… Strafmaß?
Sehr geehrte Mit-User,
wenn jemand, einfach aus Ärger, weil er von seiner Wohnungsnachbarin seit Jahren schwer gemobbt und verleumdet wird, der Wohnungstür der Nachbarin im Vorübergehen einen leichten Fußtritt verpasst, und sich diese Wohnungstür dann völlig unerwartet öffnet, weil die Tür und auch der Türrahmen aus billigem, uraltem, porösem Pressspan ist. - Und wenn weiter nichts passiert, als nur das: Also, weder ein Eindringen in die Wohnung, noch sonst etwas, eben nur, dass auf Grund des aus Ärger gegebenen leichten Fusstritts die Wohnungstür offen ist:
Welcher Straftatatbestand ist das dann? Und ggf. welches Strafmaß?
Im Vorhinein vielen Dank für jede sachorientierte Antwort.
Hallo,
wenn jemand, einfach aus Ärger, weil er von seiner
Wohnungsnachbarin seit Jahren schwer gemobbt und verleumdet
wird, der Wohnungstür der Nachbarin im Vorübergehen einen
leichten Fußtritt verpasst , und sich diese Wohnungstür dann
völlig unerwartet öffnet, weil die Tür und auch der Türrahmen
aus billigem, uraltem, porösem Pressspan ist. - Und wenn
weiter nichts passiert, als nur das: Also, weder ein
Eindringen in die Wohnung, noch sonst etwas, eben nur, dass
auf Grund des aus Ärger gegebenen leichten Fusstritts die
Wohnungstür offen ist:
Solche Geschichten hört man nahezu täglich vor Gericht. Auch Kiefernbrüche und Schädel-Hirn-Traumata sind in den meisten Fällen auf eine leichte Ohrfeige oder einen „Klaps“ zurück zu führen. Niemals würde jemand ernsthaft zuschlagen oder zutreten…
Welcher Straftatatbestand ist das dann? Und ggf. welches
Strafmaß?
Sofern etwas dabei beschädigt wurde, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe, wäre es eine Sachbeschädigung, strafbar nach § 303 StGB:
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Strafmaß richtet sich nach anzuwendendem Recht (Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht), den Einzelheiten und Umständen der Tat, der bisherigen „Karriere“ des Delinquenten in solchen Angelegenheiten und dem/den Richter/n.
Gruß
S.J.