Aus Bedarfsgemeinschaft wird eine Zweckgemeinschaft

Angenommen, aus einer Partnerschaft/Bedarfsgemeinschaft wird eine Zweckgemeinschaft und ein „Zweckgemeinschaftspartner“ würde so pflegebedürftig, dass er in ein Pflegeheim kommt und das Gehalt/die Rente der Person würde die Heimkosten nicht decken. Muss der „Zweckgemeinschaftspartner“ dann für die Kosten aufkommen?
Und würde es sich empfehlen, einen schriftlichen Zweckgemeinschaftsvertrag zwischen den beiden Parteien zu vereinbaren?

Deine Begriffe sind falsch!
Eine Zweckgemeinschaft gibt´s in Eurer Konstellation nicht.
Lies da mal welche Möglichkeit es gibt um aus der Bedarfgsgemeinschaft raus zu kommen:


Da geht´s zwar um Hartz IV, dürfte auf Eure Situation aber auch zu treffen. ramses90