Aus 3 Personen würde ein 1 Personanhaushalt

Hallo,

mal angenommen es wohnen 3 Personen in einer Wohnung und 2 davon ziehen aus. Der dritte bleibt bis zum Ende der Kündigungsfrist drin. Aber Müll etc wird doch nach Personenanzahl gerechnet. Kann dann der noch verbliebene den Vermieter anweisen es für die 2 Monate neu zu berechnen? Weil es sind ja dann 2 Leute weniger.

Würde mich aus neugier mal interessieren. :smile:

bye

Hallo,

Hallo,

mal angenommen es wohnen 3 Personen in einer Wohnung und 2
davon ziehen aus. Der dritte bleibt bis zum Ende der
Kündigungsfrist drin. Aber Müll etc wird doch nach
Personenanzahl gerechnet. Kann dann der noch verbliebene den
Vermieter anweisen es für die 2 Monate neu zu berechnen?

den Vermieter anzuweisen halte ich für unangemessen und maßlos.
M sollte nicht vergessen wo er steht.

Weil es sind ja dann 2 Leute weniger.

Würde mich aus neugier mal interessieren. :smile:

Eine Mitteilung hierüber wäre wohl angebrachter. Fraglich ist ob diese berücksichtig wird, da diese Meldung im Nachhinein kommt.

bye

Grüße

Rückwirkend wäre ja auch sinnlos. Wenn dann natürlich im vorraus. Normalerweise wissen Menschen ja wann sie ausziehen. Und wäre daran maßlos? Der VM kommt doch auch gelegentlich an und schlägt jede einzeln gepflanzte Blume auf die Miete um. :smile: Da kann man doch mal fragen.

Rückwirkend wäre ja auch sinnlos. Wenn dann natürlich im
vorraus. Normalerweise wissen Menschen ja wann sie ausziehen.
Und wäre daran maßlos?

Zitat: „den Vermieter anweisen es für die 2 Monate neu zu berechnen“

Der VM kommt doch auch gelegentlich an
und schlägt jede einzeln gepflanzte Blume auf die Miete um. :smile:
Da kann man doch mal fragen.

Ist das fragen?

Hallo,

mal angenommen es wohnen 3 Personen in einer Wohnung und 2
davon ziehen aus. Der dritte bleibt bis zum Ende der
Kündigungsfrist drin. Aber Müll etc wird doch nach
Personenanzahl gerechnet.

Wenn es so im Mietvertrag steht, ja.

Kann dann der noch verbliebene den
Vermieter anweisen es für die 2 Monate neu zu berechnen? Weil
es sind ja dann 2 Leute weniger.

Ja.

Gruß
Der Franke

Hallo,

mal angenommen es wohnen 3 Personen in einer Wohnung und 2
davon ziehen aus. Der dritte bleibt bis zum Ende der
Kündigungsfrist drin. Aber Müll etc wird doch nach
Personenanzahl gerechnet.

Wenn es so im Mietvertrag steht, ja.

Ja, wenn VM auch über den Auszug der anderen informiert worden sind.

Kann dann der noch verbliebene den
Vermieter anweisen es für die 2 Monate neu zu berechnen? Weil
es sind ja dann 2 Leute weniger.

Ja.

Wenn nach Personenzahl abgerechnet wird und der VM vom o.g. Auszug informiert worden ist, muss man ihn nicht hinweisen, sondern er sollte es tun.

Gruß
Der Franke

Hallo,

mal angenommen es wohnen 3 Personen in einer Wohnung und 2
davon ziehen aus. Der dritte bleibt bis zum Ende der
Kündigungsfrist drin. Aber Müll etc wird doch nach
Personenanzahl gerechnet.

ist das bei dem Mieter so? Müll nach Anzahl Personen?
Ich kenne nur Mehrfamilienhäuser, bei denen die Müllgebühren auf die qm Wfl. umgelegt werden.

Kann dann der noch verbliebene den
Vermieter anweisen es für die 2 Monate neu zu berechnen? Weil
es sind ja dann 2 Leute weniger.

Gegenfrage an den Mieter:
Wenn Müll tatsächlich nach Anz. Personen berechnet würde, hat der Mieter einen Hauch von Ahnung, was das für eine Rechnerei wäre (auch mit PC!) und daß es evtl. nur um Euro 5,- ginge?

