprochen, der Stadwerke-Typ, der mir vorges Jahr den Zähler gebracht hat, hat sich dabei mit meinem Monteur unterhalten und ziemlich deutlich gesagt, das er das für Schwachsinn hält und auch nicht kontrolliert, und mein Monteur meinte auch, den FI für die Steckdosen im Wohnzimmer und so solle ich nach erfolgter Abnahme lieber gegen einen 300er austauschen, weil viele Haushaltsgeräte einen 30er zum vorschnellen Auslösen bringen . . . naja, ohne weitere Wertung.
Ich hab meinen Krempel mittlerweile auf sieben FI-Kreise verteilt, ist schließlich mein Leben.

Das Haus hier wurde 2002 neu gemacht, ich gehe mal davon aus,
dass das so sein soll, dass das Wohnzimmer nicht beim FI dabei
ist. Kann das sein?

Ja, das war damals Stand der Technik, neue Regeln gelten immer nur für neue Installationen. In den Mietshäusern, in denen in bisher gelebt habe, gab es nie einen FI. Bis zum Kauf des eigenen Hauses wusste ich nicht mal, was das ist :smiley:

Und was waren jetzt die Konsequenzen als
ich die Leuchte gegen Erde hatte?

Abgesehen davon, das du gefährlich gelebt hast? Keine.
Halt heut abend auf dem Heimweg an einer Kapelle an und stell eine Kerze auf, dein Schutzengel hat sie sich verdient.
Und lass den Rest deiner Installation mal überprüfen und in Ordnung bringen. Sicher ist sicher . . .

lg, mabuse

Hallo,

Nicht umsonst dürfen an Elektrischen Anlagen mit mehr als 12 V
Versorgungsspannung nur zugelassene Installateure Arbeiten (
Ennergiewirtschaftsgesetz ).

kannst Du die 12V und die „zugelassenen Installateure“ bitte mal genauer definieren?
Gruß
loderunner

…Schwachsinn hält und auch nicht kontrolliert, und mein Monteur
meinte auch, den FI für die Steckdosen im Wohnzimmer und so
solle ich nach erfolgter Abnahme lieber gegen einen 300er
austauschen, weil viele Haushaltsgeräte einen 30er zum
vorschnellen Auslösen bringen . . . naja, ohne weitere
Wertung.

Vielleicht macht der sonst Abnahmen auf dem Rummelplatz.
Welchen Rat würde dieser denn bei Außenanlagen geben? Meine FIs (ich habe nur zwei Kreise - Licht ohne FI) halten auch. An einem ist auch der feuchte Altbaukeller angeschlossen (hier mit Lampe). Solche rederei von dem Monteur ist völlig daneben.

Gruß
Holger

Moin,

Nicht umsonst dürfen an Elektrischen Anlagen mit mehr als 12 V Versorgungsspannung nur zugelassene Installateure Arbeiten ( Energiewirtschaftsgesetz ).

Ich habe dazu diesem Gesetz nichts gefunden, aber schau mal selber nach.
EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Ausfertigungsdatum: 07.07.2005 http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/index.html

Du meinst wahrscheinlich:

Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie)
in der „Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“
Zitat aus § 1:
Diese Verordnung regelt die Beschaffenheit elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1.500 V für Gleichstrom, soweit es sich um technische Arbeitsmittel oder verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände oder Teile von diesen handelt. http://bundesrecht.juris.de/techarbmgv_1/__1.html

und

TAB
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
§ 13 Elektrische Anlage http://bundesrecht.juris.de/nav/__13.html
Ja, man muß für solche Arbeiten, EFK sein.

Aber Kleinspannung >12Volt = NEIN keine EFK, da dürfen auch Laien dran.

