Aus Angestelltenverhältnis in Freiberuflichkeit

Hallo! Mein Arbeitgeber hat mir nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages eine freiberufliche Tätigkeit (Projektleitung im Marketing) angeboten. Geplant ist ein Zeitraum zwischen 2 und 8 Monaten. Bis dato war ich angestellt, müsste nun (innerhalb kürzester Zeit, soll ab November losgehen!) selbstständig sein.

Was muß ich beachten? Ich wäre nur sporadisch in der Lage, auch für andere Kunden zu arbeiten, weil diese Stelle zeitlich eine Arbeitswoche füllen würde. Wie schnell bin ich da ungewollt scheinselbstständig? Und was muß ich in punkto Versicherungen bedenken (gesetzlich freiwillg krankenversichert geht doch? Macht freiwillige Arbeitslosenversicherung Sinn? Was ist mit der Rentenversicherung?) Wie bekomme ich heraus, welche Kosten da auf mich zukommen? Wieviel langt das Finanzamt zu?

Ùnd was ist mit den bisher als angestellt tätig erbrachten Steuern und Abgaben? Kommen da eher weitere Kosten oder Rückzahlungen auf mich zu? Kann man das überhaupt als Laie vorher ausrechnen? oder gibt es für solche Fälle vielleicht spezielle Beratungsstellen?

Bin für jede (Teil-)antwort dankbar!
Inga

Hallo! Mein Arbeitgeber hat mir nach Ablauf eines befristeten
Arbeitsvertrages eine freiberufliche Tätigkeit (Projektleitung
im Marketing) angeboten. Geplant ist ein Zeitraum zwischen 2
und 8 Monaten. Bis dato war ich angestellt, müsste nun
(innerhalb kürzester Zeit, soll ab November losgehen!)
selbstständig sein.

Voooorsicht - hast du das schriftlich? Irgendeinen Dienst-/ Werk- oder sonstigen Vertrag? So ein „Angebot“ verpflichtet deinen „Arbeitgeber“ nach Ablauf deines Angestelltenverhältnisses zu gar nichts mehr.

Ein Freiberufler arbeitet - das darfst du wörtlich nehmen: Auf eigene Kosten, auf eigene Rechnung, auf eigenes Risiko. Und die Angebote macht er.

Also der erste Weg: Zur Agentur für Arbeit / AGAS (oder wie das auch immer bei euch heißt) und dich arbeitslos melden - dann gibt’s ALG oder ALG II, auf jeden Fall eine Krankenversicherung!

Was muß ich beachten? Ich wäre nur sporadisch in der Lage,
auch für andere Kunden zu arbeiten, weil diese Stelle zeitlich
eine Arbeitswoche füllen würde. Wie schnell bin ich da
ungewollt scheinselbstständig?

Das sind jetzt erst mal nebensächliche Fragen, ok? Das Problem dürfte nicht sein, dass du für andere Auftraggeber keine Zeit hast, sondern, ob du andere Kunden hast! Hast du die?

Und ein „Polster“ für den Anfang - den auch alles, was dir bisher dein „Arbeitgeber“ zur Verfügung gestellt hat, ist dann allein dein Problem.

Alles in allem: Ein 100%iges Umdenken ist angesagt, wenn man vom Angestellten in die Selbständigleit wechselt.

Kommt nun auch ganz darauf an, als w a s du angestellt warst und dich selbständig machen willst, dass müsten wir auch schon etwas konkreter wissen.

Gruß Hartmut

Das ist u.U. eine Scheinselbständigkeit!
Hallo …

wenn Sie keine Zeit haben weiter Auftraggeber zu akquirieren, dann handelt es sich um eine reine Scheinselbständigkeit.