Gruß Gudrun

Hi,

mal angenommen es wohnen 3 Personen in einer Wohnung und 2
davon ziehen aus. Der dritte bleibt bis zum Ende der
Kündigungsfrist drin. Aber Müll etc wird doch nach
Personenanzahl gerechnet.

ist das bei dem Mieter so? Müll nach Anzahl Personen?
Ich kenne nur Mehrfamilienhäuser, bei denen die Müllgebühren
auf die qm Wfl. umgelegt werden.

Hmm, von der gesetz. Regelung im BGB nach WF kann abgewichen werden (Vertragsfreiheit). Die Berechnung nach Personenmonaten ist auch üblich und zudem gerechter was die Kostenverteilung angeht. Besonders wird dieser Verteilerschlüssel bei Verbräuchen angewendet.

Kann dann der noch verbliebene den
Vermieter anweisen es für die 2 Monate neu zu berechnen? Weil
es sind ja dann 2 Leute weniger.

Kann der VM, aber nur wenn es rechtzeitig mitgeteilt wird.
Ob der VM dies tatsächlich macht, ist schwierig aus der Abrechnung zu ersehen.

Gegenfrage an den Mieter:
Wenn Müll tatsächlich nach Anz. Personen berechnet würde, hat
der Mieter einen Hauch von Ahnung, was das für eine Rechnerei
wäre (auch mit PC!) und daß es evtl. nur um Euro 5,- ginge?

Hmm, vielleicht kann man auch mal als Nichtmieter darauf eingehehn. Jawohl kann man, ist auch keine höhere Mathmatik notwenig (Dreisatz), zB der Axel :wink:
kommt damit bestens klar.

Es kann statt um 5 € Unterschiede im dreistelligen Bereich geben, echt schon so erlebt!
Bei einer Abweichung von einer Person über zwei Monate mag dies aber eher bei 5,- € liegen, es kommt eben auf die Verbräuche und welche Verteilerschlüssel vereinbart wurden an.

Gruß Gudrun

vlg MC

PS: Geringe Abweichungen in der Nebenkostenabrechnung sind tolerabel und damit hinzunehmen.

Hi,

mal angenommen es wohnen 3 Personen in einer Wohnung und 2
davon ziehen aus. Der dritte bleibt bis zum Ende der
Kündigungsfrist drin. Aber Müll etc wird doch nach
Personenanzahl gerechnet.

ist das bei dem Mieter so? Müll nach Anzahl Personen?
Ich kenne nur Mehrfamilienhäuser, bei denen die Müllgebühren
auf die qm Wfl. umgelegt werden.

Hmm, von der gesetz. Regelung im BGB nach WF kann abgewichen
werden (Vertragsfreiheit).

natürlich herrscht Vertragsfreiheit. Eben deshalb meine Nachfrage, ob es beim Mieter bezüglich der Müllgebühren so ist.
Das kleine Wörtchen „doch“ in der Ausgangsfrage läßt mich zweifeln, ob der Mieter seine Abrechnung/seinen Mietvertrag genau gelesen hat.

Die Berechnung nach Personenmonaten ist auch üblich

Bei Müllgebühren?

und zudem gerechter was die Kostenverteilung
angeht. Besonders wird dieser Verteilerschlüssel bei
Verbräuchen angewendet.

Bei Heizung spielt die Personenanzahl keine Rolle. Höchstens bei Wasser ist die Verteilung nach Personenanzahl gerechter, wenn im Gebäude keine Einzelwasseruhren vorhanden sind.

Nochmal: ich habe mich explizit auf die Müllgebühren bezogen.

[…]

Gegenfrage an den Mieter:
Wenn Müll tatsächlich nach Anz. Personen berechnet würde, hat
der Mieter einen Hauch von Ahnung, was das für eine Rechnerei
wäre (auch mit PC!) und daß es evtl. nur um Euro 5,- ginge?

Hmm, vielleicht kann man auch mal als Nichtmieter darauf
eingehehn.

Klar kann man. Selbst ein Mieter, der z.B. die Abrechnungen für einen Vermieter erstellt, stöhnt ob dieser Rechnerei.
Da muß man dann übers ganze Jahr hinweg eine Strichliste führen, wieviele Personen in welcher Zeit da gewohnt haben. Auch dann, wenn der Hauptmieter nicht wechselt, gibt’s immer wieder Veränderungen. Die ganzen Trennungen und Neubeziehungen, Kinder werden geboren, große Kinder verlassen das „Hotel Mama“, „Umzug“ auf den Friedhof.