Kleinspannung nach DIN EN 61140 (DIN VDE 0100 Teil 410, Ziffer 411.1)
Alles darunter = „Als Kleinspannung werden in der Elektrotechnik,
Wechselspannungen bis 50 Volt Effektivwert und Gleichspannungen bis 120 Volt bezeichnet.“

Definition zu EFK und Kleinspannung in BGV A3:
§ 2 Begriffe (3) Als Elektrofachkraft . . .
§ 8 Zulässige Abweichungen, Tabelle 5: Randbedingungen . . .
bis AC 50 V und bis DC 120 V
http://www.bgetf.de/bilder/pdf/bgv_a3_a10-2008.pdf

M.f.G. Horst

mfg
W.

Hallo loderunner

Im Ennergiewirtschaftsgesetz ist ein Pargaph der die VDE Vorschriften die eigentlich kein Gesetz sind zu einem Gesetz machen .
In den VDE Vorschriften wird der Zugelassene Installateur als Eletrtechnisch ausgebildete Person bezeichnet die Eine Konzession und Eintragung in der Handwerksrolle besitzt . Mitlerweile gibt es auch hir Außnahen . Die aber Grundsätzlich eine Ausbildung für diesen speziellen Zweck ihrer Arbeit haben . Kleines Beispiel : Der Heizungsbauer darf seine Heizungsanlage und die Dazugehörigen Komponenten Anschließen und Reparieren , dazu muss er eine Weiterbildung gemacht haben in der er weitere Kentnisse besonders im umgang mit Elektrischen Strom hat .

Die 12 V hat man als Grenze genommen weil bis zu dieser Spannug eine Gefahr für Leib und leben und Sachwerte nahezu ausgeschlossen ist .

Zum Schluss möchte ich noch meine Persönliche Meinung zu dem Thema sagen.
Soweit mir bekannt ist wird derzeit an einer Aufweichung dieser ganzen Vorschriften geplant ist . Dann soll jeder das Recht haben an Elektrischen Anlagen hinter der Verteilung zu arbeiten. Viele haben gewisse Kentnisse und Erfahrungen im Umgang mit Elektrischen Strom , und Nach Aussage des Wirtschaftsminister sind die Todesfälle in der Zahl noch zu gering um regelnd ein zu greifen .
Meine Meinung dazu jeder Tote ist ein Toter zu viel .
Wenn es zu einem Schadensfall kommt werden die Versicherungen auf jeden fall versuchen den Schaden auf den Verursacher abzuwälzen , da gibt es keine Ausreden „Das hab ich nicht Gewusst.“
Es ist dur die Masse der Baumärkte die Verlockung gross auch ohne Kentnisse die dort angebotenen Materialien zu verwenden .
Doch ich gebe zu bedenken das ein nicht ausgebildeter Laie weder die Funktion z.b. eines RCD kennt noch diese Bauteile nach der Instalation auf Funktion Prüfen kann . Das drücken der Prüftaste ist jedenfals keine Prüfung ob die Anlage ordnungsgemäss funktioniert .

M.f.G. Horst

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Hallo mabuse

Das ist immer schon ein Streitthema gewesen . Es ist auch abhänig von der Region .
Besonders in der Vergangenheit waren gerade in Ballungszentren die Meinug das das TN Netzsystem ( Nullung ) besser ist . In unserer Region das ehemalige NIKE Versorungsgebiet Ist der FI oder heute RCD genannt seid über 40 Jahren gefordert . Zuerst mit hohen Auslöseströmen zum teil sogar 1 A dann 0,5 mitlerweile 0,003 A
Aus der Erfahrung hat sich gezeigt das auch der 0,003 A RCD bei einer Elektrischen Anlage nicht auslösst wenn die Anlage in Ordnung ist .
Hir ist es allgemein üblich pro Wohnung einen RCD 0,003A zu setzen .
Auch bei einer Ansamlung vieler Geräte lösst der RCD nicht aus .
Eine Aufteilung der Stromkreise auf mehrere RCD ist aber nie falsch .
Ich habe mal einen Lehrfilm gesehen in dem ein Schweitzer Professor einen Selbstversuch mit 0,5A und 0,003A gemacht hat seid dem beforzuge ich den 0,003A RCD .

M.f.G. Horst

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