**Als Scheinselbständig gilt nach der momentanen Rechtsprechung wer:

_- über keine regelmäßig Beschäftigten verfügt, wobei geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nicht anerkannt werden;

  • seine Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber ausübt;

  • bei seinem Auftraggeber Tätigkeiten verrichtet, für die der Auftraggeber auch Beschäftigte hat;

  • weisungsgebunden arbeitet und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist;

  • als Selbstständiger bei seinem Auftraggeber Tätigkeiten ausübt, die er zuvor als dessen Arbeitnehmer verrichtet hat._**

Sollten Sie die Möglichkeit sehen, noch zusätzliche Kunden für die nahe Zukunft zu werben, dann würde es wieder anders aussehen, denn dann wäre es keine Scheinselbständigkeit mehr!

Dann müsste zunächst mit dem Auftraggeber ein hieb- und stichfester Vertrag ausgehandelt werden, dann müsste der Gründungszuschuss nach § 57 SGB III beantragt und das Gewerbe angemeldet werden.

Viel Erfolg!

MfG
BEBOUB

Hallo Inga

Bis dato war ich angestellt, müsste nun
(innerhalb kürzester Zeit, soll ab November losgehen!)
selbstständig sein.

Warum das denn? Warum keinen Arbeitsvertrag?
Einen befristeten Freiberuf anstelle? Was ist danach?
Würde mich erst mal sehr stutzig machen.

Wenn Du nur den einen Auftraggeber hast,
dann bist du de facto und de jure schon mal Scheinselbständig -
und in dem Falle ganz sicher.

Wenn Du allerdings (sporadisch) definitiv andere Kunden bearbeitest -
könntest Du es angehen.

Was Du sonst noch bedenken sollst/musst,
das erzählt Dir Deine IHK am besten;
denn das würde den Rahmen hier wohl leicht sprengen.

Nur so viel: als Selbständiger bist Du auf Dich allein gestellt.

Groet uit Gelderland - digi

Warum das denn? Warum keinen Arbeitsvertrag?
Einen befristeten Freiberuf anstelle? Was ist danach?
Würde mich erst mal sehr stutzig machen.

Sowieso, der "Arbeitgeber kann’s aber auch „ehrlich“ meinen - naja, das muss sie am besten wissen, sie kennt die Leute schließlich (oder sollte sie kennen).

Es hat was für sich, wenn man statt Festangestellten Freiberufler beschäftigt - z.B. kostet ein Angestellter eine Firma je nach Firmengröße über die Jahre gesehen so das 1,8…2,5fache des Bruttogehalts (Hallo alle „Arbeitgeber“, habe ich die Zahl richtig in Erinnerung?). Unter dem Strich hat der Angestellte nicht 1/3 davon 'raus, alles andere kassieren Fiskus und gesetzliche Versicherungen.

Und das Risiko liegt voll auf der Seite der Firma. (Einen Angestellten kann man haftbar machen bis zu einem Monatsgehalt, einen freien Mitarbeiter voll usw. usw…)

das erzählt Dir Deine IHK am besten;

Ach ja, die guuuuute IHK. Existenzgründerseminare, in denen du wirklich alles erfährst, was du wissen musst, machen andere auch. (Ich hab eins damals beim BfE gemacht - als Arbeitsloser, hat mich nichts gekostet.)

Außerdem steht hier schon auch genug… Aber bitte, soll doch jeder seine Erfahrungen mit der IHK selber machen - ich habe von denen noch nichts Gutes gehört oder gelesen. Außer in der Zeitung natürlich.

Hallo …

wenn Sie keine Zeit haben weiter Auftraggeber zu akquirieren,
dann handelt es sich um eine reine Scheinselbständigkeit.

soweit mir bekannt ist, sind Existenzgründer , die aus der Arbeitslosigkeit heraus mit dem neuen Gründerzuschuss gründen (ehemals ICH-AG) 3 Jahre lang vor dem Scheinselbständigkeitsverdacht (seitens der Sozialversicherugnsträger)befreit.

Allerdings prüft die Agentur für Arbeit den Gründer auch auf diese Kriterien hin.