Jawohl kann man, ist auch keine höhere Mathmatik
notwenig (Dreisatz), zB der Axel :wink:
kommt damit bestens klar.

Von Dreisatz habe ich schonmal gehört. Dochdoch. :wink:
Es bleibt dennoch auch bei niederer Mathematik eine Rechnerei.
Und es gibt kein Hausverwalterprogramm, das ohne gleichzeitigen Hauptmieterwechsel eine nach Monaten differenzierte Personenanzahl automatisch berechnet.

Es kann statt um 5 € Unterschiede im dreistelligen Bereich
geben, echt schon so erlebt!

Bei den Müllgebühren? So wie im vorliegenden fiktiven Fall geschildert? Das ist jetzt nicht Dein Ernst.

Im übrigen sind Müllgebühren von der Anzahl und/oder Größe der Tonnen und des Turnus der Leerungen abhängig.
Ob eine Tonne halb oder ganz voll geleert wird, spielt für die Kosten keine Rolle.
Im vorliegenden fiktiven Fall wird der Auszug von 2 Personen über
2 Monate hinweg kaum dazu führen, daß weniger Tonnen gebraucht werden.

welche Verteilerschlüssel vereinbart wurden an.

Dies genau war meine Frage an den Mieter bezüglich Müllgebühren.

Gruß Gudrun

Hi,

mal angenommen es wohnen 3 Personen in einer Wohnung und 2
davon ziehen aus. Der dritte bleibt bis zum Ende der
Kündigungsfrist drin. Aber Müll etc wird doch nach
Personenanzahl gerechnet.

ist das bei dem Mieter so? Müll nach Anzahl Personen?
Ich kenne nur Mehrfamilienhäuser, bei denen die Müllgebühren
auf die qm Wfl. umgelegt werden.

Hmm, von der gesetz. Regelung im BGB nach WF kann abgewichen
werden (Vertragsfreiheit).

natürlich herrscht Vertragsfreiheit. Eben deshalb meine
Nachfrage, ob es beim Mieter bezüglich der Müllgebühren so
ist.
Das kleine Wörtchen „doch“ in der Ausgangsfrage läßt mich
zweifeln, ob der Mieter seine Abrechnung/seinen Mietvertrag
genau gelesen hat.

Der Frager hält sich noch bedeckt…

Die Berechnung nach Personenmonaten ist auch üblich

Bei Müllgebühren?

Gerade da sind die Unterschiede besonders.

und zudem gerechter was die Kostenverteilung
angeht. Besonders wird dieser Verteilerschlüssel bei
Verbräuchen angewendet.

Bei Heizung spielt die Personenanzahl keine Rolle.

Sofern nach der Heizkostenverordnung abgerechnet wird. Bei Pauschalen kann dies auch anders sein.

Höchstens
bei Wasser ist die Verteilung nach Personenanzahl gerechter,
wenn im Gebäude keine Einzelwasseruhren vorhanden sind.

Ja genau, bei Müll ebenso. Mehrere Personen verursachen eben mehr Müll als nur Wohnquadratmeter…
Es wird inho zZ an nutzerabhängigen Mülleinwurf gearbeitet.

Nochmal: ich habe mich explizit auf die Müllgebühren bezogen.

Gut, na und?
Wurde wohl ein wenig überlesen, ist hoffentlich nicht so schlimm.

[…]

Gegenfrage an den Mieter:
Wenn Müll tatsächlich nach Anz. Personen berechnet würde, hat
der Mieter einen Hauch von Ahnung, was das für eine Rechnerei
wäre (auch mit PC!) und daß es evtl. nur um Euro 5,- ginge?

Hmm, vielleicht kann man auch mal als Nichtmieter darauf
eingehehn.

Klar kann man. Selbst ein Mieter, der z.B. die Abrechnungen
für einen Vermieter erstellt, stöhnt ob dieser Rechnerei.

Ja, es gibt schon komplizierte Fälle, aber selten beim Müll.

Da muß man dann übers ganze Jahr hinweg eine Strichliste
führen, wieviele Personen in welcher Zeit da gewohnt haben.

Das wäre ein Möglichkeit.
Ein graphische Überwsicht, oder eine Gliederung kann auch helfen.

Auch dann, wenn der Hauptmieter nicht wechselt, gibt’s immer
wieder Veränderungen. Die ganzen Trennungen und
Neubeziehungen, Kinder werden geboren, große Kinder verlassen
das „Hotel Mama“, „Umzug“ auf den Friedhof.

Wie das Leben eben so ist… :wink:

Jawohl kann man, ist auch keine höhere Mathmatik
notwenig (Dreisatz), zB der Axel :wink:
kommt damit bestens klar.

Von Dreisatz habe ich schonmal gehört. Dochdoch. :wink:
Es bleibt dennoch auch bei niederer Mathematik eine Rechnerei.

Gut, wenn zu Fuß gerechnet wird kann es schon mal etwas Zeit kosten…
Eine Matrixdarstellung als Übersicht kann auch helfen.

Und es gibt kein Hausverwalterprogramm, das ohne
gleichzeitigen Hauptmieterwechsel eine nach Monaten
differenzierte Personenanzahl automatisch berechnet.

Das habe ich auch schon vermutet und desahlb lieber mein eigenens geschrieben, Spizname Axel (eigentlichExcelaber Schleichwerbung ist buh :wink:)
ist leider auch nur halbautomatisch.

Die Abweichungen gegenüber unberücksichtigten Personenzahl ist meist überschaubar gering. Für eine Quersummenberechnung zur Überprüfung aber doch störend.

Rundungen in der Personenanzahl in einem Mehrfamilienhaus ist wohl auch eine gängige einfache Methode, besonders, wenn von „Hand“ gerechnet wird.
Dann kommen aber Einwände wie vom Frager…

Besser wäre eine Frage gewesen, die nach einer Pflicht auf Berücksichtigung der Personenanzahl hinausläuft.

Es kann statt um 5 € Unterschiede im dreistelligen Bereich
geben, echt schon so erlebt!

Bei den Müllgebühren? So wie im vorliegenden fiktiven Fall
geschildert? Das ist jetzt nicht Dein Ernst.

Na ja, eher in der Gesamtkostenberechnung und auch länger als zwei Monate.
Es gibt aber auch M, die sich an Mülltrennung nicht halten und eben extrem viel Restmüllvolumen benötigen,
das müssen die Restmüllvermeider auch leider mittragen.

Im übrigen sind Müllgebühren von der Anzahl und/oder Größe der
Tonnen und des Turnus der Leerungen abhängig.
Ob eine Tonne halb oder ganz voll geleert wird, spielt für die
Kosten keine Rolle.

Ja, jede Kommune hat da so Ihre Eigenheiten.

Im vorliegenden fiktiven Fall wird der Auszug von 2 Personen
über
2 Monate hinweg kaum dazu führen, daß weniger Tonnen gebraucht
werden.

Das wird von mir genauso gesehen. Aber darum geht es nicht. Die Verteilung der Müllkosten verlagert sich mehr auf andere Wohneinheiten bei einer Personenmonate-Berechnung.

welche Verteilerschlüssel vereinbart wurden an.

Dies genau war meine Frage an den Mieter bezüglich
Müllgebühren.

Ja, die hier wohl nicht kommt, schade.

Gruß Gudrun

vlg MC

Hallo,

Gegenfrage an den Mieter:
Wenn Müll tatsächlich nach Anz. Personen berechnet würde, hat
der Mieter einen Hauch von Ahnung, was das für eine Rechnerei
wäre (auch mit PC!) und daß es evtl. nur um Euro 5,- ginge?

Was hat denn bitte der Betrag damit zu tun? 5 € sind auch Geld. Und wenn es dem M tasächlich zusteht, interessiert es keinen, was für eine Rechnerei für den VMdamit verbunden ist, eine korrekte NK Abrechnung zu liefern wozu er rechtlich verpflichtet ist.

Geht’s eigentlich noch?

Diese Sprüche liebe ich. Mach doch kein Drama wegen 5 €. Dann soll der VM die halt bezahlen. Sind ja nur 5 €.

ms

Hallo,

Gegenfrage an den Mieter:
Wenn Müll tatsächlich nach Anz. Personen berechnet würde, hat
der Mieter einen Hauch von Ahnung, was das für eine Rechnerei
wäre (auch mit PC!) und daß es evtl. nur um Euro 5,- ginge?

Was hat denn bitte der Betrag damit zu tun? 5 € sind auch
Geld. Und wenn es dem M tasächlich zusteht, interessiert es
keinen, was für eine Rechnerei für den VMdamit verbunden ist,
eine korrekte NK Abrechnung zu liefern wozu er
rechtlich verpflichtet ist.

Geht’s eigentlich noch?

jaja, ist ja schon gut.

Die Nennung eines konkreten Betrages weitet bei manchen den Horizont, um welche Dimensionen es eigentlich geht.
Müll wird sowieso nicht über Anz. Personen abgerechnet. Daß der Fragesteller hier nur noch still mitliest und sich nicht mehr äußert, spricht für sich.

Diese Sprüche liebe ich. Mach doch kein Drama wegen 5 €. Dann
soll der VM die halt bezahlen. Sind ja nur 5 €.

Jaja, ist ja schon gut.
Der Vermieter legt die gesamten Müllgebühren aufs ganze Haus um.
Ergo würden (Achtung: Konjunktiv!) bei personengebundener Abrechnung der Müllgebühren die anderen Mieter im Haus besagte Euro 5,- mitbezahlen müssen.
Das wäre zwar irgendwie ungerecht, aber dennoch eine korrekte Nebenkostenabrechnung.

Gruß Gudrun

Hallo,

Die Nennung eines konkreten Betrages weitet bei manchen den
Horizont, um welche Dimensionen es eigentlich geht.

verstehe, was du meinst. Allerdings finde ich die Erwartung, auf kleine Beträge zu verzichten einfach nicht ok. Es ist ja nicht meine Arbeit, wo ich mir überlegen muss, ob mir der Aufwand wegen 5 € wert ist, wenn du verstehst, was ich meine.

Müll wird sowieso nicht über Anz. Personen abgerechnet.

Wieso weißt du das? Wenn das so in seinem Vertrag steht?

Daß
der Fragesteller hier nur noch still mitliest und sich nicht
mehr äußert, spricht für sich.

Diese Sprüche liebe ich. Mach doch kein Drama wegen 5 €. Dann
soll der VM die halt bezahlen. Sind ja nur 5 €.

Jaja, ist ja schon gut.
Der Vermieter legt die gesamten Müllgebühren aufs ganze Haus
um.
Ergo würden (Achtung: Konjunktiv!) bei personengebundener
Abrechnung der Müllgebühren die anderen Mieter im Haus besagte
Euro 5,- mitbezahlen müssen.

Verstehe ich nicht. Wenn nach Personenmonaten abgerechnet wird, zahlt jeder anteilig für die Anzahl der Personen für den Zeitraum der Mietdauer. Und du wirst ja sicher wissen, dass die Zeiten der Unterbelegung zu Lasten des VM geht :wink: Eine Umlegung auf die Mieter wäre demnach nicht korrekt.

Das wäre zwar irgendwie ungerecht, aber dennoch eine korrekte
Nebenkostenabrechnung.

Nein! Siehe oben

ms

Hallo,

Die Nennung eines konkreten Betrages weitet bei manchen den
Horizont, um welche Dimensionen es eigentlich geht.

verstehe, was du meinst.

das war von mir ja auch die Gegenfrage an den Fragesteller, der seinerseits den Vermieter (wörtlich) „anweisen“ wollte.
Solche Mieter liebe ich und die kriegen erstmal einen kleinen Schubs in die richtige Richtung. :wink:

Allerdings finde ich die Erwartung,
auf kleine Beträge zu verzichten einfach nicht ok.

Grundsätzlich hast Du recht.

Es ist ja
nicht meine Arbeit, wo ich mir überlegen muss, ob mir der
Aufwand wegen 5 € wert ist, wenn du verstehst, was ich meine.

Ja, ich verstehe.

Müll wird sowieso nicht über Anz. Personen abgerechnet.

Wieso weißt du das?

Weil ich schon Hunderte von Abrechnungen gesehen habe?
Weil hier im Brett noch niemand den Gegenbeweis geliefert hat?

Wenn das so in seinem Vertrag steht?

Ich hatte in meinem ersten Artikel explizit nachgefragt.

Daß
der Fragesteller hier nur noch still mitliest und sich nicht
mehr äußert, spricht für sich.

Diese Sprüche liebe ich. Mach doch kein Drama wegen 5 €. Dann
soll der VM die halt bezahlen. Sind ja nur 5 €.

Jaja, ist ja schon gut.
Der Vermieter legt die gesamten Müllgebühren aufs ganze Haus
um.
Ergo würden (Achtung: Konjunktiv!) bei personengebundener
Abrechnung der Müllgebühren die anderen Mieter im Haus besagte
Euro 5,- mitbezahlen müssen.

Verstehe ich nicht. Wenn nach Personenmonaten abgerechnet
wird, zahlt jeder anteilig für die Anzahl der Personen für den
Zeitraum der Mietdauer.

Du sagst es doch selbst: anteilig. Wenn die gesamten Müllgebühren gleichbleiben, erhöht sich bei verringerten Personenmonaten der Multiplikator x und zwar für alle Mieter.

===> Müllgebühren : Personenmonate = x pro Nase pro Monat

Und du wirst ja sicher wissen, dass
die Zeiten der Unterbelegung zu Lasten des VM geht :wink: Eine
Umlegung auf die Mieter wäre demnach nicht korrekt.

Wenn Du jetzt auf Leerstand anspielst, dann hast Du Dir selbst ein Bein gestellt. :wink:
In der Leerstandswohnung gibt’s 1. keine Personen und 2. entsteht deswegen dort auch kein Müll.
(Bei qm-Verteilung ginge Müll bei Leerstand zulasten des VM.)

Das wäre zwar irgendwie ungerecht, aber dennoch eine korrekte
Nebenkostenabrechnung.

Nein! Siehe oben

Doch! Der Vermieter darf die gesamten Müllgebühren umlegen.

Ich zitiere McLeo (03.07., 18:02 h), der das genauso wie ich sieht:
„Die Verteilung der Müllkosten verlagert sich mehr auf andere Wohneinheiten bei einer Personenmonate-Berechnung.“

Gruß Gudrun

Hallo,

Müll wird sowieso nicht über Anz. Personen abgerechnet.

Wieso weißt du das?

Weil ich schon Hunderte von Abrechnungen gesehen habe?
Weil hier im Brett noch niemand den Gegenbeweis geliefert hat?

also bei uns läuft das nach Personen. Es müssen hier ja auch keine Beweise geliefert werden, sondern immer von den Tatsachen ausgegangen werden, die das Beispiel vorgibt.

Verstehe ich nicht. Wenn nach Personenmonaten abgerechnet
wird, zahlt jeder anteilig für die Anzahl der Personen für den
Zeitraum der Mietdauer.

Und du wirst ja sicher wissen, dass
die Zeiten der Unterbelegung zu Lasten des VM geht :wink: Eine
Umlegung auf die Mieter wäre demnach nicht korrekt.

Wenn Du jetzt auf Leerstand anspielst, dann hast Du Dir selbst
ein Bein gestellt. :wink:
In der Leerstandswohnung gibt’s 1. keine Personen und 2.
entsteht deswegen dort auch kein Müll.
(Bei qm-Verteilung ginge Müll bei Leerstand zulasten des VM.)

Verstehe ich nicht! Eine leerstehende Wohnung muss mindestens mit dem Faktor 1 Person zu Grunde gelegt werden, da sie ja bei nicht Leerstand mindestens mit 1 Person belegt wäre.

Doch! Der Vermieter darf die gesamten Müllgebühren umlegen.

Sicher! Da hast du durchaus Recht! Aber wenn eine Wohnung leer steht, geht der Leerstand zu seinen Lasten. Und da muss mE mindestens 1 Person für den Zeitraum des Leerstandes angesetzt werden. Aber ich lasse mich gerne belehren. bin ja schließlich hier, um dazu zu lernen!

Ich zitiere McLeo (03.07., 18:02 h), der das genauso wie ich
sieht:
„Die Verteilung der Müllkosten verlagert sich mehr auf
andere Wohneinheiten bei einer Personenmonate-Berechnung.“

Was Mc Leo meint ist mir wurscht. Den habe ich eh auf meiner Ignoreliste :wink:

bitte alles nicht persönlich nehmen! Ich will schon auf der Sachebene bleiben und dich nicht angreifen! Ich bin halt nur teilweise anderer Meinung und will die nur Fakten diskutieren und dazu lernen.

ms

Hallo,

Müll wird sowieso nicht über Anz. Personen abgerechnet.

Wieso weißt du das?

Weil ich schon Hunderte von Abrechnungen gesehen habe?
Weil hier im Brett noch niemand den Gegenbeweis geliefert hat?

also bei uns läuft das nach Personen. Es müssen hier ja auch
keine Beweise geliefert werden, sondern immer von den
Tatsachen ausgegangen werden, die das Beispiel vorgibt.

okay, dann bist Du der erste, von dem ich das höre.

In der Leerstandswohnung gibt’s 1. keine Personen und 2.
entsteht deswegen dort auch kein Müll.
(Bei qm-Verteilung ginge Müll bei Leerstand zulasten des VM.)

Doch! Der Vermieter darf die gesamten Müllgebühren umlegen.

Sicher! Da hast du durchaus Recht! Aber wenn eine Wohnung leer
steht, geht der Leerstand zu seinen Lasten. Und da muss mE
mindestens 1 Person für den Zeitraum des Leerstandes angesetzt
werden.
Aber ich lasse mich gerne belehren. bin ja schließlich
hier, um dazu zu lernen!

Bei verbrauchsabhängigen Kosten? Das wäre ein Widerspruch in sich.
Keine Ahnung, ob das so sein muß. Falls es ein Gesetz oder ein Urteil hierzu gibt, ich kenne es nicht, ich werde auch nicht danach suchen, weil ich es nicht zu wissen brauche.

Für diese Frage empfehle ich, einen neuen Thread zu eröffnen.

Was Mc Leo meint ist mir wurscht. Den habe ich eh auf meiner
Ignoreliste :wink:

Soso.

bitte alles nicht persönlich nehmen! Ich will schon auf der
Sachebene bleiben und dich nicht angreifen! Ich bin halt nur
teilweise anderer Meinung und will die nur Fakten diskutieren
und dazu lernen.

Keine Angst, ich nehme das nicht persönlich.
Ich habe von meiner Seite aus alles gesagt und wir wandern ja bereits ins Archiv. :wink:

Gruß Gudrun

Hallo,

okay, dann bist Du der erste, von dem ich das höre.

So kann es gehen, auch wenn du insgeheim womöglich daran zweifelst.

Bei verbrauchsabhängigen Kosten? Das wäre ein Widerspruch in
sich.
Keine Ahnung, ob das so sein muß. Falls es ein Gesetz oder ein
Urteil hierzu gibt, ich kenne es nicht, ich werde auch nicht
danach suchen, weil ich es nicht zu wissen brauche.

Trotzdem poste ich mal die Fakten (auch für das Archiv), weil ich den Eindruck erhielt, dass du dich sehr wohl mit derlei Dingen häufiger beschäftigst. Woher sollte sonst dein gutes Fachwissen kommen? :wink:

http://www.mieter-themen.de/article569.html
http://www.pro-wohnen.de/Betriebskosten-Wohnungen.htm

Für diese Frage empfehle ich, einen neuen Thread zu eröffnen.

Brauche ich nicht, denn die Sache ist klar geregelt.

Keine Angst, ich nehme das nicht persönlich.
Ich habe von meiner Seite aus alles gesagt und wir wandern ja
bereits ins Archiv. :wink:

Fein! Freut mich!

ms

Hallo,

okay, dann bist Du der erste, von dem ich das höre.

So kann es gehen, auch wenn du insgeheim womöglich daran
zweifelst.

ganz bestimmt nicht.

http://www.pro-wohnen.de/Betriebskosten-Wohnungen.htm

Für diese Frage empfehle ich, einen neuen Thread zu eröffnen.

Brauche ich nicht, denn die Sache ist klar geregelt.

Wurde ja auch langsam Zeit, daß Du damit rausrückst. :wink:

Fein! Freut mich!

Dto.

Gruß Gudrun

Hallo,

Wurde ja auch langsam Zeit, daß Du damit rausrückst. :wink:

*lol*

Dto.

Ok :smile: Verschwinden wir also mal gemeinsam ins Archiv.

Grüßchen

ms

Hallo,

Wurde ja auch langsam Zeit, daß Du damit rausrückst. :wink:

*lol*

das Dumme ist nur, daß das BGH-Urteil zum Leerstand hier nicht greift.
Es wohnt ja noch einer in der Wohnung drin. :wink:

Der Vermieter zahlt besagte Euro 5,- immer noch nicht. :wink:

Gruß Gudrun